Bundesnetzagentur: Erstmals Warnung vor akutem Gasmangel in Deutschland
Bundesnetzagentur: Erstmals Warnung vor akutem Gasmangel in Deutschland
So ist Gazprom nach wie vor der größte Gaslieferant Deutschlands. Die ehemalige CDU geführte Regierung hat unter der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel die Gaspipelines Nord Stream 1 aufgebaut und man wollte mit Nord Stream 2 weitere Abhängigkeiten schaffen.
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Bundesnetzagentur: Erstmals Warnung vor akutem Gasmangel in Deutschland -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com |
So hatten die USA unter den Präsidenten Trump und Biden stets ein Embargo in Betracht gezogen, um Europa nicht in der Abhängigkeit von Russland bei den Gaslieferungen zu ziehen. In der Spitze war Deutschland mit bis zu 55 Prozent vom Russengas abhängig geworden.
Nun warnt der neue Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, vor den schmerzhaften Folgen eines akuten Gasmangels. "Es ist leider nicht völlig auszuschließen, dass wir Entscheidungen treffen müssen, die furchtbare Konsequenzen für Unternehmen, für Arbeitsplätze, für Wertschöpfungsketten, für Lieferketten, für ganze Regionen haben", sagte Müller dem Handelsblatt gegenüber.
Auch ist Müller besorgt angesichts der niedrigen Füllstände der Erdgasspeicher, welche von Gazprom Germania betriebenen werden. "Wir sehen, dass der Speicher in Rehden zu weniger als einem Prozent befüllt ist. Das ist sehr nahe an der technischen Untergrenze. Bildlich gesprochen ist es also kurz vor zwölf", sagte Müller.
Bundesnetzagentur: Erstmals Warnung vor akutem Gasmangel in Deutschland -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com |
Derzeit soll laut einem aktuellem Lagebericht der Bundesnetzagentur die Gasversorgung in Deutschland aber stabil sein, die Speicher sind zu 26,45 Prozent gefüllt (Stand 3. April 2022).
Auch will die Bundesnetzagentur nun eine Gasmangellage verhindern und sucht nach Einsparpotenzialen. So will man nicht, dass die dritte Stufe des "Notfallplans Gas" ausgerufen werden muss. Beim "Notfallplan Gas" wird festgelegt, wer in Deutschland noch mit Gas beliefert werden darf. Dabei unterliegen private Verbraucher und soziale Dienste mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einem besonderen Schutz.
Bundesnetzagentur: Preisnachlässe beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss ab Dezember
So hat nun heute die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt.
Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnachlässen beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss -Screenshot: Bundesnetzagentur |
Dabei werden im Telekommunikationsgesetz Verbraucherrechte verankert, welche den Verbrauchern das Recht einräumen, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten in diesem Jahr am 1. Dezember 2021 in Kraft.
"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Präsentation des Entwurfs.
In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.
Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.
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