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Verbraucherzentrale: Kürzere Widerrufsfrist bei Internet-Auktionen

  • 07.06.10 Die Internet-Auktion sind weiterhin eine beliebte Plattform um günstig an Produkte und Dienstleistungen zu kommen. Die Verbraucherzentrale NRW weisst nun darauf hin, dass ab dem 11. Juni 2010 kürzere Widerrufsfristen gelten. Ab Erhalt der Ware sind nur noch 14 Tage Zeit für den Widerruf.
    Bislang betrug die Widerrufsfrist einen Monat.

    Wer bei Internetauktionen der Höchstbietende ist, kann den Vertrag in der Regel wieder rückgängig machen. Dabei muss allerdings der Ersteigerer

    Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer sein. Hat der Verkäufer den Kunden ordnungsgemäss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt und alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllt, konnte der Ersteigerer den Vertrag bis zum 10. Juni noch innerhalb einer Frist von einem Monat rückgängig machen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts am 11. Juni 2010 verkürzt sich der Zeitraum zum Widerruf von Geschäftsabschlüssen bei Internetauktionen auf 14 Tage.

    Voraussetzung ist allerdings, dass der Käufer unverzüglich nach Ende der Auktion in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Weiterhin muss er bereits bevor Abgabe seines Gebots deutlich und verständlich über die Möglichkeit, die Bedingungen und Rechtsfolgen des Widerrufs informiert werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der alten Frist von einem Monat ab Wareneingang.


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