Bundesnetzagentur will keine Reserve-Kernkraftwerke für den Winter

  • 31.08.11 Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes vorgelegt. Nach Abwägung aller derzeit bekannten Umstände wird die Bundesnetzagentur den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen.

    In der Vergangeheit war die Überlegung der Benunderegierung und der Kraftwerksbetreiber auf grossen Widerstand in der Bevölkerung gestossen, einige Atomkraftwerke als Reserve--Kernkraftwerke für den harten Winter aufzuheben und nicht abzuschalten. Die Situation war daher schon Paradox, da die Kernkraftwerke ja wegen ihrer Gefährlichkeit nun vom Netz genommen werden. Aber ein paar "ewig Gestrige" wollten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die gefählichen Kraftwerke weiter am Netz halten.

    Nun wird im Fall einer außergewöhnlicher Störungen, das Übertragungsnetz ohne Einsatz eines Reserve-Kernkraftwerks beherrschbar bleiben. Dies ist dadurch möglich geworden, dass seit dem zweiten Moratoriumsbericht zusätzliche konventionelle Kraftwerksreserven ermittelt werden konnten. Dabei dient das Großkraftwerk 3 in Mannheim, das Kraftwerk 2 Mainz-Wiesbaden und das Kraftwerk Block C in Ensdorf

    für die Spannungshaltung im Rhein-Main-Neckar-Raum.

    Insgesamt teilt die Bundesnetzagentur mit, dass in Deutschland zusätzliche, gesichert zur Verfügung stehende Reservekapazitäten in Höhe von 1.009 MW sowie gesichert zur Verfügung stehende Reserveleistung in Österreich in Höhe von 1.075 MW vorhanden sind.

    Die Bundesnetzagentur verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Notwendigkeit, der Vollendung der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Hamburg/Krümmel nach Schwerin höchste Priorität einzuräumen. Bereits im Energieleitungsausbaugesetz von 2009 wurde durch den Gesetzgeber ein vordringlicher Bedarf für diese Leitung festgestellt. Schließlich rät die Bundesnetzagentur dringend zu einer Genehmigung des Weiterbetriebs der Kraftwerksblöcke Datteln 1 bis 3 bis zur Fertigstellung von Datteln 4. Die Verzögerung der Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4 kann dazu führen, dass die Stromnachfrage der Deutschen Bahn AG im Winter 2012/2013 aus Süddeutschland gedeckt werden muss und damit zu einer zusätzlichen Belastung für die Übertragungsnetze wird.

    Aufgrund der auch im Winter 2012/2013 angespannten Erzeugungssituation in Süddeutschland rät die Bundesnetzagentur zudem, auf der Basis der Erfahrungen im kommenden Winter zu prüfen, ob über den vorgegebenen Stilllegungstermin 31. Dezember 2012 hinaus ein Reservebetrieb des Kraftwerks Staudinger 3 mindestens bis zum 31. März 2013 möglich ist, da dies die Situation entspannen könnte.


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