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Verbraucherzentrale: Kürzere Widerrufsfrist bei Internet-Auktionen
07.06.10 Die Internet-Auktion sind weiterhin eine beliebte Plattform um
günstig an Produkte und Dienstleistungen zu kommen. Die Verbraucherzentrale
NRW weisst nun darauf hin, dass ab dem 11. Juni 2010 kürzere Widerrufsfristen
gelten. Ab Erhalt der Ware sind nur noch 14 Tage Zeit für den Widerruf.
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Bislang betrug die Widerrufsfrist einen Monat.
Wer bei Internetauktionen der Höchstbietende ist, kann den Vertrag in der
Regel wieder rückgängig machen. Dabei muss allerdings der Ersteigerer
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Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer sein. Hat der Verkäufer den
Kunden ordnungsgemäss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt und alle
gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllt, konnte der
Ersteigerer den Vertrag bis zum 10. Juni noch innerhalb einer Frist von einem
Monat rückgängig machen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des
Widerrufs- und Rückgaberechts am 11. Juni 2010 verkürzt sich der Zeitraum zum
Widerruf von Geschäftsabschlüssen bei Internetauktionen auf 14 Tage.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Käufer unverzüglich nach Ende der
Auktion in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Weiterhin muss er
bereits bevor Abgabe seines Gebots deutlich und verständlich über die
Möglichkeit, die Bedingungen und Rechtsfolgen des Widerrufs informiert
werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der alten Frist von
einem Monat ab Wareneingang.
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