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Bundesgerichtshof wird über den Handel von gebrauchten Softwarelizenzen verhandeln

  • 19.11.09 Viele Nutzer haben noch die eine oder andere ältere Windows Version rumliegen. Die Frage ist natürlich nun, ob Sie diese Software-Version nun legal Verkaufen dürfen. Im Prinzip steht dem ja nichts gegenüber, was für ein Verbot steht, aber so eine Software-Lizenz ist laut der Ansicht von Microsoft
    nicht so einfach als Ware zu behandeln.

    Das Oberlandesgericht München (Az.: 6 U 2759/07) hatte im Juli 2008 entschieden, dass gebrauchte Software, die ursprünglich per Download in den

    Verkehr gebracht worden ist, nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers weiter vertrieben werden darf und dass diese Zustimmung auch dann erforderlich sei, wenn Nutzungsrechte unter Übergabe eines Original-Datenträgers gehandelt würden.

    Die Münchner Richter hatten die Revision gegen ihre Entscheidung zwar nicht zugelassen, weil sie die Rechtslage als eindeutig bewerteten. Die hiergegen vom Händler eingelegte Beschwerde war jedoch erfolgreich, so dass der BGH den Fall entscheiden wird. Ein endgültiges Urteil in dieser Sache wird aber erst in ein bis zwei Jahren erwartet.

    Wer sich für den Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen entscheidet, sollte sich nach Meinung Microsofts an einen Händler wenden, der in Kontakt mit dem Hersteller steht und Lizenzübertragungen nur mit dessen Zustimmung vornimmt. Der Händler muss dem Kunden nicht nur etwaige Datenträger vorlegen, sondern auch alle Lizenzverträge, die übertragen werden sollen.


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