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Kürze Kündigungsfristen für Stromkunden --Regierung will Kündigungsfrist ändern

  • 15.02.12 Erfreuliche Nachrichten kommen heute aus den Regierungskreisen. Diese will die gesetzlichen Kündigungsfristen bei den Strom- und Gaskunden von bislang 4 Wochen auf dann 2 Wochen verkürzen. Damit können dann unzufriedene Kunden schneller aus einem Vertrag aussteigen, wenn
    der Strom- oder Gaslieferant mal wieder den Kunden verärgert oder sich an Versprechen nicht hält.

    Der Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler von der FDP will mit der Neuregelung dabei den Strom- und Gas-Wettbewerb stärken und die ärgerliche Preistreiberei bei Strom und Gas zu gunsten der Kunden kippen. Die

    Bundesregierung hat heute einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.

    Die Änderung gilt aber nicht für Strom- und Gaskunden, wo man sich mittels einem Laufzeitvertrag auf 6. 12 oder 24 Monate gebunden hat. Hier hat der Kunde dann erst weiterhin ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung und bei Vertragsbruch. Wie zum Beispiel, wenn der Strom oder das Gas nicht in das Leitungsnetz für den Kunden eingespeisst wird oder die Lieferanten die Durchleitungsgebühren nicht bezahlt haben.

    Am besten sparen wie immer unsere Leser durch unseren unabhängigen Stromtarife-Vergleich und Gasvergleich bestehend aus mehreren Tarifrechnern von unterschiedlichen Vergleichern. Besonders zum Frühjahr haben die Strom- und Gasanbieter mal wieder die Tarife angehoben. Bei einer Tariferhöhung hat der Kunde auch ein Sonderkündigungsrecht.


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