BGH-Urteil: Unitymedia Router dürfen als WLAN-Hotspot genutzt werden
• 02.05.19 Bei dem Streit um die WLAN Hotspot Nutzung von Unitymedia ohne
die Zustimmung der Kunden hat nun der Bundesgerichtshof
mit dem Urteil (Az.: I ZR 23/18) entschieden. So darf
nun laut BGH Urteil der Unitymedia Router von Kunden mittels eines zweiten
WLAN-Signals in Wifi-Hotspot-Stationen umgewandelt werden. Und dieses darf
auch ohne Einverständnis erfolgen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
BGH-Urteil: Unitymedia Router dürfen als WLAN-Hotspot genutzt werden
Voraussetzung für die WLAN Hotspot Nutzung ist allerdings, dass
Unitymedia eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt hat. Ferner darf die Aktivierung des
zweiten WLAN-Signals den Internetzugang des Kunden nicht beeinträchtigt und
auch sonst keine Nachteile mit sich bringen. Dazu zählen insbesondere Sicherheits- und Haftungsrisiken oder
Mehrkosten, so die Verbraucherschützer.
NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski bedauert die
Entscheidung des BGH: "Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen
nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu
Hause agieren. Anbieter sollten Verbraucher von der Sinnhaftigkeit ihrer
Angebote überzeugen müssen und nicht Fakten schaffen dürfen, die die Verbraucher aktiv beseitigen müssen.".
Der Streit begann im Jahr 2016
So hatte Unitymedia NRW seinen Kunden vor drei Jahre per Post mitgeteilt, dass
mit "WiFiSpot" ein zusätzliches WLAN-Signal auf Routern aktiviert werden
sollte, die der Anbieter seinen Kunden für die Vertragslaufzeit zur Verfügung
gestellt hat.
Dabei wollte Unitymedia ein dichtes Netz aus Hotspots realisieren, damit
Unitymedia Kunden über WLAN einen Internet-Zugang bekommen.
Derzeit werden auch andere Internet-Router wie von der Telekom oder Vodafone
für vergleichbare Systeme genutzt. Dabei werden die Kunden aber um eine
Zustimmung vor der WLAN-Hotspot Nutzung gefragt.
Routerfreiheit schützt vor Eingriffe: FRITZ!Box 6490 Cable und 6430
Durch die Routerfreiheit können die Kunden nun natürlich selbst über die
Kabel-Modems und damit über die Nutzung entscheiden. So bringt zum Beispiel
die FRITZ!Box 6430 Cable angeschlossenen USB-Speicher sowie
Online-Speicher und darauf abgelegte Inhalte ins Heimnetz. Dank integriertem
Mediaserver mit NAS-Anbindung werden gespeicherte Filme, Musik und Bilder -
z. B. mittels Smartphone und FRITZ!App Media - an Wiedergabegeräte
verteilt.
Die neue FRITZ!Box 6430 Cable ist für rund 120 Euro
in unserem FRITZ!Box 6430 Cable Preisvergleich
bei den ersten Online-Shops verfügbar. (Stand: 02.05.2019 8 Uhr).
Bei Amazon werden derzeit 123 Euro verlangt.
Die UVP lag mal bei 159 Euro.
Weiterhin gibt es das leistungsstärkere Kabel Top-Modell mit der
neuen FRITZ!Box 6490 Cable.
Bei Amazon liegen die Preise um die 155 Euro Marke.
Außerdem bietet die neue Box eine Telefonanlage und DECT-Basis für Schnurlostelefone
oder Smart-Home-Anwendungen. Das Top-Modell am Kabelanschluss, die aktuelle
FRITZ!Box 6490 Cable mit einer 24 x 8-Kanalbündelung für 1.320 MBit/s im
Downstream ist seit dem Start der Routerfreiheit im Handel erhältlich.
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10.07.08 Kunden, die bei dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia ein Paket zur
Uebertragung der Bundesliga-Spiele bestellt haben, wurde gleichzeitig ungefragt
für 5 Euro im Monat die Lieferung des Programm-Pakets Digital TV Plus
...
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