Verbraucherzentrale mit Warnungen vorm Musikdownload im Internet

• 09.07.07 Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor der Nutzung der Tauschbörsen, um an Musiktitel heanzukommen, da die Nutzung nicht nur gegen die Bestimmungen des deutschen Urhebergesetzes, da sie ohne Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erfolgt, verstösst, sondern nach der neuen Gesetzeslage meist sogar strafbar sind.

Schuld daran ist nicht zuletzt die technische Funktionsweise der Tauschbörsen. Um eine solche Tauschbörse nutzen zu können, muss man sich zunächst die dort ebenfalls angebotene Software auf seinem PC installieren. Die Software richtet im PC einen neuen Ordner ein, wo die gesammelten Stücke gespeichert werden. Will sich nun ein Nutzer neue Titel von der Tauschbörse herunterladen, so öffnet sich für die Dauer des Download-Vorgangs unweigerlich sein Ordner mit gespeicherten Musikinhalten, was zugleich zur Folge hat, dass er damit den anderen Börsennutzern die Musiktitel zum Download anbietet.

Genau das ist ja auch das Prinzip solcher Tauschbörsen und darin liegt zugleich die juristische Tücke. Die dort Aktiven offerieren sich gegenseitig ihr jeweiliges Musikrepertoire, wodurch ein vielfältiger und nahezu grenzenloser Musikpool entsteht. Die Nutzer werden jedoch bedingt durch diese Softwarekonstruktion zugleich zu Anbietern gespeicherter Titel.

Ein Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke für Dritte zum Download, wie es beim Herunterladen von Musiktiteln zwangsläufig geschieht, ist unter Strafe gestellt. Dies wiederum machen sich Anwälte, die im Auftrag der Rechteinhaber unterwegs sind, zunutze. Die zur IP-Adresse gehörigen Nutzerdaten dürfen die Internetprovider aus Datenschutzgründen nicht an Private herausgeben. Mit den mithilfe von Softwarespezialisten ermittelten IP-Adressen der Tauschbörsennutzer stellen die Anwälte deshalb Strafanzeige gegen unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ist nun verpflichtet, beim jeweiligen Internetprovider die Nutzerdaten zur IP-Adresse zu ermitteln. Die Anwälte wiederum haben Anspruch auf Herausgabe dieser Daten. Schnell ist dann eine kostenpflichtige Abmahnung an den nichts ahnenden Verbraucher versandt. Allein im vergangenen halben Jahr verfolgte die Musikindustrie 25.000 deutsche Musikfans mit Strafanzeigen.

Die Verbraucherzentrale hat sich dafür eingesetzt, dass im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von EU-Vorgaben eine Bagatellklausel in das deutsche Urhebergesetz eingeführt wird, nach der zumindest die Strafbarkeit in solchen Fällen gestrichen wird. Diesen Bemühungen zum Trotz hat das Parlament das neue Urhebergesetz nun ohne diese Klausel verabschiedet.


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