5G Frequenz-Auktion: Bundesnetzagentur gibt Start bekannt --Frequenzaktion kann wie geplant starten
• 19.03.19 Die 5G Frequenz-Auktion kann wie geplant heute um 10 Uhr am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz starten. Zur Auktion wurden die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen. Dieses gab die Bundesnetzagentur am gestrigen Abend bekannt. Dabei gibt es derzeit 4 Eilverfahren beim Kölner Verwaltungsgericht, die eine Verschiebung der Auktion zum Ziel hatten.
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5G Frequenz-Auktion: Frequenzaktion kann wie geplant starten
Nachdem die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 14. Mai 2018 bereits entschieden hatte, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz wegen Knappheit zu versteigern, hat sie am 26. November 2018 die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln nach Anhörung der interessierten Kreise veröffentlicht.
Das neue 5G-LTE Netz startet mit der Auktion -Bild: Vodafone |
Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen im Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz zur lokalen und regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.
5G Frequenz-Auktion: Auch Freenet reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein
Nun hat aber auch Freenet wenige Tage vor der geplanten Auktion einen Eilantrag gegen das Bieterverfahren gestellt. So hatte eine eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln dieses dem Handelsblatt bestätigt.Eine Freenet-Sprecherin sagte dazu gegenüber dem Handelsblatt: "Wir wahren durch dieses Rechtsmittel unsere Interessen." So befürchtet Freenet, dass das Unternehmen keinen Zugang zum schnellen 5G-Netz bekommt und hatte daher einen verpflichtenden Zugang von der Bundesnetzagentur eingefordert, eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung.
"Wir gehen weiter davon aus, dass die Auferlegung einer expliziten Diensteanbieterverpflichtung erforderlich und möglich gewesen wäre", sagte die Freenet-Sprecherin dazu.
In der Vergangenheit hatte die Bundesnetzagentur nur ein "Verhandlungsgebot" in den Vergabebedingungen ausgesprochen. Dieses bedeutet auch keine Verpflichtung für die Netzbetreiber. So könnten Mitbewerber ohne eigenes Netz wie Freenet und 1&1 Zugang durchaus keinen Zugriff auf die 5G-Netze bekommen.
Bundesnetzagentur läßt 4 Anbieter zu -Bild: Bundesnetzagentur |
5G Frequenz-Auktion: Bundesnetzagentur läßt 4 Anbieter zu
Die Anbieter Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH und die Drillisch Netz AG sind nun zugelassen worden. Mit Drillisch steigt erstmals ein Anbieter ohne eine eigene Netzinfrastruktur ein. Drillisch gehört mit zur United Internet-Gruppe, in welcher auch 1&1 als bekannte Marke eingebunden ist.Zu Drillisch gehören die bekannten Handydiscounter Marken wie PremiumSIM, DeutschlandSIM, winSIM, Smartmobile, maXXim und noch einige andere.
Bei der Auktion werden Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert.
"Frequenzen für Mobilfunk sind begrenzt und sollen daher im Interesse der Verbraucher effizient genutzt werden", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur hat im Zulassungsverfahren geprüft, ob die Antragsteller über die Fähigkeiten und Mittel für einen bundesweiten Netzausbau verfügen. Mit der Zulassung der Drillisch Netz AG erhält ein weiteres Unternehmen die Chance, Frequenzen zu erwerben und den Wettbewerb zu stärken.".
Dieses sind nun die Vergabebindungen:
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:-
• mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
• alle Bundesautobahnen,
• die wichtigsten Bundesstraßen sowie
• die wichtigsten Schienenwege.
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• alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
• alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
• die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
• alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.
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