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Bundeskartellamt: Behörde mit Verfahren gegen Paypal --Mögliche Behinderung von Wettbewerbern

• 23.01.23 Nun gibt das Bundeskartellamt bekannt, dass es ein Verfahren gegen PayPal wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet hat. Dabei geht es in dem Verfahren um die Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland und den "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal". Zuletzt gab es auch bei Paypal einen Credential Stuffing-Angriff in der Zeit zwischen dem 6. und 8. Dezember 2022. Nun informiert Paypal einen Monat später die betroffenden Kunden.

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Bundeskartellamt: Behörde mit Verfahren gegen Paypal --Mögliche Behinderung von Wettbewerbern

So dürfen laut der Bundesbehörde Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Ferner dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z.B. deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten.

Bundeskartellamt: Behörde mit Verfahren gegen Paypal --Mögliche Behinderung von Wettbewerbern
Bundeskartellamt: Behörde mit Verfahren gegen Paypal
--Mögliche Behinderung von Wettbewerbern -Bild: © pixabay.com

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes dazu: "Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.".

So könnten Händler daran gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen. Auch könnten sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen.

Und Mundt weiter: "Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen." Üblicherweise legen Händler diese Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste tragen. Dabei werden diese Kosten - anders als z.B. Versandkosten - zumeist nicht separat ausgewiesen.

Nach Marktstudien ist PayPal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. PayPals Standardgebühr beträgt in Deutschland gemäß PayPals Preisliste derzeit 2,49 - 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zzgl. 34-39 Cent pro Zahlung.

Nach Paypal Hackerangriff: Paypal informiert betroffene Nutzer

Bei Paypal gab es einen Credential Stuffing-Angriff in der Zeit zwischen dem 6. und 8. Dezember 2022. Nun informiert Paypal einen Monat später die betroffenden Kunden. Zuletzt hatte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Bankenaufsicht in Deutschland, vor der Hackersoftware Godfather gewarnt. Immerhin soll die Schadsoftware Godfather, die aktuell Eingaben von Nutzerinnen und Nutzern bei Banking- und Krypto-Apps aufzeichnen. Damit gelangen die Hacker an sensible Nutzerdaten und können einen grossen, wirtschaftlichen Schaden anrichten.

So hatte Paypal über 34.942 Nutzer berichtet, welche von dem Vorfall betroffen waren. Dabei hatten die Angreifer zwei Tage lang Zugang zu den vollständigen Namen, Geburtsdaten, Postadressen, Sozialversicherungsnummern und individuellen Steuernummern der Kontoinhaber.

Nach Paypal Hackerangriff: Paypal informiert betroffene Nutzer
Nach Paypal Hackerangriff: Paypal informiert
betroffene Nutzer --Abbildung: Paypal

Auch die Transaktionshistorie, die Details der angeschlossenen Kredit- oder Debitkarten und die PayPal-Rechnungsdaten waren über die PayPal-Konten waren zugänglich.

Dabei hatte Paypal den Vorgang auch online gestellt.

So starten die Hacker bei einem Credential Stuffing-Angriff mit bekannten Paaren von Benutzernamen und Passwörtern, welche sie aus den Datenlecks auf verschiedenen Websites erhalten haben. Somit sollte man seine Passwörter nicht bei verschiedenen Online-Diensten nutzen. Dabei erfolgen die Hackerangriffe automatisiert durch entsprechende Bots, welche Listen mit Anmeldedaten erstellen. Dadurch sind eigentlich immer Nutzer betroffen, welche das gleiche Passwort bei den Nutzerkonten verwenden.

Hackersoftware Godfather: BaFin warnt vor Godfather --Spyware greift Banking- und Krypto-Apps an

So soll laut der BaFin die Schadsoftware insgesamt rund 400 Banking- und Krypto-Apps angreifen, darunter auch solche von Betreibern aus Deutschland.

Hackersoftware Godfather: BaFin warnt vor Godfather --Spyware greift Banking- und Krypto-Apps an
Hackersoftware Godfather: BaFin warnt vor Godfather --Spyware greift
Banking- und Krypto-Apps an --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Derzeit ist nicht bekannt, wie die Software auf die infizierten Endgeräte von Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt. Bekannt ist, dass Godfather gefälschte Websites von regulären Banking- und Krypto-Apps anzeigt. Loggen sich Verbraucher über diese Websites ein, werden ihre Login-Daten an die Cyber-Kriminellen übermittelt.

Die Schadsoftware verschickt zudem Push-Benachrichtigungen, um an die Codes für die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu gelangen. Mit diesen Daten können die Cyber-Kriminellen möglicherweise auf die Konten und Wallets von Verbrauchern zugreifen.

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