Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung bei Zugverspätung ab 30 Minuten

• 11.11.22 Die Deutsche Bahn hat in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung. Wenn es um Pünktlichkeit geht, dann sieht es aber schlecht aus. Immerhin hat die Bahn laut den Juristen einen Beförderungsvertrag mit den Kunden abgeschlossen und dabei verbindliche Zeiten bei Abfahrt und Ankunft beim Kauf eines Tickets bestätigt. Bisher gibt es erst bei einer Verspätung
von mehr als 60 Minuten eine Entschädigung, nun fordert die Verbraucherschutz Chefin Ramona Pop eine Entschädigung ab 30 Minuten.

Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung bei Zugverspätung ab 30 Minuten

So will die Chefin vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, eine kundenfreundlichere Entschädigungsregeln bei Zugverspätungen. "Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde", sagte VZBV-Chefin Ramona Pop gegenüber dem "Handelsblatt".

Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung bei Zugverspätung ab 30 Minuten
Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung
bei Zugverspätung ab 30 Minuten -Screenshot: Twitter

So erstattet die Deutsche Bahn sowie ihre Wettbewerber im Personenverkehr ab 60 Minuten Verspätung ein Viertel des Ticketkaufpreises zurück, ab zwei Stunden die Hälfte.

Immerhin beruht diese Regelung auf einer EU-Verordnung. Allerdings haben die Mitgliedstaaten beim Thema Entschädigungen aber einen Spielraum. "Obwohl durch die Verordnung ab 2023 viele Aspekte europaweit geregelt werden, gibt es bei einigen Punkten die Möglichkeit, national nachzuschärfen", teilte eine VZBV-Sprecherin auf Anfrage mit, wie dpa berichtet.

"Unpünktlichkeit gehört inzwischen leider zur Normalität des Fernverkehrs", sagte Pop dem Handelsblatt weiter. "Hier muss die Bahn besser werden, ganz klar. Die Fahrgastrechte gehören auf den Prüfstand.".

Die Forderungen des Verbands richten sich deshalb an die Bundesregierung. Die Verbraucherschützer schlagen "bei einer Verspätung ab 30 und unter 60 Minuten einen Anspruch auf einen 10-Euro-Gutschein vor, unabhängig von der Höhe des Ticketpreises""Das würde einen starken Anreiz für die Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellen, pünktlicher zu sein und trägt gleichzeitig zur Kundenzufriedenheit bei.", so Ramona Pop weiter.

Vorwurf der Datenspionage: Klage gegen DB Navigator eingereicht -Vorwurf des Trackens

Daher sollte es eigentlich Bussgelder geben, stattdessen gab es zuletzt eine wertlose und kostenlose Abmahnung durch das Bundeskartellamt. Anderes beim Verein digitalcourage. Ohne diese Smartphone-App geht es laut dem Kläger kaum noch. Die App macht sich unentbehrlich, gleichzeitig forscht sie uns aus, so der Vorwurf. So hat nun der Verein digitalcourage eine Klageschrift gegen den Tracker in der App "DB Navigator" eingereicht.

Beim Verein digitalcourage macht nun Nägel mit Köpfen und reicht Klage gegen die deutsche Bahn ein. Dabei geht es um den Vorwurf: "Das Tracking in der Bahn-App ist ein klarer Verstoss gegen geltendes Recht. Wir hatten der Bahn eine lange Frist gesetzt, um die Mängel zu beheben, aber da keine Einsicht vorhanden ist, gehen wir jetzt den juristischen Weg", so der Verein.

Vorwurf der Datenspionage: Klage gegen DB Navigator eingereicht -Vorwurf des Trackens
Vorwurf der Datenspionage: Klage gegen DB Navigator eingereicht -Vorwurf des Trackens
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Auch soll es laut dem Verein bei der Nutzung der Internet-Seite "bahn.de" auch ein ähnliches Tracken geben. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der Bahn ein Millionen Mussgeld durch die Datenschutzbehörden.

Klage gegen DB Navigator: Deutsche Bahn wird von Digitalcourage wegen Datenschutzmängel verklagt

So geht es um den Vorwurf, dass der DB Navigator nur so vor Trackern strotzt. Damit fliessen im Hintergrund Informationen an den Kunden an Adobe, Google und Co. Die DB-App lässt nicht zu, dass man hier eine Sperre einrichten kann, so der Vorwurf.

Dagegen will der Verein Digitalcourage klagen. Der Verein will die Bahn dazu zwingen, die Privatsphäre ihrer Fahrgäste zu achten und keine Daten mehr ohne Erlaubnis weiterzugeben.

So hatte zuvor der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz den DB Navigator gründlich analysiert und dabei erhebliche Datenschutzprobleme festgestellt. Auch der auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Peter Hense hält die App für rechtswidrig.

So hatte Digitalcourage Ende April die Bahn dazu aufgefordert, die Mängel zu entfernen. Dafür wurde der Deutschen Bahn eine Frist von 2 Monaten eingeräumt. Doch die Bahn hat in ihrer Antwort klar gemacht, dass sie nicht vorhaben, das Tracking aufs Abstellgleis zu rollen, so der Vorwurf.

Bundeskartellamt: Abmahnung der Deutschen Bahn wegen Schikanen gegen Mobilitäts-Plattformen

Schon zuvor gab es eine Abmahnung durch das Bundeskartellamt. Die Deutsche Bahn ist zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Die Beteiligungsführung wird durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) wahrgenommen.

Bundeskartellamt: Abmahnung der Deutschen Bahn wegen Schikanen gegen Mobilitäts-Plattformen
Bundeskartellamt: Abmahnung der Deutschen Bahn wegen Schikanen gegen Mobilitäts-Plattformen
Bild:(Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei ist das Bundeskartellamt zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Deutschen Bahn (DB) gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen.

Dabei werden Online-Angebote für integrierte Routenplanung angeboten, für die die Schiene eine wichtige Rolle spielt. So vermitteln sie etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern. Für Dienste dieser Art stellt die DB keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs, wie zum Beispiel Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel zur Verfügung, die aber essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen sind.

Die im Verfahren adressierten vertraglichen Beschränkungen der DB reichen von Werbeverboten über vertikale Preisvorgaben gegenüber den Reisenden und weitreichende Rabattverbote bis hin zu einer möglichen Diskriminierung eines Teils der Mobilitätsplattformen bei der Provisionshöhe für den Ticketvertrieb.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Deutsche Bahn das in Deutschland marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene. Daher unterfällt die DB der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber Dritten, z.B. Mobilitätsdienstleistern."

Viele dieser Mobilitätsdienstleistungen sind ohne die Einbindung der DB nicht denkbar. Daher sind wir der Auffassung, dass die Mobilitätsanbieter z.B. einen Anspruch auf die Verkehrsdaten der Bahn wie Verspätungen oder Zugausfälle haben. Die Geschäftsmodelle können sonst nicht funktionieren.

Ausserdem hat das Bundeskartellamt Bedenken gegen eine Reihe von Vertragsklauseln der DB, mit denen die Mobilitätsplattformen als Online-Partner der DB behindert werden können.

Das Bundeskartellamt hat Ende des Jahres 2019 ein Missbrauchsverfahren gegen die DB eingeleitet. Nach jetzigem Ermittlungsstand nimmt die DB eine Doppelrolle ein. Sie ist einerseits eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal bahn.de und mit ihrer App DB Navigator.

Sie kombiniert über den eigenen Fahrkartenvertrieb hinaus eigene verkehrsmittelübergreifende Angebote und übernimmt den Fahrkartenvertrieb auch für Dritte, so für über 50 Verkehrsverbünde. Andererseits hat sie als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren.

Folgende Kritikpunkte gibt es an der DB:

    • So untersagt zum Beispiel die DB ihren Vertragspartnern auf Suchmaschinen sowie in App Stores und sozialen Netzwerken mit ihrer vollen Sortimentsbreite, also auch mit DB-spezifischen Begriffen, zu werben und ihr Angebot bekannt zu machen.

    • Online-Partner der DB sind beim Verkauf von Bahn-Tickets dazu verpflichtet, auf Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme zu verzichten, während die DB ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesem Mitteln bewirbt.

    • Viele Mobilitätsplattformen übernehmen für die DB beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung. Das Bundeskartellamt prüft, ob die DB aufgrund ihrer Marktmacht durchsetzen kann, dass sie hierfür keine entsprechende Provision erhalten.

Auch geht es um den Zugang zu zentralen Prognosedaten des Schienenverkehrs in Deutschland wie Zugverspätungen und -ausfälle, deren Herausgabe die DB bisher verweigert. Diese Daten stehen aber anderweitig nicht zur Verfügung. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen, dass diese Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs unerlässlich sind für die Organisation und Buchung von intermodalen Reiseketten, also Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Derzeit behält die DB diese Daten sich selbst sowie wenigen ausgewählten Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen wie zum Beispiel Google vor.

Die Auswirkungen der Wettbewerbsbeschränkungen berühren auch die Interessen anderer Verkehrsunternehmen, die ebenfalls auf den Plattformen der Online-Partner der DB zu finden sind. Gerade für die in Deutschland deutlich kleineren und weniger bekannten Bahnen können Mobilitätsplattformen ein wichtiger Kanal sein, um ihre Reichweite zu erhöhen und Nachfrager für ihre Verkehrsdienstleistungen zu gewinnen.

Werden Reisende aber direkt oder indirekt immer weiter zu den Kanälen der DB gelenkt, erreichen die alternativen Verkehrsunternehmen nur wenige potenzielle Kundinnen und Kunden für ihre Verkehrsangebote und die Marktmacht der DB verfestigt sich auch auf den Verkehrsmärkten weiter. Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


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