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5G Frequenz-Auktion: Kein Ende in Sicht und Auktion nähert sich der 6 Milliarden Euro Marke

• 21.05.19 Am 19.März.2019 hatte die 5G Frequenz-Auktion begonnen. Daher gibt es wie üblich, an einem Dienstag einen Überblick über die 5G Frequenz-Auktion. Nun befinden wir uns schon in der zehnten Woche und es ist kein Ende in Sicht. Viele Beobachter hatten schon mit einem Ende nach 4 Wochen gerechnet. Damals ging es Schlag auf Schlag bei der
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5G Frequenz-Auktion, und die Gebote stiegen von 3 auf 5 Milliarden Euro. Seit 6 Wochen gibt es auch kaum noch grosse Veränderungen. Weiterhin liegen die Summen der Auktionsangebote im 5 Milliarden Euro Raum, allerdings mit 5,9 Milliarden Euro in der 380.Runde nun in der Nähe von 6 Milliarden. Damit ist dieses eine leichte Steigerung von rund 120 Millionen Euro zum Vergleichstag in der letzten Woche.

5G Frequenz-Auktion: 5.938 Milliarden Euro --Baldiges Ende in Sicht?

Vor sechs Wochen wurde erstmals die 5 Milliarden Grenze geknackt. Allerdings ist seit dem immer noch nicht viel passiert. Die Summe der Gebote liegt nun bei 5.938 Milliarden Euro in der Runde 380. Marktbeobachter rechneten mit einer Dauer von 6 Wochen bei einer Gebotssumme zwischen 3 bis 5 Milliarden Euro. Diese Grenzen und Dauer sind nun bzgl. der Dauer weit überschritten.

5G Auktion in Main
Die 5G Auktion geht in die 381.Runde -Bild: Telekom

Daher stellt man sich auch diese Woche die Frage, ob die Preise bei den Frequenz-Blöcken weiter nach oben gehen. Immerhin nähert man sich einer Auktionssumme von 6 Milliarden Euro. Das die Bieter so viel Geld in die Hand nehmen, zeugt davon, dass man wohl mit der neuen 5G-Technologie auch sehr viel Geld verdienen kann. Immerhin liegt der derzeitige Spitzen Speed in den 5G-Tests bei 100 Gbit. Damit ist das kommende 5G Netz eine Alternative zum teuren Glasfaserausbau bei den Haushalten.

Dieses würde auch begründen, warum man so stark im 3,6 Gigahertz Bereich, einem Bereich mit kurzer Reichweite, investiert. In Städten könnte man sehr viele Haushalte auf einen Schlag mit Gigabit Speed via 5G-LTE versorgen.

Kritiker sehen die nun hohen Kosten von 5 Milliarden bei der Auktion für die Mobilfunkprovider als Hemmschuh für den 5G-Netzausbau in Deutschland. Durch die hohen Kosten bei der Mobilfunkauktion fehlt den Anbietern das Geld um schnell und flächendeckend das neue 5G-Netz auszubauen.

Gebote liegen nach 390.Runden bei 5,938 Milliarden Euro

Aktuell liegen die Gebote in der 380.Runde bei 5,938 Milliarden Euro. Da die Gebote schon nach nur einem Tag über 300 Millionen Euro lagen, haben viele Marktbeobachter mit einem schnellen knacken der Milliarden Grenze gerechnet. Diese Marke wurde allerdings erst nach einer Woche geknackt. In der vierten Woche ist die 5.Milliarden Grenze geknackt worden. In der aktuellen 10.Woche tut sich bisher nicht mehr viel.

Letztendlich für den schnellen, flächendeckenden Ausbau sind die Frequenzen bei den 2GHz Blöcken interessant. Mit diesem Frequenzspektrum kann man eine grosse Reichweite erreichen. Hingegen die 3,6 GHz Blöcke sind nur für den lokalen Bereich wie an Autobahnen, Bundestrassen oder bei den grossen Städten interessant.

Bislang ist allerdings keiner der 41 angebotenen Frequenzblöcke vergeben. So kann jedes der vier bietenden Unternehmen noch überboten werden. Allerdings sind weiterhin die 2-Gigahertz-Frequenzblöcke besonders begehrt. Für sie wurden bis zu 213 Millionen Euro geboten. Damit sind die Gebote zur Vorwoche in diesem Frequenzbereich wieder nur marginal zur Vorwoche gestiegen.

Für die Blöcke im Frequenzbereich 3,6 Gigahertz liegen die Gebote in der Spitze bei bis 129.944 Millionen Euro. Hier haben sich die Gebote zur Vorwoche dann auch nur marginal verändert. Vor fünf Wochen hatten sich auch nur die billigen Blöcke im 3,6 GHz Bereich drastisch verteuert, so dass die 5 Milliarden Euro Grenze sehr schnell geknackt wurde. Allerdings liegt in diesem 3,6 Gigahertz Frequenzbereich auch der Hauptgrund, warum die Auktion nicht endet. Die Protagonisten überbieten sich hier immer wieder in kleinen Schritten.

Der Neueinsteiger 1&1 Drillisch hält aktuell 2 Frequenzblöcke im 2-GHz-Bereich, damit gibt es keine Veränderung zur Vorwoche. Vodafone hat nun vier Blöcke, hier auch keine Veränderung zur Vorwoche. Telefonica hat weiterhin zwei Blöcke. Und die Telekom hat auch hier weiterhin drei Blöcke. Klar ist aber auch, dass immer noch 1&1 Drillisch zum Zuge kommen kann.

1&1 Drillisch wird möglicherweise vierter Mobilfunkanbieter

Nach dem bisherigen Trend kann 1&1 in den vergangenen Wochen gut mitbieten. Daher kann sich wohl dann bald ein vierter Mobilfunkanbieter mit 1&1 Drillisch in Deutschland präsentieren. Immerhin hat 1&1 derzeit zwei Blöcke bei den begehrten 2 GHz Frequenzen. Da allerdings die Gebote weiter laufen, ist ein Ende noch nicht in Sicht.

Wenn 1&1 in den Markt eintreten würde, müßte er als neuer Netzbetreiber in Deutschland nach der 5G-Frequenzvergabe geringere Auflagen erfüllen. 1&1 müßte bis Ende 2023 mindestens 25 Prozent der Haushalte mit schnellem Internet versorgen. Bis zum Ende des Jahres 2025 steigt die Auflage auf 50 Prozent.

41 Frequenzblöcke werden versteigert

Es wird Frequenzspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz versteigert. Insgesamt werden 41 Frequenzblöcke versteigert, der Umfang des Frequenzspektrums beträgt 420 MHz. Diese Frequenzen zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe Reichweite und umso höhere Kapazitäten aus.

Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen im Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz zur lokalen und regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.

Versteigert werden die Frequenzen, weil die Nachfrage nach Frequenzen die verfügbaren Frequenzen übersteigt. Diese Knappheit hat die Bundesnetzagentur in einer Bedarfsermittlung festgestellt und daraufhin die Versteigerung angeordnet.

Die Versteigerung findet unter hohen Sicherheitsanforderungen statt. Die Bieter geben ihre Gebote in voneinander getrennten Räumen in einem autarken Versteigerungsnetzwerk ab.

Die 41 Frequenzblöcke werden gleichzeitig versteigert und Bieter können Gebote auf mehrere Blöcke abgeben. Gebote müssen in definierten Gebotsschritten abgegeben werden. Dabei gilt für jeden Block ein Mindestgebot zwischen 1,7 und 5 Mio. Euro.

Spätestens nach einer Stunde endet eine Auktionsrunde. Die aktuellen Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht und im Öffentlichkeitsraum am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz bekannt gegeben.

Die Versteigerung endet, wenn auf keinen Block weitere valide Gebote eingehen. Die Dauer der Versteigerung lässt sich nicht prognostizieren.

Dieses sind nun die Vergabebindungen:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

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