04.11.11 Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist ab 4. August 2011 gültig
und schreibt das Einführen einer Schlichtungstelle für die privaten Strom- und
Gaskunden vor. Die Schlichtungstelle hat dabei nun ab dem 1.November 2011 ihre
Arbeit aufgenommen.
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Dabei ist der Ärger durch die Stromanbieter, die zum Beispiel einen Missbrauch
ihrer markbeherrschenden Position betreiben gross. Anbieter wie E.On Hanse im
Norden Deutschlands missachten die gesetzliche Wechselfristen von einem Monat
bei Stromwechselkunden. Bis zu 4 Monate sind uns mittlerweile schon
bekannt. Die Bundesnetzagentur hat nun 3 Wochen vorgeschrieben, ohne wenn und
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aber. Ausreden wie Fehler in der EDV oder Überlastungen gelten dann nicht
mehr. Die neuen Wechselfristen gelten ab dem 1. April 2012.
Auch Kunden der Stromanbieter wie Flexstrom laufen oftmals auf Taube
Ohren. Der Anbieter versucht oftmals Bonuszahlungen zu unterschlagen, obwohl
vertraglich vereinbart. Die Kunden gehen dann oftmals erfolgreich den Weg
über das gerichtliche Mahnverfahren gegen Flexstrom vor. Flexstrom ist im Jahr
2008 gegenüber einen Stromkunden beim Amtsgericht Berlin bzgl. Verweigerung
der Bonuszahlungen unterlegen gewesen. Auch gibt es Klagen bei der
Verbraucherzentrale über Flexstrom, wo es um Preiserhöhungen geht. Da wird
das Schreiben nicht direkt als Preiserhöhungsschreiben bezeichnet. Oder
Kunden bekommen erst gar keine Preiserhöhungen mitgeteilt, und rechnet dann bei der Endabrechnung falsch ab.
Da der Gang vor Gericht nun nicht jedermanns Sache ist, gibt es nun die neue
Schlichtungsstelle seit dem 1.November. Oftmals kommt es auch zu Konfikten bei
der Abschlagszuzahlung. Energieversorger fordern in der Regel zuviel von ihren
Kunden. Nun kann der Verbraucher ohne Kosten sich bei der Schlichtungsstelle
über den Vorgang beschweren. In der Regel soll die Schlichtungsstelle
innerhalb von drei Monaten urteilen. Der Schlichtungsspruch ist mit Kosten für
den Energieversorger verbunden und kostenfrei für den Verbraucher. Der Spruch
ist nicht für den Verbraucher bindend. Er kann weiterhin die Gerichte bemühen
und Strafverfahren gegen die Versorger einleiten. Für die Unternehmen besteht
eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren.
Die Schlichtungsstelle wurde vom Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverbandsowie dem Verband
kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter gegründet.
Als Ombudsmann ist Dr. Dieter Wolst eingesetzt. Er war seit 1974 in der
bayerischen Justiz tätig und wurde 1995 zum Richter am Bundesgerichtshof
ernannt.
Der Kunde kann seinen Antrag auf Durchführung der Schlichtung schriftlich, per
Email oder auch telefonisch stellen. In Kürze soll es auch ein
Beschwerdeformular im Internet geben. Auch kann beim Bund der
Energieverbraucher e.V. eine Beschwerdeformular bestellt werden.
Wenn der Kunden sich schon beim Kartellamt oder der Energieaufsicht
beschwert hat, ein Gerichtsurteil vorliegt, Strafanzeige gestellt wurde, oder der
Anspruch verjährt ist, dann wird die Schlichtungsstelle kein Verfahren eröffnen.
Weitere Infos finden Sie dann direkt bei der Schlichtungsstelle