12.02.10 Der aktuelle Winterurlaub lässt den Schneenfan aufgrund der
grossen Schneemaßen mehr als jubeln, dabei gibt es beim Wintersport leider
immer eine grosse Verletzungsgefahr. Damit es kein böses Erwachen gibt, rät
die HUK-Coburg den laufenden Versicherungsschutz zu überprüfen.
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Die Versicherung teilt mit, dass sich gesetzliche Krankenversicherte mit einer
europäischen Versicherungskarte EU-weit medizinisch versorgen lassen
können. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen,
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Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch einen
Auslands-Krankenschein.
Ein deutscher Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der
dortigen Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich
abweichen. So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere
Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim Arztbesuch
darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt handelt.
Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus muss, stellt
aber oftmals fest, dass die Ärzte vor Ort nur privat behandeln. Schon ein
glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhausaufenthalt können mit mehreren
tausend Euro zu Buche schlagen. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit
dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel in den USA oder
Kanada, muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung selber bezahlen.
Auch für den Transport von der Ski-Piste ins Krankenhaus ist die gesetzliche
Krankenkasse nicht zuständig. Hier können Kosten von 800 Euro für einen
Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro für eine Bergung mit dem
Hubschrauber fällig werden. Vorsorgen lässt sich, wie auch Verbraucherschützer
immer wieder empfehlen, mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie
übernimmt sowohl die Kosten für eine Privatbehandlung als auch die für eine
Bergung auf der Piste.
In der privaten Krankenversicherung ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung
meist mit eingeschlossen. Wer sich vor Reisantritt nicht sicher ist, sollte
sich auf jeden Fall bei seiner Krankenversicherung informieren.