Verbraucherzentrale erwirkt gegen Unitymedia einstweilige Verfügung wegen Programmpakete

• 10.07.08 Kunden, die bei dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia ein Paket zur Uebertragung der Bundesliga-Spiele bestellt haben, wurde gleichzeitig ungefragt für 5 Euro im Monat die Lieferung des Programm-Pakets Digital TV Plus angekündigt. Die zusützlichen Programme sollten zum 1. August freigeschaltet werden. Wer die unbestellte Leistung von Digital TV PLUS nicht nutzen will,
wird vom Unternehmen aufgefordert, mittels kostenpflichtigem Anruf bei Unitymedia dafür zu sorgen, dass er für die unbestellte Leistung nicht zur Kasse gebeten wird.

Da die Verbraucherzentrale NRW dieses Vorgehen als unzulüssig bezeichnet, hat sie vor dem Landgericht Köln jetzt den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. Darin wird Unitymedia untersagt, Verbrauchern unverlangt kostenpflichtige Dienstleistungen wie das Paket Digital TV Plus anzukündigen und anschliessend zu erbringen.

Unitymedia hat inzwischen auch eine Unterlassungserklürung abgegeben. Demnach verpflichtet sich der Kabelnetzbetreiber zwar, die unverlangte Leistung nicht mehr anzukündigen, verzichtet aber ausdrücklich nicht darauf, Kunden das Programm-Paket weiterhin ohne Bestellung zuzusenden. Dies hat die Verbraucherzentrale NRW nun jedoch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt.

Erst kürzlich hatte sich das Unternehmen gegenüber der Verbraucherzentrale NRW verpflichtet, eine nach Ansicht der Verbraucherschützern, eine Preiserhöhungsklausel in ihren allgemeinen Geschüftsbedingungen nicht weiter zu verwenden, die von Kunden mit Einzelnutzervertrügen für den analogen Kabelanschluss ab 1. Januar 2008 verlangt werden sollte. Kunden, die aufgrund der Unterlassungserklürung eine Rückzahlung des monatlichen Mehrpreises von 2,41 Euro forderten, erteilte das Unternehmen jedoch eine Absage. Stattdessen drohte ein Unternehmenssprecher solchen Kunden öffentlich damit, den Anschluss abzuklemmen.


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