08.08.07 Rechzeitig zu Reisebegin wird in Italien die Missachtung von
Tempolimits schärfer geahndet als je zuvor. Alkoholsünder müssen sogar mit
einer Freiheitsstrafe rechnen, auch die für Fahrzeuglenker verbotene Nutzung
eines Mobilfunktelefons zieht strengere Strafen nach sich.
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Der neue Sanktionskatalog ist bereits Anfang August in Kraft gesetzt
worden. Der ACE Auto Club Europa riet am Mittwoch in Stuttgart
Italienurlaubern dazu, die Verkehrsregeln genau zu beachten.
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Wer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 Stundenkilometer
überschreitet, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 370 bis 1.458 Euro. Hinzu kommt
der Entzug des Führerscheins für drei bis sechs Monate. Bisher gab es einen
Führerscheinentzug von ein bis drei Monate.
Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt etwa bei Urlaubern für die Zeit ihres
Italienaufenthalts. Wer das Tempolimit gleich um 60 km/h überschreitet, zahlt
zwischen 500 und 2.000 Euro. Der Führerschein wird für sechs bis zwölf Monate
entzogen.
Wer hinterm Steuer ohne Freisprechanlage mit dem Handy telefoniert, zahlt 148
bis 594 Euro Strafe, bisher 70 Euro bis 285 Euro. Wiederholungstäter verlieren
für ein bis drei Monate den Führerschein.
Alkoholisierte Kraftfahrer (0,5 bis 0,8 Promille) werden mit 500
bis 2.000 Euro bestraft und müssen eine Haftstrafe von bis zu einem Monat
absitzen. Darüber hinaus wird der Führerschein drei bis sechs Monate
entzogen.