05.04.12 Wer Kunde bei E.ON ist wird ab dem 1.Juli wieder mehr für seinen
Strom bezahlen. Ab dem 1.Juli werden bei sechs von sieben regionalen E.ON Anbietern
die Stromtarife erhöht. Laut dem Stromvergleicher TopTarif sind es
Preiserhöhungen um die 5 Prozent. Damit entstehen Mehrkosten bei 4000 kWh
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Jahresverbrauch von rund 50 Euro bei den Verbrauchern. Als Grundlage dienen die derzeitigen Preise von E.ON
Mittlerweile haben schon die Häflte der rund 850 Anbieter am Strommarkt seit
Jahresanfang die Stromtarife erhöht, so TopTarif weiter. Stromkunden haben bei
Tariferhöhungen auch immer ein Sonderkündigkungsrecht und müssen sich nicht
von den Anbietern in die Tasche greifen lassen. Auch ist ganz wichtig, dass
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eine Strompreiserhöhung erst dann wirksam wird, wenn der Verbraucher davon
schriftlich informiert wird. In der Vergangenheit sind uns beim Online-Portal
Tarifrechner.de Beschwerden zu Ohren gekommen, wo Tariferhöhungen als Werbung getarnt waren oder
Preiserhöhungen erst gar nicht zugestellt worden sind. Denn Nachweis der
Zustellung hat dabei immer der Stromversorger zu liefern.
Sollte es dann noch zu Abrechnungsproblemen mit den Stromanbietern kommen, kann der
Stromkunde kostenlos die Energie-Schlichtungsstelle einschalten.
In der Regel soll die Schlichtungsstelle innerhalb von drei Monaten urteilen. Der Schlichtungsspruch
ist mit Kosten für den Energieversorger verbunden und kostenfrei für den
Verbraucher. Der Spruch ist nicht für den Verbraucher bindend. Er kann
weiterhin die Gerichte bemühen und Strafverfahren gegen die Versorger
einleiten. Für die Unternehmen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren.
Auch ist ab dem 1.April 20122 durch das neue Energiewirtschaftsgesetz kürzere
Wechselfristen von 3 Wochen beim Stromwechsel vorgesehen. Damit soll es dann
möglich sein, innerhalb eines Monats zu wechseln und nicht immer erst zum
ersten eines Monats. In der Vergangenheit haben Anbieter wie zum Beispiel E.ON
Hanse den Stromwechsel hinausgezogen. Dabei kam es zu Wechselfristen von bis
zu 4 Monaten. Inwiefern nun die Bundesnetzagentur bei Behinderungen durch
Stromanbieter hart durchgreift, wird die Zukunft zeigen. Beschwerden kann der
Verbraucher bei Verstössen gegen die Wechselfristen dann auch direkt bei der Bundesnetzagentur melden.
Am besten sparen wie immer unsere Leser durch unseren unabhängigen
Stromtarife-Vergleich und
Gasvergleich
bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen
Vergleichern. Bei einer Tariferhöhung hat der Kunde immer ein Sonderkündigungsrecht.