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Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden

• 08.06.23 Zum gestrigen 7.Juni traten die neuen Bahngastrechte in Kraft. Statt Verbesserungen gibt es wohl einige Nachteile, so die Verbraucherschützer. So gibt es etwa seltener Geld zurück bei Zugverspätungen, lautet die Kritik. Ob Kunden bei Zugverspätungen Ihr Geld zurückerhalten, hängt nun vom Grund der Verspätung ab. Bei Fällen höherer Gewalt muss die Bahn nicht mehr entschädigen.

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Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden

So fallen nun die Fälle höherer Gewalt unter den Problemen, bei denen die Bahn nicht mehr zahlen muss. Allerdings ist diese Formulierung pauschal und wird sicherlich oftmals auch unter fragwürdigen Bedingungen eingesetzt.

Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden
Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert
neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden --Screenshot: Telekom

Zu den neuen Fällen zählen zum Beispiel extreme Wettereignisse, ein Unfall im Gleis oder sabotierte Kabel. Wer die Bahn nutzt, weiss über Probleme mit spielenden Kindern und umgestürzten Bäumen ein Lied zu singen. Auch diese Fälle könnten nun auf der Liste landen, bei denen die Bahn nicht mehr Entschädigen muss.

Bei Verspätungen wegen Streiks erhalten weiterhin eine Entschädigung. Auch wurde die Beschwerde-Frist von zwölf auf drei Monate verkürzt.

Grundsätzlich gilt weiterhin, wenn der Zug mit mindestens 60 Minuten Verzögerung am Zielort antrifft, erhalten Kunden eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Dabei muss die Bahn muss für die Verspätung verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.

Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden dem Kunden 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Nutzt man eine Zeitkarte des Fernverkehrs, erhalten Kunden eine pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.

Besitzen Kunden eine Bahncard 100, bekommen diese für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal erstattet. Auch wird maximal 25 Prozent der BahnCard-Kosten erstattet.

Sollte der Zug ganz ausfallen, kann man mit einem anderen Zug weiterfahren, sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber eines Nahverkehrstickets dürfen einen höherwertigen Zug wählen. Die Ticketaufschläge müssen diese zunächst zahlen und können sich diesen Betrag jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. Für Besitzer des Deutschlandtickets gilt das seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr. Sie dürfen nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.

In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel- und Taxikosten übernommen.

Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren, so die Verbraucherschützer. Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.

49 Euro Deutschland Ticket: Hälfte der Fahrgäste bevorzugt Nutzung per App

So gibt es rund einen Monat nach dem Start des 49 Euro Deutschland Ticket eine Nutzung oftmals fast ausschließlich in digitaler Form. Die Hälfte der Deutschen, die das als "49-Euro-Ticket" gekauft hat oder dies plant, bevorzugt eine App. Dieses sind die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

41 Prozent nehmen lieber eine Chipkarte, auf der das Ticket digital abgespeichert ist. Nur 5 Prozent setzen auf ein Ticket in Papierform.

49 Euro Deutschland Ticket: Die Hälfte der Fahrgäste bevorzugt Nutzung per App
49 Euro Deutschland Ticket: Die Hälfte der Fahrgäste bevorzugt Nutzung per App -Screenshot Google Store

"Das Papier-Ticket ist ein Auslaufmodell. Die Mehrheit der Deutschen will Bus und Bahn "digital only" nutzen. Das Deutschlandticket bietet jetzt die Chance zur Beschleunigung der digitalen Transformation des Verkehrs. Wir müssen grundsätzlich weg vom Papier und hin zu digitalen Tickets, die über alle Verkehrswege und Verkehrsmittel hinweg eingesetzt werden können", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Auch beim Kauf bevorzugt die breite Mehrheit eine digitale Lösung. Am beliebtesten sind die Apps der regionalen Verkehrsverbünde mit 32 Prozent, gefolgt von den Internetseiten der Deutschen Bahn beziehungsweise der Verkehrsverbünde mit 29 Prozent.

Die Deutsche-Bahn-App wird hingegen nur bei 9 Prozent der Nutzer genutzt. Auch unter der 10 Prozent Marke liegen die Apps "Dein Deutschlandticket" oder "Deutschlandticket App" mit 8 Prozent. Weniger als jede Fünfte setzt beim Kauf auf den klassischen Schalter, zum Beispiel in den Reisezentren der Bahn.

Der Bitkom Präsident Berg dazu: "Papiertickets an Automaten oder Schaltern sind nicht mehr zeitgemäß. Die Fahrgäste wollen beim Ticketkauf flexibel sein und nutzen deshalb lieber digitale Vertriebskanäle. Das Smartphone wird dabei zur Mobilitätszentrale, die auch zur Vernetzung des ÖPNV mit On-Demand und Sharing-Angeboten genutzt werden kann. Für die wenigen Reisenden ohne Smartphone gibt es mit der Chipkarte eine Alternative.".

49 Euro Deutschland Ticket: Störungen am 1.Mai bei der Deutschen Bahn --Komplizierter Kauf

So ist es ab dem 1.Mai in Deutschland möglich, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für 49 Euro im Monat zu nutzen. Dieses Ticket wird oftmals aber nur als digitales Ticket angeboten. Daher war der Ansturm auf die Online-Plattform am gestrigen Tag entsprechend hoch und führte zu Störungen bei der Buchung. Die Verbraucherschützer kritisieren ferner, dass das Informationsangebot oftmals unzureichend ist und den Erwerb des Deutschlandtickets erschwert.

So ging dann am gestrigen 1.Mai der Server der deutschen Bahn in die Knie durch den Ansturm auf das Deutschlandticket. So war dann oftmals zu lesen: "Eine Buchung ist derzeit nicht möglich".

Und weiter heißt es dann "Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im Moment greifen zu viele Nutzer gleichzeitig auf unser Buchungssystem zu. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.".

Betroffen von der Meldung waren dann auch Kunden, welche andere Fahrten buchen wollten. Auch bis in den Abendstunden hielten die Probleme am gestrigen Tag noch an. Leider gibt es die Probleme noch am heutigen Dienstag Vormittag.

Verbraucherfalle Online-Ticket

Viele Kunden stehen derzeit vor der Frage, ob sie ein Deutschlandticket kaufen. In einem Marktcheck hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geprüft, wie gut Verkehrsunternehmen und -verbünde auf ihren Internetseiten über das Deutschlandticket sowie die Bedingungen für den Neuerwerb und den Wechsel von bestehenden Nahverkehrs-Abos informieren. Die Ergebnisse zeigen, dass das Informationsangebot oftmals unzureichend ist und den Erwerb des Deutschlandtickets erschwert.

"Das Deutschlandticket soll den Nahverkehr einfacher machen und mehr Menschen in Bus und Bahn holen. Das wird aber nicht gelingen, wenn die Verkehrsunternehmen und -verbünde auf ihren Internetseiten wichtige Informationen für Kund:innen nur unzureichend oder gar nicht angeben. Neben einer Preisoffensive ist es auch Zeit für eine Transparenzoffensive beim Deutschlandticket. Die Anbieter müssen unbedingt nachbessern", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Der Marktcheck zeigt, dass bereits eine einfach verständliche Übersicht der Leistungsunterschiede von aktuellen Nahverkehrs-Abos und Deutschlandticket mehrheitlich fehlt. Hier gab es Probleme bei 10 von 15 untersuchten Anbietern.

Eine fundierte Entscheidung, welches Abo besser passt, wird so unnötig erschwert. Zudem müssen Bestandskunden prüfen, ob ihr Abo automatisch umgestellt wird oder sie selbst aktiv werden müssen.

Bei einem Großteil der betrachteten Internetseiten (11 von 15) fehlen zudem eindeutige Informationen darüber, wie mit bereits geleisteten Vorauszahlungen bestehender Abos beim Wechsel zum Deutschlandticket umgegangen wird.

Alarmierend sind die Ergebnisse, wenn es um den Erwerb des Deutschlandtickets an Schaltern oder Kundencentern geht. Einige Anbieter schließen diese Möglichkeit explizit aus, andere geben keine eindeutigen Informationen dazu. Fahrgäste, die das Deutschlandticket online nicht kaufen können oder wollen, haben in diesen Fällen das Nachsehen.

"Das Deutschlandticket muss einfach und flexibel für alle erwerbbar sein - und das auch ohne Smartphone oder Internet. Statt einem Ticket für alle haben Politik und Nahverkehrsbranche so hohe Hürden geschaffen, dass Verbraucher:innen Gefahr laufen, außen vor zu bleiben. Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden", so Ramona Pop.

EU-Bahngastrechte: Bundesregierung schlampt bei Verbraucherschutz --Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen

Die Deutsche Bahn hat in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung. Wenn es um Pünktlichkeit geht, dann sieht es aber schlecht aus. Immerhin hat die Bahn laut den Juristen einen Beförderungsvertrag mit den Kunden abgeschlossen und dabei verbindliche Zeiten bei Abfahrt und Ankunft beim Kauf eines Tickets bestätigt. Auch sieht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt.

Genervte Bahnreisende und Bahn-Trolle, die Fahrgäste auf Twitter beleidigen und Verleumden, wenn man die Bahn kritisiert. Dieses ist die Momentaufnahme der letzten Monate, wenn man Bahnkunde ist.

EU-Bahngastrechte: Bundesregierung schlampt bei Verbraucherschutz --Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen
Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung
bei Zugverspätung ab 30 Minuten -Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

So fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Schutz für Bahnreisende systematisch, weiter zu entwickeln. So gibt es derzeit nur punktuelle Veränderungen.

"Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023 geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Der aktuelle Vorschlag der zuständigen Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung enttäuscht aus Sicht der Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.".

Grundlegende Weiterentwicklung der Fahrgastrechte notwendig

Der bestehende Spielraum, den die Mitgliedsländer bei der Umsetzung europäischer Vorgaben haben, sollte genutzt werden, so die Forderungen der Verbraucherschützer. Aus Sicht des vzbv sollte eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines 10-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein und trägt erheblich zur Kundenzufriedenheit bei. Mit der geforderten Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie, die auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und on-demand-Diensten ermöglicht, erhalten Bahnkunden die Sicherheit, stets ihr Ziel zu erreichen.

"Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen. Um diese nicht zu überstrapazieren ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu entschädigen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Das wäre auch im Interesse der Mobilitätswende", so Ramona Pop weiter.

Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung bei Zugverspätung ab 30 Minuten

So will die Chefin vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, eine kundenfreundlichere Entschädigungsregeln bei Zugverspätungen. "Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde", sagte VZBV-Chefin Ramona Pop zuletzt gegenüber dem "Handelsblatt".

Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung bei Zugverspätung ab 30 Minuten
Verbraucherzentrale Bahnverspätungen: Verbraucherzentrale fordert Entschädigung
bei Zugverspätung ab 30 Minuten -Screenshot: Twitter

So erstattet die Deutsche Bahn sowie ihre Wettbewerber im Personenverkehr ab 60 Minuten Verspätung ein Viertel des Ticketkaufpreises zurück, ab zwei Stunden die Hälfte.

Immerhin beruht diese Regelung auf einer EU-Verordnung. Allerdings haben die Mitgliedstaaten beim Thema Entschädigungen aber einen Spielraum. "Obwohl durch die Verordnung ab 2023 viele Aspekte europaweit geregelt werden, gibt es bei einigen Punkten die Möglichkeit, national nachzuschärfen", teilte eine VZBV-Sprecherin auf Anfrage mit, wie dpa berichtet.

"Unpünktlichkeit gehört inzwischen leider zur Normalität des Fernverkehrs", sagte Pop dem Handelsblatt weiter. "Hier muss die Bahn besser werden, ganz klar. Die Fahrgastrechte gehören auf den Prüfstand.".

Die Forderungen des Verbands richten sich deshalb an die Bundesregierung. Die Verbraucherschützer schlagen "bei einer Verspätung ab 30 und unter 60 Minuten einen Anspruch auf einen 10-Euro-Gutschein vor, unabhängig von der Höhe des Ticketpreises""Das würde einen starken Anreiz für die Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellen, pünktlicher zu sein und trägt gleichzeitig zur Kundenzufriedenheit bei.", so Ramona Pop weiter.

Vorwurf der Datenspionage: Klage gegen DB Navigator eingereicht -Vorwurf des Trackens

Daher sollte es eigentlich Bussgelder geben, stattdessen gab es zuletzt eine wertlose und kostenlose Abmahnung durch das Bundeskartellamt. Anderes beim Verein digitalcourage. Ohne diese Smartphone-App geht es laut dem Kläger kaum noch. Die App macht sich unentbehrlich, gleichzeitig forscht sie uns aus, so der Vorwurf. So hat nun der Verein digitalcourage eine Klageschrift gegen den Tracker in der App "DB Navigator" eingereicht.

Beim Verein digitalcourage macht nun Nägel mit Köpfen und reicht Klage gegen die deutsche Bahn ein. Dabei geht es um den Vorwurf: "Das Tracking in der Bahn-App ist ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. Wir hatten der Bahn eine lange Frist gesetzt, um die Mängel zu beheben, aber da keine Einsicht vorhanden ist, gehen wir jetzt den juristischen Weg", so der Verein.

Vorwurf der Datenspionage: Klage gegen DB Navigator eingereicht -Vorwurf des Trackens
Vorwurf der Datenspionage: Klage gegen DB Navigator eingereicht -Vorwurf des Trackens
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Auch soll es laut dem Verein bei der Nutzung der Internet-Seite "bahn.de" auch ein ähnliches Tracken geben. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der Bahn ein Millionen Mussgeld durch die Datenschutzbehörden.

Klage gegen DB Navigator: Deutsche Bahn wird von Digitalcourage wegen Datenschutzmängel verklagt

So geht es um den Vorwurf, dass der DB Navigator nur so vor Trackern strotzt. Damit fließen im Hintergrund Informationen an den Kunden an Adobe, Google und Co. Die DB-App lässt nicht zu, dass man hier eine Sperre einrichten kann, so der Vorwurf.

Dagegen will der Verein Digitalcourage klagen. Der Verein will die Bahn dazu zwingen, die Privatsphäre ihrer Fahrgäste zu achten und keine Daten mehr ohne Erlaubnis weiterzugeben.

So hatte zuvor der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz den DB Navigator gründlich analysiert und dabei erhebliche Datenschutzprobleme festgestellt. Auch der auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Peter Hense hält die App für rechtswidrig.

So hatte Digitalcourage Ende April die Bahn dazu aufgefordert, die Mängel zu entfernen. Dafür wurde der Deutschen Bahn eine Frist von 2 Monaten eingeräumt. Doch die Bahn hat in ihrer Antwort klar gemacht, dass sie nicht vorhaben, das Tracking aufs Abstellgleis zu rollen, so der Vorwurf.

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