BGH-Urteil: Unitymedia Router dürfen als WLAN-Hotspot genutzt werden

• 02.05.19 Bei dem Streit um die WLAN Hotspot Nutzung von Unitymedia ohne die Zustimmung der Kunden hat nun der Bundesgerichtshof mit dem Urteil (Az.: I ZR 23/18) entschieden. So darf nun laut BGH Urteil der Unitymedia Router von Kunden mittels eines zweiten WLAN-Signals in Wifi-Hotspot-Stationen umgewandelt werden. Und dieses darf
auch ohne Einverständnis erfolgen. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

BGH-Urteil: Unitymedia Router dürfen als WLAN-Hotspot genutzt werden

Voraussetzung für die WLAN Hotspot Nutzung ist allerdings, dass Unitymedia eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt hat. Ferner darf die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals den Internetzugang des Kunden nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile mit sich bringen. Dazu zählen insbesondere Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten, so die Verbraucherschützer.

FRITZ!Box 6430 Cable im Tarifrechner.de Preisvergleich
bei rund 160 Euro -Bildquelle: AVM

NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski bedauert die Entscheidung des BGH: "Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Anbieter sollten Verbraucher von der Sinnhaftigkeit ihrer Angebote überzeugen müssen und nicht Fakten schaffen dürfen, die die Verbraucher aktiv beseitigen müssen.".

Der Streit begann im Jahr 2016

So hatte Unitymedia NRW seinen Kunden vor drei Jahre per Post mitgeteilt, dass mit "WiFiSpot" ein zusätzliches WLAN-Signal auf Routern aktiviert werden sollte, die der Anbieter seinen Kunden für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt hat.

Dabei wollte Unitymedia ein dichtes Netz aus Hotspots realisieren, damit Unitymedia Kunden über WLAN einen Internet-Zugang bekommen.

Derzeit werden auch andere Internet-Router wie von der Telekom oder Vodafone für vergleichbare Systeme genutzt. Dabei werden die Kunden aber um eine Zustimmung vor der WLAN-Hotspot Nutzung gefragt.

Routerfreiheit schützt vor Eingriffe: FRITZ!Box 6490 Cable und 6430

Durch die Routerfreiheit können die Kunden nun natürlich selbst über die Kabel-Modems und damit über die Nutzung entscheiden. So bringt zum Beispiel die FRITZ!Box 6430 Cable angeschlossenen USB-Speicher sowie Online-Speicher und darauf abgelegte Inhalte ins Heimnetz. Dank integriertem Mediaserver mit NAS-Anbindung werden gespeicherte Filme, Musik und Bilder - z. B. mittels Smartphone und FRITZ!App Media - an Wiedergabegeräte verteilt.

Die neue FRITZ!Box 6430 Cable ist für rund 120 Euro in unserem FRITZ!Box 6430 Cable Preisvergleich bei den ersten Online-Shops verfügbar. (Stand: 02.05.2019 8 Uhr). Bei Amazon werden derzeit 123 Euro verlangt. Die UVP lag mal bei 159 Euro.

Weiterhin gibt es das leistungsstärkere Kabel Top-Modell mit der neuen FRITZ!Box 6490 Cable. Bei Amazon liegen die Preise um die 155 Euro Marke.

Außerdem bietet die neue Box eine Telefonanlage und DECT-Basis für Schnurlostelefone oder Smart-Home-Anwendungen. Das Top-Modell am Kabelanschluss, die aktuelle FRITZ!Box 6490 Cable mit einer 24 x 8-Kanalbündelung für 1.320 MBit/s im Downstream ist seit dem Start der Routerfreiheit im Handel erhältlich.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:
10.07.08 Kunden, die bei dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia ein Paket zur Uebertragung der Bundesliga-Spiele bestellt haben, wurde gleichzeitig ungefragt für 5 Euro im Monat die Lieferung des Programm-Pakets Digital TV Plus ...


© Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen
Impressum  Datenschutzhinweise