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Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
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Der Verordnungsentwurf sieht bisher nur zehn Megabit beim Download-Speed vor.
Die vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für Internetanschlüsse sehen die Länder
als zu niedrig an. So haben sich im Verbraucherschutzausschuss die Vertreter der
Bundesländer mit einer Enthaltung aus Schleswig-Holstein für eine dreimal
höhere Geschwindigkeit ausgesprochen als sie in der Verordnung der
Bundesnetzagentur vorgesehen ist. Dieses wären dann mindesten 30 Mbit/, statt
den bisherigen 10 Mbit/s. an Mindestdatenspeed beim Upload.
So könnten sich dann Haushalte, welche einen Internetzugang mit weniger als 30
Mbit/s haben, an die Netzagentur wenden, um einen schnelleren Zugang einzufordern.
Der Antrag Niedersachsens im Verkehrsausschuss des Bundesrates sieht sogar eine Hochsetzung auf 30,8
Megabit (Mbit/s) für den Download-Speed und 5,2 Megabit für den Upload
vor. Der Up-Load Speed soll bislang nur bei 1,3 Mbit/s liegen.
So gab es dann auch reichlich Kritik vom Bundesrat. So äusserte man sich
bislang öffentlich: "Die in der Verordnung für den Internetzugangsdienst genannte
anfängliche Downloadrate von 10 Mbit/s und eine Uploadrate von 1,7 Mbit/s
erfüllen nicht die heutigen Anforderungen", heisst es in der Begründung
des Verbraucherschutzausschusses. Darüber hat erstmals die Welt berichtet.
Unterambitioniert und nicht zeitgerecht
Daher lautet die Begründung des Verkehrsausschusses: "unterambitioniert und
nicht zeitgerecht". Im dem Verkehrsausschuss will man ferner durch höhere
Werte einen Anreiz für die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen schaffen,
damit sie beim Netzausbau keine Versorgungslücken hinterlassen. Immerhin
müssten dann Versorgungslücken später durch einen teureren Ausbau bezahlt
werden, möglicherweise wieder durch Steuerzahler-Gelder.
Rosinenpikerei beim Ausbau, sogar Gewerbegebiete bleiben aussen vor
Derzeit findet beim
Glasfaserausbau eine "Rosinenpikerei" statt, und Kommunen beantragen
Fördergelder, insbesondere auf dem Land, um den Glasfaserausbau voran zu
treiben. Entlegene Bauernhöfe und Baugrundstücke stehen dabei oftmals aussen
vor. So hatte das
Amt Selent im Norden Deutschlands
es geschafft, das dortige Gewerbegebiet nicht mit Glasfaser zu erschliessen, aber die
Häuser um das Gewerbegebiet sehr wohl. Immerhin wohnen dort Bürgermeisterin, Amtsvorsteherin, Amtsleiter und die Beschäftigten im Amt.
Bundesminister Dr. Volker Wissing will Gigabit-Ausbau bundesweit beschleunigen
a
Bundesminister Dr. Volker Wissing dazu:
"Mit unserer Gigabitstrategie
beschleunigen wir den Gigabit-Ausbau bundesweit. Wir haben uns ambitionierte
Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Wir wollen Glasfaser
bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen
leben, arbeiten oder unterwegs sind. Die in der TKMV festgelegten
Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind.".
Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen
individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an
Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie,
Onlineshopping oder Online-Banking. Hier geht es ferner
um ein "Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und
wirtschaftlichen Teilhabe", die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.
Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt nun fest,
welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die dort festgelegten Werte
(Download, Upload, Latenz) wurden anhand von Gutachten ermittelt und
berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte werden jährlich
überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage
angepasst.
Die Verordnung bedarf noch des Einvernehmens mit dem Digitalausschuss des
Bundestages sowie der Zustimmung des Bunderates. Allerdings wird die Verordnung
voraussichtlich nicht wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen zum
1. Juni 2022 in Kraft treten können.
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