Laut einer Bitkom-Studie können digitale Technologien fast ein Drittel dazu
beitragen, dass der Gebäudesektor in Deutschland seine Klimaziele für das Jahr
2030 erfüllt. Bis zu 14,7 Millionen Tonnen CO2-Emissionen könnten eingespart
werden, etwa durch eine smarte Steuerung von Heizungs-, Lüftungs- und
Klimaanlagen, aber auch bei der Warmwassererzeugung und Beleuchtung.
Das Einsparpotenzial entspricht fast 30 Prozent des im Klimaschutzgesetz
formulierten Ziels für diesen Sektor. Auch sind digitale
Technologien schnell und ohne große Investitionen einsatzbereit und
entfalten ihr Potenzial unmittelbar.
Ferner sind die Technologien längst auf dem Markt. Teilweise können sie sogar
von Eigentümern und Mietern mit wenigen Handgriffen selbst installiert werden
und amortisieren sich nach kürzester Zeit, so der Verband in einer
Stellungnahme.
Im neuen Jahr gibt es viele neue Regelungen bei den digitalen
Produkten und auch Dienstleistungen. Zuletzt gab es schon am 1.Dezember die
neue Regelung für die Minderung bei einem schlechten Internet- oder
Telefonanschluss. Aber auch viele, gekaufte Software-Produkte werden einer
Update-Pflicht unterliegen. Damit sollen die Verbraucher besser geschützt
werden. Ab dem kommenden März 2022 können Telefon- und Internetverträge, die sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Im neuen Jahr gibt es in der digitalen Welt neue Möglichkeiten und Rechte für
Verbraucherinnen und Verbraucher. Dabei geht es auch um die Sicherheit von
IT-Geräten. Ab dem neuen Jahr soll das neue IT-Sicherheitskennzeichen für
Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Klarheit schaffen. Für ausgewählte
Produktgruppen können Hersteller und Anbieter das Kennzeichen beim Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.
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>Neues Jahr 2022: Neue Regelungen bei den digitalen Produkten --Mehr Verbraucherschutz -Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com
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Sobald das Bundesamt den Antrag genehmigt und die gekennzeichneten Produkte auf den Markt kommen, kann
man sich per QR-Code über die Sicherheitseigenschaften informieren. Den Anfang
machen Breitband-Router und E-Mail-Dienste. Weitere Produktgruppen wie
Smart-Home-Anwendungen sollen folgen, so auch der Branchenverband Bitkom.
Online-Marktplätze ab 28. Mai 2022 mit Transparenzpflichten
Ab dem 28. Mai 2022 gibt es dann weitere umfassende Hinweis- und
Transparenzpflichten für Online-Marktplätze. Dabei geht es auch darum, warum
Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Auch wenn ein
Preis personalisiert berechnet wird, muss darauf klar hingewiesen werden.
Richtlinien für Online-Bewertungen
Ferner müssen Unternehmen erklären, ob Bewertungen verifizierte Käufe
vorausgegangen sind, ob die Bewertungen ungefiltert veröffentlicht wurden oder
nach welchen Regeln bestimmte Bewertungen aussortiert
werden.
Auch gibt es neue Rücknahme Richtlinien für Smartphones. Vom 1. Juli 2022 an
können Kunden auch bei großen Discountern und Supermärkten mit einer Ladenfläche
von mehr als 800 Quadratmetern diese geräte kostenlos abgegeben. Die Voraussetzungen
für eine kostenlose Rückgabe: Die Kantenlänge muss kleiner als 25 cm sein oder
es wird ein neues, vergleichbares Produkt gekauft. Diese Regelungen finden
sich in der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Updatepflicht für digitale Produkte und Software
Um die digitalen Smartphones, Smart-TVs und andere smarte Produkte besser zu
schützen, gilt für die Hersteller der Geräte und Anbieter digitaler Dienste
wie Software vom 1. Januar 2022 eine Aktualisierungs- und Updatepflicht. Das
soll die längerfristige Sicherheit und Nutzbarkeit der Produkte
sicherstellen.
Die neuen Verbrauchergesetze geben allerdings nicht genau vor, wie lange
digitale Produkte künftig aktualisiert werden müssen. In jedem Fall steht den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die übliche Gewährleistung auch für smarte
Geräte für zwei Jahre zu, so der Branchenverband Bitkom.
Auch gibt es eine neue Mängel-Beseitigung bei bei Produkten mit Digitalbezug,
wie zum Beispiel physische Datenträger, Musik- und Videodateien, E-Books,
Apps, Cloud-Anwendungen oder soziale Netzwerke. Damit kann man Mängel an
diesen Produkten reklamieren, diese Mängel beseitigen lassen oder sogar einen
kompletten Ersatz anfordern.
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