Netzentwicklungsplan: 56 von 90 vorgeschlagenen Maßnahmen sind energiewirtschaftlich notwendig

  • 10.01.14 Auch im neuen Jahr werden neue Stromtrassen geplant und gebaut. Die Bundesnetzagentur hat nun den neuen Netzentwicklungsplan bestätigt. Er basiert auf Ausbauszenarien für die verschiedenen Energieträger, die bereits vor Bildung der neuen Bundesregierung mit der Öffentlichkeit konsultiert und festgelegt worden waren.

    Von den 90 Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber im Entwurf des NEP Strom 2013 vorgeschlagen haben, wurden von der Bundesnetzagentur allerdings nur 56 bestätigt. Daher schießen die Netzbetreiber auf Kosten der Stromkunden oftmals weit über das Ziel heraus, wie die aktuellen Kürzungen zeigen. Daher wurden von der Bundesnetzagentur nur die Maßnahmen bestätigt, die nach der aktuellen Bewertung in den kommenden zehn bzw. zwanzig Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zwingend erforderlich sind.

    Auch gab es Kürzungen bei den Offshore-Anbindungsleitungen. Von den 10 geforderten Leitungen wurden nur 8 bewilligt.

    Im Rahmen des sich jährlich wiederholenden Prozesses der Erstellung der Netzentwicklungspläne können diese Maßnahmen jedoch erneut vorgelegt werden. Die Pläne werden dann unter Betrachtung der dann geltenden energiewirtschaftlichen sowie energiepolitischen Rahmenbedingungen erneut überprüft, teilt die Bundesnetzagentur mit.

    Im Vergleich zum Entwicklungsplanes des Vorjahres wurden nun deutlich mehr netzverstärkende Maßnahmen in bestehenden Trassen bestätigt. Dabei kommt der Grundsatz zum Tragen, dass erst alle Möglichkeiten zur Netzverstärkung oder -optimierung ausgeschöpft werden sollen, bevor der Neubau von Stromtrassen in Betracht kommt. Der bestätigte NEP Strom 2013 umfasst rund 2.800 km an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen und rund 2.650 km an kompletten Neubautrassen.

    Die Bedarfsermittlung zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes und die Erstellung des Umweltberichts gingen einher mit einer achtwöchigen Konsultation, während der sich die Öffentlichkeit zu den geplanten Vorhaben äußern konnte. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gingen mehr als 7.000 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen sind. Ein Großteil der Stellungnahmen betrifft konkrete Vorhaben, insbesondere die Ausbauvorhaben Kreis Segeberg - Goldshöfe, Emden/Ost - Osterath, Osterath - Philippsburg, Kiel - Göhl, Lauchstädt - Meitingen sowie Raitersaich -Ludersheim.

    Im Ergebnis wurde bei der diesjährigen Überprüfung der Großteil der Vorhaben bestätigt, die bereits im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben sind. Das Bundesbedarfsplangesetz basiert auf der Ermittlung des notwendigen Netzausbaubedarfs des bestätigten NEP 2012 und ist Grundlage für die nun anstehenden konkreten Planungsverfahren.


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