10.03.11 Im Internet können die Kunden an Cashback-Systemen teilnehmen,
womit die Käufer beim Online-Shopping Geld zurück bekommen. Dabei gibt es nun
mittlerweile einige Firmen, die ihre Internet-Cashback Dienste offerieren. Die
Verbraucherzentrale NRW hat nun die Anbieter genauer unter die Lupe
|
genommen.
Das Cashback System funktion im Internet bei Shoppen automatisch, dabei werden
dann die Beträge angesammelt und ab einer Mindestsumme ausbezahlt. In der
|
|
Regel ist das für Kunden gratis. Verglichen wurden deren Rabattversprechen
zudem mit dem Prämienportal Payback, das ebenfalls eine Barauszahlung der
gesammelten Punkte ermöglicht. Punkte verteilt Payback nicht nur für Käufe im
stationären Handel, sondern auch bei über 300 Händlern im Internet.
Insgesamt 20 Onlineshops, die auf allen sieben Rabatt-Portalen gelistet sind,
wählten die Verbraucherschützer zufällig aus. Bei allen packten sie Produkte
im Wert von 100 Euro in den Warenkorb. Mal ging die Order an Versandhäuser,
mal wurden Lebensmittel, Schuhe oder Katzenfutter bestellt.
Für die jeweils identische Gesamt-Einkaufssumme von 2000 Euro sollte es
zwischen 33,60 Euro und 103,28 Euro als Cahsback Bonus aufs Konto geben.
Payback, der Platzhirsch unter den Rabattsammlern, blieb mit einer Erstattung
von 18 Euro dabei weit hinter der Konkurrenz zurück.
Allerdings gibt es bei der Feststellung der Einkaussummen durchaus
Tücken. Während Payback die Punkte und Prozente stets auf die Einkaufssumme
gewährt, ist das bei reinen Cashback-Systemen in der Regel nur der Nettowert
bei der Ware. Auf die im Verkaufspreis enthaltene Mehrwertsteuer gibt es keine
Rückzahlung.
Oftmals gibt es aber auch einen Mindestbetrag für den eingekauft werden muss,
damit eine Gutschrift gewährt wird. Desweiteren müssen alle Finanzierungs-,
Einspruchs- und Widerrufsfristen abgelaufen sein, bevor Rückzahlungen
freigegeben werden. Dabei können dann bis zur Auszahlung Monate vergehen.
Auch muss erst ein Mindestguthaben aufgelaufen sein, bevor das Geld auf das
eigene Konto überwiesen wird.
Ärgerlich wird es, wenn ein Kauf vom Onlineshop nicht bestätigt wird. Einen
Rechtsanspruch auf einzelne Rückzahlungen nämlich haben Rabattjäger laut AGB
von Cashback-Portalen nicht. Die Verbraucherschützer geben daher den einfachen
Rat sich bei Preissuchmaschinen nach dem günstigten Gerät zu informieren. Damit
spart der Kunde dann sofort und direkt.