Verlag Haufe streitet gegen die Kürzung der Pendlerpauschale

• 14.12.06 Über derzeit zwei Musterverfahren (beim Finanzgericht des Saarlandes und dem Niedersächsischen Finanzgericht) setzt sich die Haufe Mediengruppe für die Beibehaltung der bis Ende 2006 noch geltenden ungekürzten Pendlerpauschale ein.

Die beiden Fälle, bei denen es um gravierende Auswirkungen der Kürzungen ab 2007 geht, sollen bis zum Bundesverfassungsgericht geführt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die beschlossenen erheblichen Einschränkungen noch verfassungskonform sind oder gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen.

Aktuell weist der Bevollmächtigte beider Verfahren, der Justitiar der Haufe Mediengruppe und Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle auf Folgendes hin: Gegen Jahresende stellen bereits viele Berufspendler einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei ihrem Finanzamt. Der Freibetrag kann dann sofort bei der Gehaltsabrechnung über den Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt werden. Hier kann versucht werden, dass der volle berufsbedingte Werbungskostenaufwand wie für 2006 (also Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer) eingetragen wird. Die Finanzämter werden sich jedoch auf die geänderte Rechtslage berufen und lediglich die Pauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21. Kilometer gewähren. Und dies mit 0,30 Euro für die einfache Entfernung. Gegen die Kürzung könnte Einspruch eingelegt werden. Nach jetziger Sachlage werden jedoch auch die Einsprüche sehr schnell unter Hinweis auf die ab 2007 geltende Rechtslage zurückgewiesen werden. Das Einspruchsverfahren ist zwar kostenlos, aber wer dann den Weg vor das Finanzgericht sucht, trägt ein hohes Kostenrisiko und hat zudem einen Gerichtskostenvorschuss zu entrichten.

Besser ist es dann, den Ausgang der Musterverfahren zu beobachten. Im Einzelfall kann es sich lohnen, beim Finanzamt das Ruhen des eigenen Einspruchverfahrens mit Hinweis auf die ersten Musterklagen zu beantragen.

Die meisten Steuerzahler werden die Pendlerpauschale als berücksichtigungsfähige Werbungskosten ohnehin erst mit der Steuererklärung 2007, dann Anfang 2008, geltend machen. Bis dahin gibt es vielleicht eine Aufnahme der Musterverfahren in den so genannten Vorläufigkeitsvermerk für jeden Steuerbescheid. Dies mit dem Vorteil, dass bei einer späteren Korrektur der gesetzlichen Kürzung durch das Bundesverfassungsgericht dann automatisch der Steuerbescheid geändert wird.


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