Steuern auf Kryptowährungen in Deutschland: Wie werden sie berechnet?

• 18.08.22 Sie sollen das Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol sein: Kryptowährungen wie Bitcoin oder auch Ether, die bekanntesten digitalen Währungen, werden immer beliebter, wenn es darum geht, eine Alternative zu Euro und Co. zu finden und sind auch mit Blick auf das Investieren ausgesprochen beliebt geworden, da sie eine Alternative zu ETFs oder Aktien sind.

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Aber wer mit Bitcoin und Co. handelt, der muss die Gewinne auch versteuern. Aber nur dann, wenn die erworbenen Coins innerhalb eines Jahres verkauft werden. Hält man die digitalen Münzen über ein Jahr, dann sind die Gewinne steuerfrei. Um den Gewinn zu berechnen, wenn innerhalb eines Jahres die Coins verkauft werden, stehen zwei Methoden zur Verfügung, die vom Finanzamt akzeptiert werden.

Kryptowährungen sind ein „anderes Wirtschaftsgut”

Zu beachten ist, dass Kryptowährungen in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums werden Bitcoin und Co. als privates Geld eingeordnet. Das heißt, aus rechtlicher Sicht sind es „andere Wirtschaftsgüter” und werden anders als jene Gewinne besteuert, die etwa aus Aktiengeschäften realisiert werden. Das heißt, der Krypto-Anleger muss keine Abgeltungssteuer bezahlen.

Man kann übrigens auch direkt mit Bitcoin und Co. traden - etwa über bestimmte Plattformen. Da sollte man aber im Vorfeld klären, ob der Anbieter auch empfehlenswert ist; so etwa die Frage stellen, ist Bitcoin Prime seriös und dann entsprechende Test- und Erfahrungsberichte lesen.

Einjährige Spekulationsfrist beachten

Wenn der Anleger seine Krypto-Anteile verkauft, so handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Dazu gehört unter anderem auch der Tausch in eine andere digitale Währung. Aber worauf ist zu achten, wenn Kryptowährungen verkauft werden?

In erster Linie geht es um die Haltedauer. Das deshalb, weil Bitcoin und Co. einer einjährigen Spekulationsfrist unterliegen. Das heißt, wenn der Anleger die Coins über zwölf Monate hält, dann muss der Verkauf nicht besteuert werden - der Gewinn ist somit steuerfrei.

Wenn die Anteile hingegen vor dem Ende der Spekulationsfrist verkauft werden, dann wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Das heißt, nicht das gesamte Investment wird versteuert, sondern nur die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem erzielten Verkaufspreis. Zudem muss die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr beachtet werden.

Freibetrag oder Freigrenzen?
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Zu beachten ist, dass es einen Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze gibt. Wenn die Freigrenze von 600 Euro überstiegen wird, so muss der gesamte Betrag investiert werden - ganz egal, ob es 6.000 Euro oder 602 Euro sind. Beim Freibetrag geht es nur um jene Summe, die darüber liegt: Das wären in den oberen Beispielen 5.400 Euro oder eben 2 Euro.

Aber wie können die Gewinne berechnet werden? Vor allem auch mit Blick auf den Umstand, dass Kryptowährungen auch zu verschiedenen Kursen gekauft werden können.

Zuerst geht es darum, dass man, um den Gewinn berechnen zu können, den Anschaffungspreis von dem Veräußerungspreis abziehen muss. In diesem Fall hat der Anleger zwei Möglichkeiten, wie er den Gewinn errechnen kann: es gibt die LIFO und die FIFO Methode. Empfehlenswert ist die FIFO Methode.

FIFO oder doch LIFO?

Die FIFO Methode - First in, First Out - besagt, hier werden jene Coins zuerst verkauft, die zuerst gekauft wurden. Das heißt, werden etwa am 20. März 100 Coins erworben und dann am 12. April weitere 30 Coins, so ist beim Verkauf von 50 Coins der Kurs heranzuziehen, der am 20. März gültig war.

Wichtig ist, dass man sich die Anzahl der erworbenen Coins sowie den damaligen Kurs notiert, um auch im Zuge der Steuererklärung Beweise vorlegen zu können, aus welchen Summen sich der Betrag, der versteuert wird, zusammensetzt.

Bei der LIFO Methode - Last in, Last Out - werden jene Coins zuerst verkauft, die zuletzt gekauft wurden. Auch hier ist es ratsam, die Preise bzw. Kurse zu notieren.

Kosten und Verluste vom Gewinn abziehen

Natürlich ist es auch möglich, anfallende Kosten bei dem CFD Broker, der Kryptobörse oder auch des Wallets in Abzug zu bringen. Auch etwaige Verluste aus dem vergangenen Jahr kann man in Form eines Verlustvortrages geltend machen und vom Gewinn abziehen.



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