18.12.06 Damit der Verbraucher zu seinem Recht kommt, insbesondere beim
Weihnachts-Shopping gibt der Trusted Shops, Europas wichtigstem Aussteller von
Gütesiegeln für Onlineshops, einige wichtige Tipps und Hinweise beim
Online-Shopping.
|
Für Interneteinkäufe haben Verbraucher nach dem Gesetz ein 14-tägiges
Widerrufsrecht, das frühestens ab Erhalt der Ware und einer korrekten
Widerrufsbelehrung in "Textform" (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu laufen
|
|
beginnt. Der Händler muss also den Käufer darüber informieren, dass er den
Vertrag widerrufen kann. Nur in wenigen Fällen, wie bei speziellen
Maßanfertigungen oder entsiegelten CDs, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen,
worauf der Händler dann hinweisen muss.
Der Käufer kann sein Recht ausüben, indem er die Ware zurücksendet oder den
Händler per Brief, Fax oder E-Mail informiert. Um einen Nachweis zu haben, ist
ein Widerruf per Einschreiben bzw. eine Warenrücksendung im versicherten Paket
ratsam. Der Händler muss dann den Kaufpreis vollständig zurückerstatten,
Gutscheine braucht der Käufer nicht akzeptieren.
Nur wenn die Ware schon benutzt wurde, unvollständig oder defekt
zurückgeschickt wird, sind Abzüge möglich. Die Ware muss nicht
originalverpackt sein, und in den meisten Fällen muss der Händler die
Rücksendekosten tragen. Der Käufer zahlt die Rücksendung nur bei
Produkten unter 40 Euro oder noch nicht bezahlten Artikeln, sofern
dies in den AGB des Onlineshops so festgehalten ist.
Ist eine falsche oder eine defekte Ware geliefert worden, hat der Kunde über
das Widerrufsrecht hinaus gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Dabei
kann der Händler die Ware reparieren oder noch einmal neu liefern. Das Recht
besteht auch, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wurde.
Entscheidet sich der Kunde für die Gewährleistung, bleibt er an den
Kaufvertrag gebunden. Der Kaufpreis wird nur dann zurückerstattet, wenn die
Reparatur fehlschlägt oder die Ware nicht mehr lieferbar ist. Wer also die
sofortige Rückerstattung des Kaufpreises wünscht, sollte immer ausdrücklich
sein Widerrufsrecht einfordern, auch wenn die Ware defekt ist.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es kein gesetzliches
Umtauschrecht, auch nicht beim Internetkauf. Die meisten Händler räumen dieses
Recht jedoch aus Kulanz ein, allerdings zu eigenen Spielregeln. So kann es
sein, dass der Kunde draufzahlt, wenn er noch im alten Jahr ein Produkt kauft
und dieses im neuen Jahr umtauscht. Denn dann gilt bereits der neue
Mehrwertsteuersatz. Ist die Ware defekt, ist die Gewährleistung für den Kunden
günstiger als der Umtausch, denn dann muss der Händler reparieren oder ohne
Zusatzkosten noch einmal die gleiche Ware liefern.