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Bundesnetzagentur will neues Kapazitätsmanagements im Gasbereich

  • 11.02.10 So langsam beginn der Wettbewerb auch im Gasbereich und somit können Gaskunden sich den Anbieter aussuchen. Allerdings ist der Gastransport zum Enkunden nicht so leicht umzusetzen wie bei einer Stromlieferung.

    Die Bundesnetzagentur hat nun ein Festlegungsverfahren zur Neugestaltung des Kapazitätsmanagements im Gasmarkt eingeleitet. Die Buchung und die Nutzung von Kapazitäten sind Voraussetzungen für den freien Zugang zu den Gasversorgungsnetzen.

    Derzeit kann ein nennenswerter Teil der Nachfrage nach festen

    Transportkapazitäten nicht befriedigt werden. Dies wirkt sich als Markteintrittsbarriere für neue Wettbewerber aus. Insbesondere an den Grenzen der Marktgebiete und an den nationalen Grenzen sind buchbare Kapazitäten ein knappes Gut. Gleichzeitig sind jedoch die Netze häufig technisch nicht ausgelastet, berichte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Daher sind die Kerninhalte der geplanten neue Regelungen, die Einführung einer Kapazitätsbündelung, die Vereinheitlichung von Kapazitätsprodukten und die Verbesserung des kurzfristigen Angebots von festen Kapazitäten.

    Gegenwärtig müssen die Händler noch angeben, durch welche Leitung bzw. an welchem Punkt ihr Gas beim Eintritt in das bzw. beim Austritt aus dem Marktgebiet fließen soll. Künftig soll es zu einer möglichst weitgehenden Zusammenfassung von Ein- und Ausspeisepunkten kommen. Damit gewinnen die Netzbetreiber mehr Spielräume, um die Netze entsprechend den physikalischen Gegebenheiten zu steuern. Vor allem erleichtert diese Zusammenfassung den Händlern, ihr Gas in dem unmittelbar angrenzenden Markt zu verkaufen.

    Schließlich beabsichtigt die Bundesnetzagentur, konkrete Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung der Kapazitätsrechte zu machen. Damit sollen die Möglichkeiten verbessert werden, ungenutzte Kapazitäten auf Vortagesbasis kurzfristig auf den Markt zu bringen.


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