Bundesnetzagentur fordert raschen Strom-Netzausbau für erneuerbare Energien

  • 26.04.11 Der neue Ökostrom muss zum Verbraucher in die Stromleitungen geleitet werden. Aber oftmals fehlen einfach die entsprechenden Stromkabel, um den Strom von der Quelle bei den ökologischen Erzeugern zu beziehen. Daher fordert nun die Bundesnetzagentur neue Stromnetze und dass das Abregeln erneuerbarer Energien eine Ausnahmesituation bleiben soll.

    Dazu gibt es nun einen neuen Leitfaden von der Bundesnetzagentur, welcher die Rangfolge der verschiedenen Stromerzeuger auflistet und auf Anforderung der Netzbetreiber ihre Einspeiseleistung vorübergehend reduzieren müssen, wenn die Netze überlastet sind. Damit soll erreicht werden, dass die größtmögliche Strommenge aus erneuerbaren Energien eingespeisst werden soll, ohne die Stabilität der Netze zu gefährden.

    Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen, dürfen bei Netzengpässen oder anderen Gefährdungen der Systemsicherheit erst dann abgeregelt werden, wenn zunächst die konventionellen Anlagen auf das netztechnisch erforderliche Minimum

    heruntergefahren wurden. Damit das Abregeln erneuerbarer Energien eine Ausnahmesituation bleibt, müssen vor allem die Netze jetzt rasch ausgebaut werden, teilt die Bundesnetzagentur mit.

    Es macht derzeit keinen großen Sinn, die erneuerbaren Energien mit erheblichen Beiträgen zu fördern und anschließend immer häufiger vom Netz abzuschalten, weil keine ausreichenden Transportkapazitäten vorhanden sind, so die Zielausrichtung des neuen Leitfadens.

    Bis ausreichende Netzkapazitäten gebaut sind, bleibt es leider erforderlich, bei Netzüberlastungen unter anderem die Einspeisungen der Stromerzeuger vorübergehend zu drosseln. Dabei sind die Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auch dazu berechtigt, Anlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln.

    Anlagenbetreiber, die aufgrund des EEG-Einspeisemanagements vorübergehend weniger Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung einspeisen können, erhalten vom Netzbetreiber eine Entschädigungszahlung. Der Leitfaden enthält daher auch Hinweise zur Berechnung dieser Zahlungen sowie zu deren Berücksichtigung bei den Netzentgelten.


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