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Bundesnetzagentur ist Opfer von Rufnummern-Spam --0228140 und 022814056 betroffen

• 21.08.19 Die Telefonkunden werden mit Werbeanrufen derzeit von der Rufnummer 0228-140 oder 0228-14-056 belästigt. Dieses gab die Bundesnetzagentur heute Vormittag per Twitter bekannt. Dabei handelt es sich um Rufnummern der Bundesnetzagentur. So würden von dieser Rufnummer keine Rufnummern getätigt werden. Verbraucher sollten daher Vorsicht
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bei Anrufen mit der Bonner Vorwahl 0228 sein.

Rufnummern 0228140 und 022814056 betroffen

Mittlerweile gibt es auch reichlich Informationen von Telefonkunden im Internet, welche sich über die Rufnummer 0228-140 beschweren, in den diversen Online-Foren. Dabei geht es dort um Gewinne eines Gewinnspiels, welche nicht abgerufen worden sind. Andere Betroffene berichten von einer angeblichen Sperrung der eigenen Rufnummer, welche natürlich nur gegen eine Geldzahlung verhindert werden kann.

Bundesnetzagentur Rufnummern werden missbraucht -Bild: Bundesnetzagentur

Wie man sieht, ist diese Bonner Rufnummer der Bundesnetzagentur beliebt, um den Kunden zu täuschen. Daher nutzt wohl nicht nur ein Unternehmen diese Rufnummern als Absenderkennung beim Rufnummernaufbau.

Ping-Anrufe: Abzocke mit Ping-Anrufe - 21.000 Kunden-Beschwerden

Laut der Bundesnetzagentur gab es in diesem ersten Halbjahr schon 21.580 Beschwerden wegen den Ping-Anrufen. Ein Jahr zuvor lag die Zahl fast gleichauf mit 21.022 Ping Anrufen, so die Bundesnetzagentur.

Die Spitze an Beschwerden gab es vor 2 Jahr mit 76.787 Ping-Meldungen. Seit dem Januar diesen Jahres gibt es verpflichtende Preisansage vor dem Gesprächsaufbau, ansonsten muss der Verbraucher nichts bezahlen.

Erfreulicherweise sind die Beschwerdezahlen zu Ping-Anrufen deutlich gesunken, nachdem allein im letzten Quartal 2017 und im Januar 2018 rund 79.000 Beschwerden eingegangen waren. Um Verbraucher vor teuren Rückrufen infolge von Ping-Anrufen zu schützen, hatte die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Seit Einführung der Preisansagepflicht sind die Beschwerdezahlen wie man sieht gesunken.

Ferner hatte die Bundesnetzagentur im Februar erneut angeordnet, dass bei 56 internationalen Vorwahlen eine kostenlose Preisansage eingeführt werden muss. Diese Ansageverpflichtung war Ende 2018 ausgelaufen.

Bundesnetzagentur Fazit 2018: Hohes Beschwerdeaufkommen zu unerlaubter Telefonwerbung

"Erfolge unserer Arbeit sehen wir in diesem Jahr bei der Bekämpfung von Ping-Anrufen. Hier sind die Beschwerdezahlen stark rückläufig. Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung haben wir in zwei Großverfahren hart durchgegriffen, dennoch steigt das Beschwerdeaufkommen weiter an", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dabei will die Bundesnetzagentur weiterhin am Ball bleiben.

Die Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ist weiter angestiegen. Im Jahr 2018 erreichten die Bundesnetzagentur bis Ende November über 58.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Rund ein Drittel betreffen Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Die Beschwerdezahlen befinden sich 2018 auf einem neuen Höchststand. 2017 gingen im gleichen Zeitraum 52.000 Beschwerden ein, 2016 waren es bis einschließlich November knapp 27.000.

Im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Höhe von über 1,1 Mio. Euro verhängt, im 2016 waren es zum Vergleich rd. 900.000 Euro. Über 800.000 Euro hiervon entfallen auf den Bereich der Energieversorgung. Die Bundesnetzagentur hat 2018 gegen zwei Energieunternehmen das höchstmögliche Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 300.000 Euro verhängt.

Im Jahr 2018 gingen bei der Bundesnetzagentur über 110.000 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch ein. Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur rund 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.600 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote verhängt.

Die Bundesnetzagentur hat daneben zahlreiche Maßnahmen etwa gegen unerlaubte SMS-und Fax-Werbung, irreführende Pop-up-Fehlermeldungen, unseriöse Gewinnmitteilungen, Auskunftsdienstemissbrauch, Routerhacking, gefälschte Stellenangebote sowie Verstöße gegen Preistransparenzvorschriften angeordnet.

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