Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht

• 03.05.22 Die EU-Kommission bemängelte letzten Monat den Datenschutz bei der Strafverfolgung. Dazu hat die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland in einem der Redaktion vorliegendem Schreiben aufgefordert, seinen Datenschutz bei der Strafverfolgung nachzukommen. Wohl auch nicht viel besser sieht es beim Datenschutz bei den Gesundheitsdaten von 73 Millionen Versicherten bei den Krankenkassen aus. So will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit zwei Klägern vor den Sozialgerichten in Berlin und Frankfurt gegen die heikle Datenweitergabe vorgehen.

Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht in dem neuen "Digitale-Versorgungs-Gesetz" (DVG) den Datenschutz aufgeweicht. So werden bis zum 1. Oktober 2022 die Daten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten zu Forschungszwecken vollautomatisch in einer zentralen Datenbank zusammengeführt und dann immer weiter ergänzt. Ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe gibt es nicht, so die Kritik.

Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht
Datenschutz Gesundheitsdaten: Gesundheitsdaten von 73 Millionen
auf dem Prüfstand vorm Sozialgericht © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Wohl der Allgemeinheit ist grundsätzlich sinnvoll. Die für die neue Gesundheitsdatenbank bislang gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards reichen jedoch nicht aus. Gemeinsam mit der Informatikerin Constanze Kurz und einem weiteren Kläger mit einer seltenen Krankheit reicht die GFF Eilanträge gegen die Sammlung bei den Sozialgerichten in Berlin und Frankfurt ein.

So sollen nun die Daten der Versicherten bestmöglich geschützt werden, um einen Missbrauch zu verhindern. Zudem muss es möglich sein, gegen die Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen.

Grundlage für die Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ist das 2019 in Kraft getretene "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG). Zu den Daten zählen unter anderem ärztliche Diagnosen, Daten zu Krankenhausaufenthalten, zu Operationen und zu Medikamenten ihrer Versicherten. Die Informationen werden nach und nach aufgestockt und bis zu 30 Jahre gespeichert. Davon betroffen sind 73 Millionen gesetzlich Versicherte und damit fast 90 Prozent aller Menschen in Deutschland.

Datenweitergabe nur pseudonymisiert

Das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de hatte schon damals vor der Datenweitergabe bei der RKI Datenspende gewarnt. So hatte der Chefredakteur Dipl. Inform. vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner darauf hingewiesen, dass pseudonymisiert nicht anonym ist und durch weitere Datenquellen der personenbezogene Datensatz wieder hergestellt werden kann.

Auch hier erfolgt die vollautomatisierte Weitergabe lediglich pseudonymisiert. Das bedeutet, dass der Name, der Geburtstag und -monat der versicherten Person entfernt werden. Ein im Auftrag der GFF erstelltes Gutachten des Kryptographie-Professors Dominique Schröder zeigt jedoch, dass eine solche Pseudonymisierung nicht davor schützt, dass Menschen re-identifiziert werden. Dies birgt ein erhebliches Missbrauchsrisiko, insbesondere da keine Pflicht zur Nutzung moderner Verschlüsselungstechnik besteht, um die Daten zu sichern, so die Datenschützer.

Daher kommt die Forderung nicht von ungefähr. Immerhin muss die gesetzliche Regelung der Gesundheitsdatenbank sich sowohl an der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) als auch am deutschen Grundgesetz messen lassen. Das Fehlen eines Widerspruchsrechts verstösst gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen Artikel 21 DSGVO.

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