31.10.11 Die Stromkunden würden immer gerne ihren Stromanbieter schnell
wechseln. Vor allem die grossen Stromanbieter wie E.On Hanse reagieren im
Norden Deutschlands sehr träge auf Stromwechselanfragen der Konkurrenz. Sogar
unsere Anfrage werden von diesem Stromanbieter nicht beantwortet. Hier liegt
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dann selbstverständlich der Missbrauch der marktbeherrschenden lokalen Postion
vor.
EON Hanse hat sogar vor dem Herbststart die Kundennummer
geändert. Damit können die eigenen Kunden dann natürlich auch nicht mehr zeitnah
bei Stromerhöhungen wechseln. Kündigungen durch die Mitkonkurrenten laufen ins Leere, da EON Hanse
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vorgibt, der Vorgang kann nicht auf Grund der falschen Kundennummer behandelt
werden oder nur mit Verzögerung. Natürlich ist der Kunde weiterhin anhand seines Namens und dem Wohnort eindeutig identifizierbar.
Durch die Verzögerungen verschaffen sich lokale Grössen, wie E.On Hanse einen
erheblichen Preisvorteil durch verteuerten Strom, der durch die Verzögerungen
dann länger geliefert werden darf. Die Bundesnetzagentur schiebt diesen
Missbrauch der grossen lokalen Stromversorger nun einen Riegel vor.
Die wichtigste Neuerung für den Verbraucher ist die Beschleunigung des
Lieferantenwechsels. Damit kann der Verbraucher noch einfacher und schneller seinen
Energielieferanten wechseln. Mit der aktuellen Entscheidung wird der
Lieferantenwechselprozess an neue gesetzliche Vorgaben angepasst, in den
wesentlichen Abläufen verschlankt und für Strom und Gas weitestgehend vereinheitlicht.
Der Wechsel darf künftig höchstens drei Wochen dauern. Maßgeblich für diese Frist ist dabei die Anmeldung des Wechsels beim
Netzbetreiber, für die der neue Lieferant verantwortlich ist. Damit hat dieser
alle Möglichkeiten, den Wechsel zügig durchzuführen. Außerdem kann der
Liefervertrag und damit die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter
nunmehr an jedem beliebigen Werktag beginnen. Bislang wurde der Wechsel zum Monatsende vollzogen, wodurch
die teuren Anbieter auf Kosten der Stromkunden noch mehr profitierten.
In den bisher geltenden Regelungen zum Anbieterwechsel gab es demgegenüber
starre Fristen. So musste dem Netzbetreiber die neue Liefersituation mit einem
Vorlauf von mindestens einem Monat angezeigt werden. Zudem konnte die
Belieferung nur zum Ersten eines Kalendermonats aufgenommen werden.
Im Falle von E.On Hanse wurde dabei sogar auf Anfragen von uns und dem Mitbewerber gar nicht reagiert.
Der Lieferantenwechsel wurde auch gerne blockiert, wenn der alte Stromanbieter
Probleme mit einer Datenverarbeitung hat. Dann natürlich zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Stromkunden.
Nach den neuen Regeln für den Strom- und Gasanbieterwechsel ist dieses künftig nicht mehr
möglich, der Wechselprozess muss fristgerecht durchgeführt werden.
Allerdings dürfen die grossen Stromanbieter noch weiter bis zum
1. April 2012 den Wechsel vorsätzlich verzögern. Erst ab diesem Datum gelten
die neuen Regelungen. Damit dultet die Bundesnetzagentur weiterhin die
Behinderung beim Kunden, den Stromanbieter schnell und problemlos innerhalb
der EU zu wechseln. Daher lautet unsere Kritik an die Bundesnetzagentur,
weiterhin den Stromanbietermarkt zu behindern und die Vorgaben von der
EU-Komission nur mangelhaft in nationale Regelungen umzusetzen. Auch sind keine Bussgelder bei
Missachtung von seiten der Bundesnetzagentur vorgesehen. Das Bundeskartellamt
sieht im Vergleich dazu Bussgelder in der Höhe von bis zu 500 Millionen Euro beim Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung vor.
Am besten sparen wie immer unsere Leser durch unseren unabhängigen
Gas-
und Stromtarife-Vergleich.
Besonders zum aktuellen Herbst haben die Strom- und Gasanbieter mal wieder schamlos die
Tarife angehoben. Bei einer Tariferhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.