12.05.12 Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die letzten
Netzentgelterhöhungen der 119 Stromnetz- und 186 Gasnetzbetreiber in
Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel genauer angesehen. Dabei hat die
Verbraucherzentrale NRW viele widersprüchliche Trends festgestellt.
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Während 70 Stromnetzbetreiber ihre Entgelte um bis zu 20 Prozent raufsetzten,
schlugen 67 der Gasnetzbetreiber zwischen zehn und bis zu 40 Prozent auf. Nur
bei 40 Strom- sowie 57 Gasnetzbetreibern waren die Preise stabil. Ferner
konnten die Verbraucherschützer Senkungen bei neun Strom- und zehn
Gasnetzbetreibern bilanzieren.
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Die Verbraucherzentrale stellt alledings fest, dass die Argumenten der
Netzbetreiber für ihre Entgelte willkürlich sind. Weil die Netzentgelte am
Strom- und Gaspreis immerhin rund 20 Prozent ausmachen, hat die
Verbraucherzentrale NRW darüber hinaus überprüft, ob und wie sich
Netzentgelterhöhungen in den StandardAngeboten für Strom und Gas der
örtlichen Versorger niederschlugen.
34 Stromversorger, die von den jeweiligen Netzbetreibern mit Entgelterhöhungen
konfrontiert worden waren, drehten stärker an der Preisschraube als durch die
Anhebung gerechtfertigt gewesen wäre. In anderen Fällen wurde trotz stabiler
Stromnetzentgelte dennoch bei 15 Grundversorgungsangeboten eine Preiserhöhung
an Kunden weitergegeben, so der Verbraucherschützer weiter.
Bei der Gasgrundversorgung wurde neun Mal ein höherer Preis verlangt, obwohl gar keine
Erhöhung der Netzentgelte ins Haus gestanden hatte. Auch wurden Preissenkungen
sowohl bei Strom- als auch Gasnetzentgelten in zahlreichen Fällen nicht eins
zu eins an die Kunden weitergegeben.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Untersuchungsergebnisse inzwischen an die
Regulierungsbehörden weiter gegeben, um eine Überprüfung der Netzentgelte
einzuleiten.
Die Strom- und Gaspreiserhöhungen müssen mindestens 6 Wochen im Voraus
schriftlich angekündigt werden. Danach hat der Kunde etwa zwei Wochen Zeit, um
den Vertrag zu kündigen und zu wechseln. Wer am Vertrag
festhalten will, kann auch der Preiserhöhung widersprechen. Das empfiehlt
sich, wenn derzeit kein anderes günstigeres Angebot auf dem Markt ist. Die
Zahlung der erhöhten Preise sollte dann unter Vorbehalt erfolgen.
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