DSL Markt soll Transparenter werden --Bundesnetzagentur stellt Forderungen

• 23.05.13 Die Bundesnetzagentur will mehr Transparenzmassnahmen im Telekommunikationsmarkt treffen. Damit sollen dann zum Beispiel die DSL- und VDSL Kunden schon genaue Angaben über die Leistungsfähigkeit eines DSL Anschlusses erhalten, und nicht erst bei dem Anschliessen mit schlechten Datenraten überrascht werden.

Grundlage ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012, womit die Bundesnetzagentur ein Instrumentarium zur Verbesserung der Transparenz im Telekommunikationsmarkt erhält. Hierzu gehören z. B. die erweiterten Vorgaben für die Endkundenvertragsinhalte oder die Regelungen für generelle Veröffentlichungspflichten. Ziel dieser Massnahmen ist es, dem Endkunden in einem Wettbewerbsmarkt eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen. So hat die Bundesnetzagentur auch im Breitband-Endkundenmarkt das Informationsverhalten der Anbieter bezogen auf stationäre und mobile Breitbandanschlüsse untersucht. Hierzu hat sie eine Messstudie zur Dienstequalität breitbandiger Internetzugänge beauftragt sowie eine Untersuchung zur Transparenz von Telekommunikationsverträgen im Festnetz- und im Mobilfunkbereich durchgeführt.

Dabei stand das Verhältnis der vertraglich vereinbarten und der tatsächlich gelieferten Datenübertragungsrate im Fokus. Oftmals erhalten Vertragskunden dabei schlechtere Leistungen als Vertraglich vereinbart ist. Auch der Wechsel des DSL Anschlusses an einem Tag wird hart kritisiert.

Die Bundesnetzagentur hatte in der Vergangenheit die "Bis zu" Mentalität der Provider kritisiert. Dieses ist eines der am häufigsten Beschreibungen, wenn es um die DSL Geschwindigkeit bei den Verträgen und den Angeboten in der Werbung geht. Damit wollen die DSL Anbieter kaschieren, dass sie nicht in der Lage sind, eine zuverlässliche Datenangabe zu machen.

Aufgrund der Messergebnisse bei den Kunden kommt als Ergebnis heraus. dass über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg, die teilnehmenden Nutzer oft nicht die Bandbreite haben, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde.

Nun schlägt die Bundesnetzagentur vor, dass Kunden schon beim Vertragsabschluss deutlich über die mindestens und maximal Geschwindighkeiten am Breitbandfähigen Festnetzanschluss informiert werden. Auch ist geplant, dass die Provider auf der Monatsrechnung das Ende der Vertragslaufzeit und die jeweilige Kündigungsfrist angeben. Damit entfällt das lästige Suchen bei den Verbrauchern nach alten Vertragsunterlagen.


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