|
Bundesnetzagentur Telefonanschluss: Bundesnetzagentur senkt die Preise für den Telefonanschluss -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
|
"Wir wollen die Entgelte erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren
genehmigen. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der
Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen
auftritt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zum 1. Juli 2022 sollen die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen
Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 Euro auf 10,65 Euro
sinken. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem
die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.
Die Preise für die in Zukunft stärker nachgefragte TAL am Kabelverzweiger
(KVz-TAL), d.h. die grauen Verteilerkästen am Strassenrand, sollen von 7,05 Euro
auf 6,92 Euro zurückgehen.
Lange Laufzeiten sind geplant für Planungssicherheit
Dabei sollen die Entgelte erstmals nicht mit einer Laufzeit von drei, sondern
von zehn Jahren genehmigen werden. Nach fünf Jahren ist ein Anstieg der Preise um
4 Prozent vorgesehen. Dieses Vorgehen trägt grundlegenden Anliegen der
Telekommunikationsbrache Rechnung, die in diesem Punkt sehr geschlossen
auftritt. Die langfristige Festlegung der Entgelte soll den Ausbau von
Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern.
So erhalten ferner Netzbetreiber, Anbieter und Investoren eine
Planungssicherheit über die Kalkulationsgrundlage für Kupferanschlüsse, mit
denen die Glasfaser konkurriert. Auch für den Wettbewerb ist die langfristige
Genehmigung förderlich, so die Beweggründe der Bundesnetzagentur.
Die erheblichen Investitionen in Glasfasernetze und die weitere Aufrüstung der
Breitbandkabelnetze führt zu einem schrittweisen Wechsel aus den Kupfernetzen
zu Netzen mit besonders hoher Kapazität.
Der neue Entscheidungsentwurf wird der Europäischen Kommission, dem Gremium
Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und
den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten
übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern
die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidung
äussert, kann sie ab dem 1. Juli 2022 endgültig in Kraft treten.
Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindestdaten-Speed fest
Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber streiten
sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der
Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von
10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s. Auf diese Zahl haben sich nach Rückfragen
der Bundesnetzagentur mit Verbänden und grosse Provider geeinigt, welche nicht
unterschritten werden darf.
Damit wird erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit
dem BGH Urteil Anfang 2013 gilt, aber bislang nie umgesetzt
wurde. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige
Regierungspartei CDU.
Diesen
Entwurf
sollten alle Internet-Kunden ausdrucken und Einrahmen, welche
seit rund 20 Jahren von der Politik, den Providern und den Millionen von
Hotlines belogen und betrogen worden sind mit dem Satz "Uns ist keine Störung bei Ihnen bekannt"!.
|
Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindest-Speed beim Internet fest -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
|
So ist in dem seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Regelungen des TKG
unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben ein Recht auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten normiert. Dieses Recht umfasst neben
Sprachkommunikationsdiensten auch einen Internetzugangsdienst. Dazu braucht es
natürlich einen Mindesdaten-Speed, um von "Nutzbar" zu reden.
So muss der Internetzugangsdienst auf Grundlage des RaVT hat verschiedene
Anforderungen zu erfüllen. Dazu ist sicherzustellen, dass
Dienste wie E-Mail, soziale Medien, Suchmaschinen,
Online-Banking, elektronische Behördendienste, Online-Arbeitssuche,
Online-Einkauf oder Videoanrufe in Standardqualität genutzt werden
können.
Auch soll Teleheimarbeit, einschliesslich Verschlüsselungsverfahren, in
üblichem Umfang sowie die für Verbraucher marktübliche Nutzung von
Online-Inhaltediensten mit Videostreaming zu ermöglichen.
Ferner führt die Bundesnetzagentur an: "Weitere nationale Gegebenheiten,
wie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum
privatwirtschaftlichen Ausbau und zu Breitbandfördermassnahmen, stellen
ebenfalls wichtige Kriterien dar. Uploadrate und Latenz können niedriger
bzw. höher als die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzten
Werte sein, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass die sicherzustellenden
Dienste auch bei qualitativ geringeren Vorgaben beim Endnutzer funktionieren.".
So wird die Rechtsverordnung bis zum 1. Juni 2022, zu erlassen. Dabei muss die
Bundesnetzagentur die festgelegten Anforderungen jährlich überprüfen.
Das Ergebnis muss dem zuständigen Bundestagsausschuss mitgeteilt werden.
So sollen ein Bandbreitenbedarf der Nutzer zeitnah abgebildet werden.
Preiswucher beim Internet wird untersagt
Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als
Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur
" Zum
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die
angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die
Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten
des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die
Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".
So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön
Zweckverband Plön von bis zu
199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den
Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen
der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.
Auch Sprachdienste sind betroffen
Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweise ausschliesslich
digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in
beiden Richtungen garantt werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem
heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der
Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.
Satellitenverbindung auch betroffen?
Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit
Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland
Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann
vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.
Verbände und Politiker positiv
Jürgen Grützner vom VATM:
"Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen -
das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren
kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".
So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik
Aussendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und
Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven
Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung
müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich
sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".
Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem
kostenlosen Newsletter
anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt.
Noch schneller sind Sie via
Twitter und
Facebook informiert.
Verwandte Nachrichten: |
31.08.22 Wenn man einen Prepaid Tarif ohne einen Mindestumsatz bucht,
sollte man auch keinen Mindestumsatz haben. So hatte sich nun das Landgericht
Essen der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband angeschlossen. Daher
...
12.08.22 Bei der Telekom war das zweite Quartal sehr erfolgreich. Dazu
tragen sowohl die positive Geschäftsentwicklung von T-Mobile US als auch die
starke Entwicklung ausserhalb der USA bei. Der Umsatz stieg im zweiten Quartal
...
30.05.22 Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber
streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der
Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von
...
25.01.22 Nach dem überraschenden Stopp der KfW-Förderung für
energieeffiziente Gebäude durch die Bundesregierung, gibt es nun Stimmen,
welche vermehrt auf den günstigen Einsatz der Smart Home Technologien im Haus
...
31.12.21 Der Multimedia Messaging Service (MMS) war eine Weiterentwicklung
von SMS und bietet zuerst die Möglichkeit, mit einem Mobiltelefon multimediale
Nachrichten an andere mobile Endgeräte oder an normale E-Mail-Adressen zu
...
04.11.20 Der Breitbandausbau in Deutschland hinkt gegenüber den anderen
europäischen Ländern noch weit hinterher. Zuletzt hatte in Zeiten der Corona Krise
der Netzbetreiber DE-CIX in Frankfurt neue Weltrekordmarke im
...
16.08.20 Die Telefonkunden wurden auch im letzten Jahr immer wieder mit
unerlaubten Werbeanrufen und auch Ping-Anrufen, auch Lockanrufe
genannt, bombardiert. Auch in diesem Jahr gab es reichlich Beschwerden.
...
06.03.17 Die Handyversicherungen sind bei einem Diebstahl oft nicht
bereit, zu zahlen, wenn man auf sein Smartphone nicht aufpasst. So hat man beim
Diebstahl in der Regel schlechte Karten bei der Versicherung. Daher muss man
...
23.05.13 Die Bundesnetzagentur will mehr Transparenzmassnahmen im
Telekommunikationsmarkt treffen. Damit sollen dann zum Beispiel die DSL- und
VDSL Kunden schon genaue Angaben über die Leistungsfähigkeit eines DSL
...
12.03.07 Die Bundesnetzagentur hat nun bei vier (0)900er Rufnummern wegen
Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und
Inkassierungsverbot ausgesprochen.
...
|