Bundesnetzagentur Telefonanschluss: Bundesnetzagentur senkt die Preise für den Telefonanschluss

• 14.04.22 Der neue Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ehemals Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), nun neuer Chef der Bundesnetzagentur, senkt die Teilnehmeranschlussgebühr an den Schaltverteilern. Dadurch zahlen die Mitkonkurrenten der Telekom weniger und mitunter könnten auch dadurch die Gebühren beim Kunden gesenkt werden.

Bundesnetzagentur Telefonanschluss: Bundesnetzagentur senkt die Preise für den Telefonanschluss

So will die Bundesnetzagentur die Digitalisierung unterstützen und den Zugang und die Nutzung von Glasfasernetzen zu fördern. Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) kommt bei der Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze grosse Bedeutung zu. Auf dem Weg hin zu hochbitratigen Netzen hat die TAL für Netzbetreiber, Anbieter und Investoren die Funktion eines "Ankerprodukts", so die Begründung der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur Telefonanschluss: Bundesnetzagentur senkt die Preise für den Telefonanschluss
Bundesnetzagentur Telefonanschluss: Bundesnetzagentur senkt die Preise für den Telefonanschluss
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Wir wollen die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigen. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zum 1. Juli 2022 sollen die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 Euro auf 10,65 Euro sinken. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.

Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL), d.h. die grauen Verteilerkästen am Strassenrand, sollen von 7,05 Euro auf 6,92 Euro zurückgehen.

Lange Laufzeiten sind geplant für Planungssicherheit

Dabei sollen die Entgelte erstmals nicht mit einer Laufzeit von drei, sondern von zehn Jahren genehmigen werden. Nach fünf Jahren ist ein Anstieg der Preise um 4 Prozent vorgesehen. Dieses Vorgehen trägt grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbrache Rechnung, die in diesem Punkt sehr geschlossen auftritt. Die langfristige Festlegung der Entgelte soll den Ausbau von Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern.

So erhalten ferner Netzbetreiber, Anbieter und Investoren eine Planungssicherheit über die Kalkulationsgrundlage für Kupferanschlüsse, mit denen die Glasfaser konkurriert. Auch für den Wettbewerb ist die langfristige Genehmigung förderlich, so die Beweggründe der Bundesnetzagentur.

Die erheblichen Investitionen in Glasfasernetze und die weitere Aufrüstung der Breitbandkabelnetze führt zu einem schrittweisen Wechsel aus den Kupfernetzen zu Netzen mit besonders hoher Kapazität.

Der neue Entscheidungsentwurf wird der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidung äussert, kann sie ab dem 1. Juli 2022 endgültig in Kraft treten.

Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindestdaten-Speed fest

Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von 10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s. Auf diese Zahl haben sich nach Rückfragen der Bundesnetzagentur mit Verbänden und grosse Provider geeinigt, welche nicht unterschritten werden darf.

Damit wird erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt, aber bislang nie umgesetzt wurde. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU.

Diesen Entwurf sollten alle Internet-Kunden ausdrucken und Einrahmen, welche seit rund 20 Jahren von der Politik, den Providern und den Millionen von Hotlines belogen und betrogen worden sind mit dem Satz "Uns ist keine Störung bei Ihnen bekannt"!.

Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindestdaten-Speed fest
Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindest-Speed beim Internet fest
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So ist in dem seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Regelungen des TKG unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben ein Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten normiert. Dieses Recht umfasst neben Sprachkommunikationsdiensten auch einen Internetzugangsdienst. Dazu braucht es natürlich einen Mindesdaten-Speed, um von "Nutzbar" zu reden.

So muss der Internetzugangsdienst auf Grundlage des RaVT hat verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Dazu ist sicherzustellen, dass Dienste wie E-Mail, soziale Medien, Suchmaschinen, Online-Banking, elektronische Behördendienste, Online-Arbeitssuche, Online-Einkauf oder Videoanrufe in Standardqualität genutzt werden können.

Auch soll Teleheimarbeit, einschliesslich Verschlüsselungsverfahren, in üblichem Umfang sowie die für Verbraucher marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten mit Videostreaming zu ermöglichen.

Ferner führt die Bundesnetzagentur an: "Weitere nationale Gegebenheiten, wie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum privatwirtschaftlichen Ausbau und zu Breitbandfördermassnahmen, stellen ebenfalls wichtige Kriterien dar. Uploadrate und Latenz können niedriger bzw. höher als die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzten Werte sein, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass die sicherzustellenden Dienste auch bei qualitativ geringeren Vorgaben beim Endnutzer funktionieren.".

So wird die Rechtsverordnung bis zum 1. Juni 2022, zu erlassen. Dabei muss die Bundesnetzagentur die festgelegten Anforderungen jährlich überprüfen. Das Ergebnis muss dem zuständigen Bundestagsausschuss mitgeteilt werden. So sollen ein Bandbreitenbedarf der Nutzer zeitnah abgebildet werden.

Preiswucher beim Internet wird untersagt

Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur " Zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".

So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön Zweckverband Plön von bis zu 199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.

Auch Sprachdienste sind betroffen

Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweise ausschliesslich digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in beiden Richtungen garantt werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.

Satellitenverbindung auch betroffen?

Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.

Verbände und Politiker positiv

Jürgen Grützner vom VATM: "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".

So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Aussendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:
31.08.22 Wenn man einen Prepaid Tarif ohne einen Mindestumsatz bucht, sollte man auch keinen Mindestumsatz haben. So hatte sich nun das Landgericht Essen der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband angeschlossen. Daher ...
12.08.22 Bei der Telekom war das zweite Quartal sehr erfolgreich. Dazu tragen sowohl die positive Geschäftsentwicklung von T-Mobile US als auch die starke Entwicklung ausserhalb der USA bei. Der Umsatz stieg im zweiten Quartal ...
30.05.22 Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von ...
25.01.22 Nach dem überraschenden Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude durch die Bundesregierung, gibt es nun Stimmen, welche vermehrt auf den günstigen Einsatz der Smart Home Technologien im Haus ...
31.12.21 Der Multimedia Messaging Service (MMS) war eine Weiterentwicklung von SMS und bietet zuerst die Möglichkeit, mit einem Mobiltelefon multimediale Nachrichten an andere mobile Endgeräte oder an normale E-Mail-Adressen zu ...
04.11.20 Der Breitbandausbau in Deutschland hinkt gegenüber den anderen europäischen Ländern noch weit hinterher. Zuletzt hatte in Zeiten der Corona Krise der Netzbetreiber DE-CIX in Frankfurt neue Weltrekordmarke im ...
16.08.20 Die Telefonkunden wurden auch im letzten Jahr immer wieder mit unerlaubten Werbeanrufen und auch Ping-Anrufen, auch Lockanrufe genannt, bombardiert. Auch in diesem Jahr gab es reichlich Beschwerden. ...
06.03.17 Die Handyversicherungen sind bei einem Diebstahl oft nicht bereit, zu zahlen, wenn man auf sein Smartphone nicht aufpasst. So hat man beim Diebstahl in der Regel schlechte Karten bei der Versicherung. Daher muss man ...
23.05.13 Die Bundesnetzagentur will mehr Transparenzmassnahmen im Telekommunikationsmarkt treffen. Damit sollen dann zum Beispiel die DSL- und VDSL Kunden schon genaue Angaben über die Leistungsfähigkeit eines DSL ...
12.03.07 Die Bundesnetzagentur hat nun bei vier (0)900er Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. ...


© Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen
Impressum  Datenschutzhinweise