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Deutsche Glasfaser Routerfreiheit: Bundesnetzagentur mit Stellungnahme

• 23.01.21 Die Routerfreiheit ist in Deutschland seit Jahren erfolgreich umgesetzt worden. Allerdings gibt es nun über den Anbieter "Deutsche Glasfaser" Beschwerden, dass man hier für die Routerfreiheit dann auch noch Geld verdient. In Deutschland dürfen Kunden ab der Anschlussdose nach Lust und Laune entsprechende DSL- und Kabel Router einsetzen. Allerdings verlangt die
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Deutsche Glasfaser für die Umstellung im Haus bis zur Anschlussdose 60 Euro. So berichten gleich mehrere Kunden der Deutsche Glasfaser über die Forderungen. Daher erging von der Redaktion eine "Bitte um Stellungnahme" an die Bundesnetzagentur.

Deutsche Glasfaser Routerfreiheit: Bundesnetzagentur mit Stellungnahme

Im November 2015 wurde der Routerzwang per Gesetz beendet wurde. Mit einer Übergangsfrist für die DSL- und Kabel Provider begann ab dem 1.August 2016 für die Kunden dann die offizielle, freie Routerwahl. Nun gibt es Kunden, welche gerne die neue FRITZ!Box 5530 oder auch andere Router direkt an die Glasfaser anschließen möchten, wie wir berichteten.

Dabei kommt es zu einem Rückbau beim ONT. Hierfür werden 60 Euro bei "Deutsche Glasfaser" verlangt, und es heißt zusätzlich: "jeglicher Support entfällt und zukünftig keine vertraglichen Änderungen bzw. Buchungen einzelner Optionen mehr möglich sind".

Routerfreiheit: Behindert Deutsche Glasfaser die Routerfreiheit? --60 Euro für Routerfreiheit
Fritzbox 6591 ist beliebte Kabel-Box in FTTH Netzen --Bildquelle: AVM

Das Online Portal Deskmodder hatte zuerst über die "Deutsche Glasfaser" berichtet, wo Kunden sich beschwerten, dass man für die Routerfreiheit 60 Euro verlangt.

Im Rahmen der Stellungnahme antwortet die Bundesnetzagentur nun " Für FTTH-Glasfaseranschlüsse gilt, dass der Zugang am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren ist. Diese Zugangsart wurde mangels geeigneter Geräte für Endnutzer lange Zeit nicht nachgefragt. Unter anderem deshalb hat sich bei FTTH-Glasfasernetzbetreibern die Praxis etabliert, Anschlüsse nur mit vorgeschalteter Optical Network Termination (ONT) anzubieten. Hierfür führen FTTH-Glasfasernetzbetreiber ebenfalls Gründe der Netzsicherheit an".

Die Gründe der Netzsicherheit sind in der Vergangenheit immer wieder von den Providern bei der Routerfreiheit angeführt worden. Aber aufgrund von Hackerattacken widerlegt worden, da die Provider bei den Updates an den DSL- und Kabel-Routern immer gerne mal hinter her hinken und dadurch Einfallstore für Schad-Code waren.

Ferner teilt die Bundesnetzagentur mit "Die Bundesnetzagentur befindet sich hierzu seit vergangenem Jahr in Austausch mit dem Branchenverband der Glasfasernetzbetreiber (Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS)) sowie einzelnen Unternehmen, um konkrete Belege für die geltend gemachten Sicherheitsbedenken zu erhalten, diese zu bewerten und eine brancheneinheitliche Lösung zu erreichen."

Und weiter "Unabhängig davon sind Telekommunikationsunternehmen berechtigt, Zugänge zu ihrem Netz mit aktiven Komponenten wie ONTs anzubieten (vgl. § 41b Absatz 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz). Dies schließt die Möglichkeit eines solchen Angebotes als Standardangebot ein. Inwieweit zusätzliche Kosten für eine Einrichtung eines passiven Netzabschlusspunktes durch einen Rückbau eines ONTs gerechtfertigt sind ist Frage des Einzelfalles, insbesondere sofern ein Wunsch nach Rückbau nachträglich geäußert wurde. "

Irritierend für den Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka, ist der Hinweis auf § 41b Absatz 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz bei der Antwort. Dort steht im Gesetzestext nur "Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.". Hier gibt es keine Begründung für den aktiven ONT Einsatz durch den Netzbetreiber. Im Gegenteil, laut 45d Absatz 1 Satz 2 im Telekommunikationsgesetz steht "Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.". Daher dürfte es spannend sein, wenn Kunden auf einen passiven Übergabepunkt ohne Kosten laut Gesetzestextes bestehen. Immerhin darf man einen aktiven ONT aufgrund seines Stromverbrauchs zu Lasten des Kunden einen Mangel nennen.

Bzgl. des Deutsche Glasfaser Supports gibt es von der Bundesnetzagentur den Vermerk "Telekommunikationsunternehmen sind nicht verpflichtet, Kunden die einen passiven Netzabschlusspunkt wünschen bei der Wahl eines geeigneten Endgerätes zu unterstützen oder das Endgerät zu warten."

Stromverbrauch beim aktiven ONT zu Lasten der Kunden

Auch ist der Stromverbrauch beim aktiven ONT nicht unerheblich. Dieser Stromverbrauch geht zu Lasten des Kunden, da der Netzstecker vom ONT des Providers, wohl in fast allen Fällen, in der Steckdose des Kunden beim Hausanschluss landet.

So hatte vor einigen Jahren ein Kunde seinen Stromverbrauch beim aktiven ONT gemessen. Dabei gab es einen Jahresverbrauch von 28,28 kWh. Bei den derzeitigen Stromkosten von 35 Cent im Norden würde man pro Jahr von rund 10 Euro sprechen. Der ONT zieht allerdings, abhängig von seiner Last, unterschiedlich viel Strom. Die Telekom gibt für seinen aktiven ONT einen Verbrauch von 2 bis 10 Watt an. Bei einem Verbrauch von 10 Watt, würde dieses einen Jahresverbrauch von "0,01 mal 24 Stunden mal 365 Tage=" 87 kWh im Jahr ausmachen. Also fast 30 Euro an Stromkosten im Jahr zu Lasten des Kunden.

Ökologischer Wahnsinn beim aktiven ONT --Bis 174.000.000 kWh an Stromverbrauch im Jahr

Bei der Telekom gab es zum Jahresende rund 600.000 FTTH Anschlüsse. Dieses würde beim Einsatz eines aktiven ONT einen jährlichen Stromverbrauch von bis zu 52.200.000 kWh ausmachen. Bei fast fast 2 Millionen FTTH Anschlüssen in Deutschland, betrieben auch durch die Mitkonkurrenten, sind es dann 174.000.000 kWh an Stromverbrauch.

Auch würde es bedeuten, dass die FTTH Nutzer mit jährlichen Stromkosten zwischen 20 bis 60 Millionen Euro zusätzlich belastet werden. Würde man 10 Millionen FTTH Anschlüsse für das Jahr 2025 ansetzen, würden jährliche Stromkosten von 100 bis 300 Millionen Euro zusätzlich anfallen.

Da die Kunden ja immer einen zusätzlichen Router anschließen müssen, wäre eine einzige Komponente am Glasfaser-Anschluss, statt aktiver ONT plus Kabel-Box, eine sehr sinnvolle ökologische Lösung im Interesse der Umwelt. Die beschriebene Fritzbox 5530 als universelle Kabel-Box in den Foren hat im übrigen eine Leistungsaufnahme von 7,6 Watt.

Deutsche Glasfaser Anschluss nur mit ONT

In den Nutzungsbedingungen von Deutsche Glasfaser steht "...dass der HÜP (Hausübergabepunkt) generell im untersten Geschoss (Keller) installiert wird und Sie Ihrerseits dann für eine Verbindung zu Ihrem Endgerät sorgen müssten. Zusätzlich sieht unser Anschlussmodell auf jeden Fall die Installation eines ONT vor, der bei Beauftragung eines passiven Anschlusses dann nach Anschlussfertigstellung seitens unseres Field Service Technikers wieder vom HÜP gelöst wird, damit Sie Ihr geeignetes Endgerät dort anschließen können. Für die technische Umsetzung und die Arbeiten bei Ihnen vor Ort berechnen wir eine Kostenpauschale von 60 Euro."

Eine Stellungnahme bei "Deutsche Glasfaser" steht noch aus.

Routerfreiheit auch für Bestandskunden

Das Landgericht gab dann die Routerfreiheit auch für Bestandskunden frei. Im Rahmen einer Klage hatte die Verbraucherzentrale NRW die Routerfreiheit für Bestandskunden durchgesetzt. So hatte damals das Landgericht Essen (Az.: 45 O 56/16) in einem Urteil gegen die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft die Routerfreiheit für Bestandskunden bestätigt, wie wir berichtet haben.

Die Routerfreiheit in Deutschland hat mittlerweile auch vor weiteren Gerichten zunehmend Bestand. So hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage gegen den Anbieter 1&1 Telecom GmbH gewonnen. Dabei darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erweckt werden, für den gewählten Tarif sei einer der angebotenen Router erforderlich. Laut den Verbraucherschützern sei die Aussage sei irreführend und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz, entschied das Landgericht Koblenz nach einer Klage, wie wir berichtet haben.

Dabei ist die Regelung einfach und auch bestätigt. So darf man an der Anschlussdose an der Wand, welcher der Netzabschlusspunkt ist, DSL- und Kabelrouter nach seiner Wahl anschließen, so die Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur in einem im August 2020 veröffentlichten Praxisleitfaden. Auch hatte die Bundesnetzagentur die Routerfreiheit bei FTTH Anschlüssen auch bei der Wanddose bestätigt.

Laut der Bundesnetzagentur gilt die Regelung "In Festnetzen ist der Netzabschlusspunkt an der Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Endnutzers für alle Technologien, also auch für FTTH, zu verorten".

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