Recht auf schnelles Internet: Bundesrat will mehr Datenspeed --Pläne drohen zu scheitern

• 30.05.22 Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber streiten sich bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von 10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s seit dem März. Nun hatte das Bundeskabinett mittels Gesetz den Bürgern das Recht auf "schnelles" Internet" zugestanden. Nun will der Bundesrat aber den Datenspeed erhöhen und spricht von "Unterambitioniert und nicht zeitgerecht".

Recht auf schnelles Internet: Bundesrat will mehr Datenspeed --Pläne drohen zu scheitern

Die Ampelkoalition hatte nun mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet. Diese Pläne drohen aber am Bundesrat zu scheitern, da hier nun mehr Datenspeed verlangt wird.

Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Der Verordnungsentwurf sieht bisher nur zehn Megabit beim Download-Speed vor. Die vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für Internetanschlüsse sehen die Länder als zu niedrig an. So haben sich im Verbraucherschutzausschuss die Vertreter der Bundesländer mit einer Enthaltung aus Schleswig-Holstein für eine dreimal höhere Geschwindigkeit ausgesprochen als sie in der Verordnung der Bundesnetzagentur vorgesehen ist. Dieses wären dann mindesten 30 Mbit/, statt den bisherigen 10 Mbit/s. an Mindestdatenspeed beim Upload.

So könnten sich dann Haushalte, welche einen Internetzugang mit weniger als 30 Mbit/s haben, an die Netzagentur wenden, um einen schnelleren Zugang einzufordern.

Der Antrag Niedersachsens im Verkehrsausschuss des Bundesrates sieht sogar eine Hochsetzung auf 30,8 Megabit (Mbit/s) für den Download-Speed und 5,2 Megabit für den Upload vor. Der Up-Load Speed soll bislang nur bei 1,3 Mbit/s liegen.

So gab es dann auch reichlich Kritik vom Bundesrat. So äusserte man sich bislang öffentlich: "Die in der Verordnung für den Internetzugangsdienst genannte anfängliche Downloadrate von 10 Mbit/s und eine Uploadrate von 1,7 Mbit/s erfüllen nicht die heutigen Anforderungen", heisst es in der Begründung des Verbraucherschutzausschusses. Darüber hat erstmals die Welt berichtet.

Unterambitioniert und nicht zeitgerecht

Daher lautet die Begründung des Verkehrsausschusses: "unterambitioniert und nicht zeitgerecht". Im dem Verkehrsausschuss will man ferner durch höhere Werte einen Anreiz für die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen schaffen, damit sie beim Netzausbau keine Versorgungslücken hinterlassen. Immerhin müssten dann Versorgungslücken später durch einen teureren Ausbau bezahlt werden, möglicherweise wieder durch Steuerzahler-Gelder.

Rosinenpikerei beim Ausbau, sogar Gewerbegebiete bleiben aussen vor

Derzeit findet beim Glasfaserausbau eine "Rosinenpikerei" statt, und Kommunen beantragen Fördergelder, insbesondere auf dem Land, um den Glasfaserausbau voran zu treiben. Entlegene Bauernhöfe und Baugrundstücke stehen dabei oftmals aussen vor. So hatte das Amt Selent im Norden Deutschlands es geschafft, das dortige Gewerbegebiet nicht mit Glasfaser zu erschliessen, aber die Häuser um das Gewerbegebiet sehr wohl. Immerhin wohnen dort Bürgermeisterin, Amtsvorsteherin, Amtsleiter und die Beschäftigten im Amt.

Bundesminister Dr. Volker Wissing will Gigabit-Ausbau bundesweit beschleunigen

a Bundesminister Dr. Volker Wissing dazu: "Mit unserer Gigabitstrategie beschleunigen wir den Gigabit-Ausbau bundesweit. Wir haben uns ambitionierte Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Die in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind.".

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Hier geht es ferner um ein "Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe", die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.

Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt nun fest, welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die dort festgelegten Werte (Download, Upload, Latenz) wurden anhand von Gutachten ermittelt und berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst.

Die Verordnung bedarf noch des Einvernehmens mit dem Digitalausschuss des Bundestages sowie der Zustimmung des Bunderates. Allerdings wird die Verordnung voraussichtlich nicht wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten können.

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