Allerdings sollte es auch einen Punkt geben, wo die E-Privacy Verordnung
einen benutzerfreundlichen Umgang mit Cookies erlaubt. So wird der aktuelle
E-Privacy Entwurf auch nicht von der IT-Wirtschaft und den Verlagen akzeptiert.
Die IT-Wirtschaft fordert konsequent eine Lösung, die dem Nutzer ein möglichst
einfaches Zustimmungsmanagement ermöglichen soll. Sollten daher die
EU-Mitgliedstaaten den erneuten Vorschlag ablehnen, könnte die Verordnung
komplett scheitern.
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Cookies für Werbezwecke standen auf den Prüfstand - -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
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So hatte der
Bundesgerichtshof
nun nach dem deutschen Telemediengesetz und den Vorgaben der seit 2018
geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung beschlossen, dass Internetseiten bei
personenbezogenen, nicht unbedingt erforderlichen Cookies die aktive Zustimmung des Nutzers brauchen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
Zuvor hatten die EuGH-Richter schon festgestellt, dass es insoweit keinen
Unterschied macht, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers
gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt
oder nicht. Das Unionsrecht soll den Nutzer nämlich vor jedem Eingriff in
seine Privatsphäre schützen, insbesondere gegen die Gefahr, dass "Hidden
Identifiers" oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen.
Der EuGH-Gerichtshof stellte klar, dass die Einwilligung für den konkreten Fall erteilt
werden muss. Die Betätigung der Schaltfläche für die Teilnahme am Gewinnspiel
stellt deshalb noch keine wirksame Einwilligung des Nutzers in die Speicherung
von Cookies dar.
Der EuGH-Gerichtshof stellt ferner klar, dass der Diensteanbieter gegenüber dem
Nutzer hinsichtlich der Cookies u. a. Angaben zur Funktionsdauer und zur
Zugriffsmöglichkeit Dritter machen muss.
Ärgerlich ist derzeit die Praxis, dass auf vielen Webseiten die Anwender sich
durch ein Cookie Erlaubnis Menü hangeln, mit Einträgen, die werbebezogen oder
technisch notwendig sind, um eine Web-Seite zu besuchen und überhaupt
benutzbar zu machen.
Interessant ist sicherlich auch der Hinweis von unserem Geschäftsführer
und Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka. Der Einsatz von Cookies in den
Internet-Browsern wurde damals als eine Innovation gefeiert. Davor benutzte man auch Warenkörbe in den
Online-Shops ohne Cookie Einsatz. Allerdings sind diese "Oldies" an
Programmierern kaum noch auf dem Programmierer Markt tätig.
Bitkom zum EuGH-Urteil über voreingestellte Cookies
Derzeit sind Cookies bei den Intern-Nutzern umstritten. 54 Prozent der Internetnutzer
gaben in einer repräsentativen Bitkom-Studie aus dem Jahr 2018 an, Cookies in ihren
Browser-Einstellungen zu löschen. 39 Prozent zeigten sich genervt von Cookie-Bannern, fast ein Drittel sah
dagegen darin eine wichtige Information.
"Das Urteil des Bundesgerichtshofs trifft die Webseitenbetreiber schwer
und es nervt viele Internetnutzer. Neben den hohen Auflagen der
Datenschutz-Grundverordnung müssen die Betreiber von Webseiten jetzt
zusätzliche Prozesse und Formulare für ihre Web-Angebote einführen, um Cookies
auch künftig nutzen zu dürfen. Alle Cookies, die als nicht unbedingt
erforderlichen gelten, dürfen jetzt nur noch mit aktiver Einwilligung gesetzt
werden. Welche Cookies damit gemeint sind, bleibt jedoch unklar. Dieser
Unsicherheit wird für alle Seiten zu höheren Aufwänden führen. In der
derzeitigen Krisensituation bräuchten aber gerade Webseitenbetreiber dringend
Rechtssicherheit, um nicht noch zusätzlich Datenschutzverstöße zu
riskieren." erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
In der Kritik geht der Bitkom-Hauptgeschäftsführer sogar noch weiter:
"Die Rechtslage ist auch nach dem BGH-Urteil undurchsichtig. Eine
mögliche Klärung durch die geplante ePrivacy-Verordnung der EU ist nicht
absehbar. Noch dazu soll das deutsche Recht zu Cookies zwischenzeitlich erneut
angepasst werden. Für Anbieter heißt das im Zweifel, dass sie ihre Prozesse in
den kommenden Monaten mehrfach überarbeiten müssen. Für Internetnutzer
entsteht mit dem BGH-Urteil ein weiterer Komfortverlust: Sie müssen häufiger
Banner wegklicken oder Häkchen setzen, bevor sie die gewünschten Inhalte
sehen. Viele Nutzer sind wegen der zahlreichen Pop-ups verärgert oder
ignorieren die Flut an gesetzlich erzwungenen Informationen. Dabei dienen
Cookies den Webseitenbetreibenden und Usern gleichermaßen, etwa bei
Warenkörben in Online-Shops oder um das Webseitenerlebnis für Nutzer zu
verbessern. Nicht für jeden Anlass braucht es Cookies, aber ohne sie macht das
Surfen einfach weniger Spaß und ist viel umständlicher."
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