13.09.07 Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet
häufig mit einer bösen Überraschung. Die Nutzer erhalten Rechungen, in denen
behauptet wird, ein Vertrag sei abgeschlossen worden. In den letzten 12
Monaten haben sich bereits tausende Betroffene in solchen Fällen hilfesuchend
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an die Verbraucherzentrale gewandt.
Die vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder
Gratisgeschenke dienen nur als Köder, um in einen kostenpflichtigen
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(Abo-)Vertrag zu locken und Verbraucher abzukassieren. Der Kostenhinweis ist
bei der Anmeldung so gut versteckt, dass man ihn leicht übersehen kann. Diesen
Haken entdecken die meisten Surfer erst, wenn sie die Rechnung erhalten.
Aber auch, wenn man sich auf einer der Seiten angemeldet hat, bestehen gute
Chancen, sich gegen die Forderung zu wehren. Häufig wird man die Zahlung schon
deswegen verweigern können, weil über den Preis nicht ausreichend informiert
wurde. In jedem Fall besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Unseriöse Anbieter setzen Betroffene dermaßen unter Druck, dass viele aus
Angst vor zusätzlichen Kosten oder einem Rechtsverfahren dennoch
zahlen. Gedroht wird Minderjährigen, die ein falsches Geburtsdatum angegeben
haben, oft mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.
Im Rahmen einer Internet- Umfrage erheben die Verbraucherzentralen bis zum
26. Oktober, welche Erfahrungen Betroffene gemacht haben. Interessenten finden
die anonyme Umfrage, die am 14. September startet, im Internet unter
www.vz-bln.de Dort gibt es
auch Informationen zur Rechtslage.