Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen

• 19.11.22 Wer mal schnell seinen Laufzeitvertrag kündigen will, ist bei vielen Online-Tarifen und Angeboten immer noch auf die umständliche Zustellung einer schriftlichen Kündigung angewiesen. So zum Beispiel bei den vielen Strompreiserhöhungen in den letzten Tagen, wo die Tarife auch Online verfügbar sind, wäre ein Kündigungsbutton hilfreich. Immerhin ist der Kündigungsbutton auf den Internet-Seiten mit Laufzeitverträgen seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend.
So haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen

In der Zeit vom 18. Juli bis 14. Oktober 2022 haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft. Dabei haben nur 273 Internet-Seiten einen gesetzeskonformen Kündigungsbutton eingebaut. So sind 349 Internet-Seiten. Auch haben 65 Internet-Seiten einen versteckten Kündigungs-Button. Zum Beispiel verstecken viele Anbieter ihren Kündigungs-Button ganz unten, auf den Internet-Seiten, wie bei den Stadtwerken München.

Bei den Stadtwerken München muss man erst Kommentare lesen: "Melden Sie sich nochmal bei uns". "Sie sind mit ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden, dann ist ein Tarifwechsel vielleicht die richtige Lösung". Nach weiterem runterscrollen, erscheint ein "Tarifberater", dann ein Hinweis "Oder ziehen Sie um". Dann viel Prosa für "Gute Gründe für die SWM". Wer ist bis dahin geschafft hat, kann den Button "Vertrag kündigen" ganz unten vorfinden. Aber formlose Kündigung geht hier gar nicht, man kommt nur weiter, wenn man Vertragsnummer und Zählernummer hat. Auch kann man dann keine fristlose Kündigung oder einen Kündigungstermin angeben. Dieses ist besonders ärgerlich, weil die Stadtwerke München ihren Strompreis von 28 Cent auf 66 Cent zum 1.1.2023 angehoben haben. Wer will da noch Stromkunde sein?

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen
Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton
--Auch Stromanbieter betroffen -Screenshot: Verbraucherzentrale.de

Insgesamt mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab. 86 Unternehmen zeigten sich einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben und haben ihre Websites gesetzeskonform angepasst.

Es wurden drei einstweilige Verfügungen erwirkt und in 17 Fällen mussten die Verbraucherschützer sogar klagen. Hier sind die Ergebnisse noch offen.

Bei Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen ausserdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschliessen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Mietverträge und Arbeitsverträge nur schriftlich kündigen

Manche Verträge können Sie ausschliesslich schriftlich kündigen. So sieht es das Gesetz vor. Dazu zählen unter anderem Mietverträge und Arbeitsverträge. Für diese ist der Kündigungsbutton nicht verpflichtend.

Musterformular für fristlose Kündigung

Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, kann dann laut den Verbraucherschützern auch ausserordentlich kündigen. So kann man kündigen, wenn der Kündigungs-Button fehlt. Auch darf ein vorgeschaltetes Login nicht verlangt werden.

Das Musterformular ist online bei den Verbraucherschützern zu finden.

Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung für Mobilfunktarif Alditalk

Wenn man einen Prepaid Tarif ohne einen Mindestumsatz bucht, sollte man auch keinen Mindestumsatz haben. So hatte sich nun das Landgericht Essen der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband angeschlossen. Daher sei die Behauptung "Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend, so die Richter am Landgericht Essen.

So darf die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Diese Aussage hatte Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert und nun vor Gericht in ihrer Auffassung eine Bestätigung vom Landgericht Essen bekommen.

Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung für Mobilfunktarif Alditalk
Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung
für Mobilfunktarif Alditalk -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Das hatte das Landgericht Essen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Werbeaussage nicht zu treffe und sei daher irreführend.

"Der Tarif kann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr genutzt werden, wenn Kund:innen nicht immer wieder neues Guthaben in Höhe von mindestens fünf Euro aufladen," sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Das ist nichts anderes als ein für die Nutzung der SIM-Karte erforderlicher Mindestumsatz, den es nach der Werbung angeblich nicht gibt.".

Guthaben muss immer wieder aufgeladen werden

Die Medion AG wirbt im Internet für den "Basis-Prepaid-Tarif" von Alditalk mit der Behauptung "Kein Mindestumsatz". Dieser Tarif ist dadurch gekennzeichnet, dass nach Aktivierung der SIM-Karte das Startguthaben zunächst nur innerhalb eines Aktivitätszeitfensters von zwölf Monaten genutzt werden kann.

Nach dem Ablauf des Zeitfensters sind die Kunden noch zwei Monate auf dem Handy erreichbar. Danach wird ihre SIM-Karte deaktiviert. Um weiter telefonieren zu können und erreichbar zu bleiben, müssen diese ihr Aktivitätszeitfenster verlängern, indem sie immer wieder neues Guthaben aufladen. Zahlen sie zum Beispiel den Mindestaufladebetrag von fünf Euro, verlängert sich das Zeitfenster um vier Monate. Danach ist eine erneute Aufladung nötig.

Wenn man dann das maximale Guthaben von 200 Euro erreicht hat, sind die Kunden gezwungen, mindestens fünf Euro ihres Guthaben "abzutelefonieren", so die Verbraucherschützer. Sonst ist keine neue Aufladung und damit auch keine Verlängerung des Aktivitätszeitfensters mehr möglich.

Das Landgericht Essen schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Behauptung "Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend ist.

Das Gericht kritisierte, dass Kunden verbrauchsunabhängig auf ihr "Konto" einzahlen, um die SIM-Karte weiter nutzen zu können und die vertragliche Gegenleistung zu erhalten. Bei Erreichen des maximalen Guthabens seien sie zudem gezwungen, Guthaben zu verbrauchen, um das Aktivitätszeitfenster verlängern zu können. Damit läge aber ein Mindestumsatz vor.

Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung des Verbraucherzentrale

Nach dem Weggang des ehemaligen Vorsitzenden der Verbraucherzentrale vzbv, Klaus Müller, zur Bundesnetzagentur, folgt nun Ramona Pop auf dem Posten des Vorstandes. Zuvor wurde die Verbraucherzentrale von der Interims-Vorständin Jutta Gurkmann geleitet. Ramona Pop zuvor Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin und von 2009 bis 2016 Fraktionsvorsitzende der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Als aktuell grösste Aufgabe sieht sie die Verbraucherpreiskrise.

So übernimmt die neue Vorsitzende Ramona Pop übernimmt ihr Amt von Jutta Gurkmann, die die Verbraucherzentrale vzbv von März bis Juni geleitet hatte. Diese wird nun wieder ihre Aufgabe als Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik übernehmen. Zuvor hatte Klaus Müller den Verband von 2014 bis Februar 2022 geleitet. Seit März 2022 ist er Präsident der Bundesnetzagentur.

Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung des Verbraucherzentrale
Verbraucherzentrale vzbv: Ramona Pop übernimmt Leitung
des Verbraucherzentrale -Bild: Die Hoffotografen Gmbh/Christine Blohmann/vzbv

"Verbraucherschutz ist das Gebot der Stunde. Die grossen Herausforderungen unserer Zeit - steigende Verbraucherpreise, Klimakrise und Digitalisierung - werden wir nur meistern, wenn die Politik die Verbraucher:innen stärkt und einbindet", sagt Ramona Pop.

"Ich freue mich auf die Herausforderung, den vzbv in turbulenten Zeiten anzuführen und den 80 Millionen Verbraucher:innen eine relevante Stimme verleihen zu dürfen. In der aktuellen Preiskrise werde ich mich dafür einsetzen, dass Verbraucher:innen nicht das Nachsehen haben. Die Regierung muss in erster Linie diejenigen entlasten, die angesichts steigender Preise im Supermarkt, im Bereich Mobilität und beim Heizen bereits mit dem Rücken zur Wand stehen."

Nach Alarmstufe Gas: Verbraucherschützer und HDE fordern Gaspreisdeckel

Bislang wurde noch nicht die Preisanpassungsklausel nach dem Energiegesetz gezogen. Dieses kann aber jederzeit erfolgen. Die Folgen wären für viele Verbraucher dramatisch. Auch befürchten Verbände eine steigende Zahl von Unternehmensinsolvenzen und Haushalten, die Heizkosten nicht mehr stemmen können. Auch sind seit einem Jahr die Energiepreise in einem bislang nicht bekannten Ausmass gestiegen. Nun kommt der Angriffskrieg von Russland hinzu.

So sind die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Handelsverband Deutschland (HDE) nach eigenem Bekunden alarmiert und fordern deshalb gemeinsam weitere Entlastungen für private Haushalte und den Handel aber auch neue Ansätze zur Bekämpfung der Gaspreiskrise.

Nach Alarmstufe Gas: Verbraucherschützer und HDE fordern Gaspreisdeckel
Nach Alarmstufe Gas: Verbraucherschützer und HDE
fordern Gaspreisdeckel -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei hat die Bundesregierung inzwischen verschiedene Massnahmen in Form zweier Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Aber es drohen zusätzlichen Energiekosten, insbesondere für die Haushalte mit geringem Einkommen. Auch der Handel braucht jetzt Unterstützung für in Schieflage geratene Unternehmen, so die Forderungen.

Bislang sind direkte Versorgungsengpässe mit den fossilen Energien Kohle, Öl und Gas ausgeblieben. Mitte Juni wurden die Gaslieferungen aus Russland nach Europa allerdings substantiell gekürzt, am 23.06.22 hat die Bundesregierung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.

"Die steigenden Energiepreise haben die grösste Verbraucherkrise seit Jahrzehnten ausgelöst. Fast alles wird derzeit teurer. In dieser Situation muss die Politik bereit sein, auch neue Wege zu gehen", sagt vzbv-Vorständin Jutta Gurkmann. "Die EU könnte zum Beispiel ihr starkes Marktgewicht gegenüber Gas-exportierenden Ländern und auf den globalen Spotmärkten für Flüssiggas einsetzen, um eine Preisobergrenze von 50 Euro pro Megawattstunde für Gas-Einkäufe festzulegen. Allein damit liessen sich die Kosten für den Gas-Einkauf um rund 240 Milliarden Euro pro Jahr minimieren.".

"Für den Einzelhandel sind die steigenden Energiepreise eine doppelte Herausforderung. Zum einen bringen die hohen Kosten viele Handelsunternehmen in ernstzunehmende Schwierigkeiten. Zum anderen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher weniger finanzielle Mittel für ihre Einkäufe zur Verfügung. Die Händlerinnen und Händler kommen folglich gleich von zwei Seiten unter Druck", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Deshalb ist es für den Einzelhandel von existenzieller Bedeutung, dass die Bundesregierung die Preisanstiege zielgerichtet und rasch abfedert."

7 Punkte Plan an Forderungen

    • Energiesparen, am besten EU-weit und gegebenenfalls mit verbindlichen Einsparzielen für jeden Mitgliedsstaat.
    • Energielieferanten beteiligen sich an den Zusatzkosten durch den steigenden Gaspreis im Fall der Umsetzung des § 24 Energiesicherungsgesetz. Damit sollen ungebremste und unkontrollierte Preiserhöhungen, die bei einer Gasnotlage auf die Endverbraucher zukommen könnten, abgemildert werden.
    • Ersatz von Gaskraftwerken, damit das Gas nicht verbrannt, sondern eingespeichert wird.
    • Gas-Preisdeckel für Endverbraucher:innen.
    • Gemeinsame Gas-Beschaffung durch die EU.
    • EU-Preislimit beim Gas-Einkauf.
    • Zusätzliche Entlastungen durch weitere Entlastungspakete.
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