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Energieausweis teilt Mietern Höhe der zweiten Miete mit
08.02.10 Die Mietnebenkosten wie Heizung sind leider in den letzten Jahren
am explodieren. Aber mittels des Energieausweises kann der Mieter nun die
zukünftigen zu erwartenden Nebenkosten einschätzen.
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Bisher erkundigen sich Mietinteressenten nur selten nach diesem Dokument, das
die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert und das Eigentümer bei
Vermietung von Wohnungen und Häusern vorlegen müssen, teilt die deutsche
Energie-Agentur mit.
Bei vermeintlich günstigen Angeboten kommt die böse Überraschung dann mit der
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ersten Heizkostenabrechnung. Ungedämmte Altbauten mit veralteter Heiztechnik
können im Vergleich zu Neubauten oder umfassend energetisch sanierten Häusern
ein Vielfaches an Energie schlucken. Der Energieausweis hilft dagegen vor
Vertragsabschluss mit Informationen über den energetischen Zustand eines
Gebäudes.
Eigentümer müssen bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den
Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen. Den Energieausweis
gibt es in dabei zwei Varianten, den Bedarfsausweis und den
Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse
des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand
von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel
oder wenig heizt, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis
keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die
Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis
im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner
abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten
Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für
Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich
senken kann.
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