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Energieausweis teilt Mietern Höhe der zweiten Miete mit

  • 08.02.10 Die Mietnebenkosten wie Heizung sind leider in den letzten Jahren am explodieren. Aber mittels des Energieausweises kann der Mieter nun die zukünftigen zu erwartenden Nebenkosten einschätzen.

    Bisher erkundigen sich Mietinteressenten nur selten nach diesem Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert und das Eigentümer bei Vermietung von Wohnungen und Häusern vorlegen müssen, teilt die deutsche Energie-Agentur mit.

    Bei vermeintlich günstigen Angeboten kommt die böse Überraschung dann mit der

    ersten Heizkostenabrechnung. Ungedämmte Altbauten mit veralteter Heiztechnik können im Vergleich zu Neubauten oder umfassend energetisch sanierten Häusern ein Vielfaches an Energie schlucken. Der Energieausweis hilft dagegen vor Vertragsabschluss mit Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes.

    Eigentümer müssen bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen. Den Energieausweis gibt es in dabei zwei Varianten, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken kann.


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