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Verbraucherschützer warnen: Der Enkeltrick wird zum Tochtertrick oder Sohntrick bei WhatsApp und per SMS

• 19.01.23 Derzeit versuchen Kriminelle auf WhatsApp und per SMS sich als Kinder auszugeben, welche Geld brauchen. Dabei wird laut den Verbraucherschützern "Der Enkeltrick wird zum Tochtertrick oder Sohntrick". Dabei geben die Kriminellen vor, ihre Handynummer gewechselt zu haben. Dabei ist dann auch der Absender nicht auf der Kontaktliste. Erstmals
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hatte auch die Verbraucherzentrale Hessen im letzten Sommer vor dieser Betrugsmasche gewarnt. Nun erneuert der Bundesverband Verbraucherzentrale diese Warnung.

Verbraucherschützer warnen: Der Enkeltrick wird zum Tochtertrick oder Sohntrick bei WhatsApp und per SMS

Dabei geht es dann laut den Verbraucherschützern um erfundenen Geschichten, welche per WhatsApp und per SMS eintrudeln. Dabei behaupten Unbekannte, sie seien ein Kindes des Empfängers und hätten ihre Handynummer gewechselt. Wer sich darauf einlässt, bekommt kurz darauf die Geschichte einer finanziellen Notlage aufgetischt und soll Geld überweisen.

Verbraucherschützer warnen: Der Enkeltrick wird zum Tochtertrick oder Sohntrick bei WhatsApp und SMS
Verbraucherschützer warnen: Der Enkeltrick wird zum Tochtertrick
oder Sohntrick bei WhatsApp und per SMS mit
Rechtschreibfehler -Screenshot: Verbraucherzentrale

Dabei gibt es dann folgende Nachricht auf dem Smartphone: "Hallo mama, rate mal wessen's Handy in der Waschmaschine gelandet ist. Du kannst diese Nummer einspeichern und die alte löschen". Diese Nachrichten gehen derzeit in Nordrhein-Westfalen um. Eine Verbraucherin aus Sachsen erhielt eine WhatsApp-Nachricht mit dem Inhalt: "Hallo Mama, ich habe ein neues Handy. Bitte speichere die neue Nummer ab!".

Während die Verbraucherin aus Nordrhein-Westfalen keine Kinder hat und im April 2022 den Betrug sofort bemerkte, wurde die sächsische Verbraucherin zunächst nicht stutzig. Denn ihre Tochter hatte schon öfter ihr Handy gewechselt.

So speicherte die Mutter die neue Nummer ab und der Kontakt blieb bestehen. Banale Nachrichten wurden hin und hergeschickt und schließlich kam die Bitte nach einer Überweisung. Angeblich könne die Tochter wegen des neuen Smartphones nicht mehr auf ihre Online-Banking-Daten zugreifen, müsse aber eine wichtige Überweisung tätigen. Insgesamt gehe es um mehr als 1.100 Euro.

Dabei wurde die Mutter stutzig, als die angebliche Tochter einen ausländischen Empfängernamen angab. Eine Rückversicherung über die alte Telefonnummer ergab, dass es sich um eine dreiste Abzockmasche handelt.

Im November 2022 wurde die Masche etwas abgewandelt. Dabei berichten Handynutzer von SMS, in denen die unbekannten Absender um eine Antwort über WhatsApp bitten. So liest man zum Beispiel (inklusive Tippfehlern): "Hallo Mama, mein alte handy ist kaputt gegangen und liest meine simkarte nicht mehr. Dieser ist meine neue Nummer, diese kannst du dir abspeichern. Kannst du mir ein Nachricht schicken auf Whatsapp". Dabei bittet die Verbraucherzentrale darum, unter keinen Umständen auf die Geldforderungen der Trickbetrüger einzugehen. Dabei sollte man seine Kinder auf der bekannten Rufnummer kontaktieren, um den Betrug aufzudecken.

Telefon-Betrug: Durch Bank-Spoofing Betrug mehr als 50 Millionen Pfund von Konten gestohlen

Nun hat die Londoner Polizei ermittelt und etwa 70.000 Briten wurden von der Polizei kontaktiert, nachdem sie möglicherweise Opfer der größten Betrugsoperation des Landes geworden sind. So sollen durch iSpoof.cc mehr als 200.000 Menschen im Vereinigten Königreich um mindestens 50 Millionen Pfund betrogen worden sein. Dieses geht aus einer internationalen Untersuchung hervor, an der Scotland Yard, das FBI und europäische Strafverfolgungsbehörden beteiligt waren.

Schon zuvor hatte die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest in der Vergangenheit immer wieder Abofallenbetrug im grossen Ausmaß aufgedeckt. Dabei gab es zuletzt, nach vorsichtigen Schätzungen, mindestens 41.000 Opfer. Dann gab es grossen Schaden bei der letzten Betrugswelle durch Europol-Fake Anrufe.

Telefon-Betrug: Durch Bank-Spoofing Betrug mehr als 50 Millionen Pfund von Konten gestohlen
Telefon-Betrug: Durch Bank-Spoofing Betrug mehr als 50 Millionen Pfund
von Konten gestohlen --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

So zahlten die Betrüger Abonnement für iSpoof.cc, um eine Technologie zu nutzen, die sie anhand der Rufnummernübermittlung so aussehen ließ, als würden sie Opfer von Banken wie Barclays, NatWest oder Halifax.

So zahlten dann auch 59.000 Kriminelle Abonnements zwischen 150 und 5.000 Pfund, um die Technologie zu nutzen, was den Eigentümern der Website 3,2 Millionen Pfund einbrachte, während sie riesige Summen von ahnungslosen Opfern erlangten.

Die Mehrheit der Opfer mit 40 Prozent befand sich in den USA, gefolgt von Großbritannien mit 35 Prozent. Viele in Australien und anderen europäischen Ländern wurden ebenfalls ins Visier genommen.

So soll der mutmaßliche britische Drahtzieher, Teejai Fletcher 34 aus Ost-London, nun wegen Betrugs angeklagt werden und befindet sich nach seiner Verhaftung Anfang dieses Monats in Untersuchungshaft. Ein Gerichtstermin wird auf zwei Wochen angesetzt.

Der durchschnittliche Verlust für die Opfer betrug jeweils 10.000 Pfund, wobei einer mehr als 3 Millionen Pfund an Betrüger verlor, die den Dienst nutzten, sagte Scotland Yard und fügte hinzu, dass es in den letzten Wochen allein in Großbritannien mehr als 100 Verhaftungen gegeben habe.

Ferner hat die Metropolitan Police geplant, heute und morgen Massen-SMS an 70.000 Opfer zu senden und sie aufzufordern, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen, um Aussagen zu machen.

Europol-Fake Anrufe: Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Europol-Fake beim Identitätsdiebstahl

Dabei schüchtern die Betrüger laut der Verbraucherzentrale Hamburg die Opfer mit einem angeblichem Identitätsdiebstahl ein.

So gehen bei der Verbraucherzentrale Hamburg seit einigen Tagen vermehrt Beschwerden wegen Anrufen von angeblichen Europol-Mitarbeitenden ein. Die Verbraucherschützer warnen davor, sich auf die Telefonate einzulassen. Es handelt sich um eine aktuelle Betrugsmasche, bei der ein angeblicher Identitätsdiebstahl vorgeschoben wird. Dabei könnte ein hoher, wirtschaftlicher Schaden entstehen. Die Verbraucherschützer gehen von mehreren Tausend Euro aus.

Europol-Fake Anrufe: Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Europol-Fake beim Identitätsdiebstahl
Europol-Fake Anrufe: Verbraucherzentrale Hamburg warnt
vor Europol-Fake beim Identitätsdiebstahl -Bild: Europol

Angerufene sollen Straftaten begangen haben

Die Anrufe, die von deutschen Mobilfunknummern zu stammen scheinen, starten zunächst mit der folgenden Ansage einer Computerstimme: "This call is from Europol. We would like to inform you, that your identity card number is in misuse. For more information please press 1.". Wer dann die Zifferntaste auf seinem Telefon betätigt, wird allem Anschein nach zu einem Sachbearbeiter weitergeleitet, der in englischer Sprache weitere Ausführungen zum vermeintlichen Identitätsmissbrauch macht.

So sind demnach im Ausland erhebliche Straftaten im Namen der Betroffenen begangen worden, so wurde zum Beispiel angeblich mit Drogen gehandelt. Eine Verhaftung stehe unmittelbar bevor.

Forderungen nach Geldzahlung werden laut

Wenn das Oper aber bereit ist, zu zahlen, können die Ermittlungen eingestellt werden. Hierzu muss aber wohl eine höhere Geldsumme gezahlt werden, erklären die falschen Mitarbeiter von Europol am Telefon.

Dazu soll man britischen Geldtransferdienstleister Wise ein Konto eröffnen und über dieses einen höheren vierstelligen Geldbetrag an ein ausländisches Kreditinstitut überweisen. Die Kontoeröffnung bei Wise wird als Serviceleistung vom angeblichen Europol-Mitarbeiter am Telefon begleitet.

Opfer sollten Strafanzeige erstatten

"Wer tatsächlich Geld überwiesen hat, sollte umgehend Kontakt zum eingebundenen Zahlungsdienstleister und zur eigenen Bank aufnehmen, um den Sachverhalt zu schildern", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Zudem rät die Verbraucherschützerin, Strafanzeige zu erstatten. Das sei bei jeder Polizeidienststelle oder auch online möglich.

Handy-Fallen: Abofallenbetrug beim Handy trotz Drittanbieter Schutz

Dabei hatte Stiftung Warentest schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur erhoben, so soll diese "Blind" sein. Daher hatten wir bei der Bundesnetzagentur damals nachgefragt, die Antworten waren sicherlich bemerkenswert auf unsere Fragen. Die Folge war, dass es seit dem Februar 2020 die Drittanbieter Sperre bei der Mobilfunkabrechnung gibt. Betrogen wird aber weiterhin, so Stiftung Warentest.

Damals gab es dann durch die Bundesnetzagentur eine verordnete Rückerstattung bei den betroffenen Kunden. Allerdings gibt es nun laut den Testern von Stiftung Warentest weitere Betrugsfälle, welche man als "Grauzone" betrachtet. So würden man weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen. Die Tester fanden sogar Fälle, in denen die Abrechnungen unter "eigene Leistungen" aufgeführt waren. Daher greift hier der Drittanbieter-Schutz auch nicht mehr.

Handy-Abofallen Betrug: Abofallenbetrug beim Handy trotz Drittanieter Schutz
Abofallenbetrug beim Handy durch falschen Klick
-Bild: Twitter.com

So fand ein Kunde auf der Handyrechnungen von Congstar, ein Tochterunternehmen der Telekom, insgesamt mehr als 16 Euro für Spiele. Die Verbraucherbeschwerde bei Congstar über den nicht gewollten "Kauf" bei Google Play war zunächst erfolglos. Erst durch eine Anfrage von Finanztest gab es das Geld zurück.

Bei der Ursachenforschung gab es von Seiten der Telekom keine schlüssige Antwort. Es wurden wohl "anscheinend verschiedene Apps genutzt", so ein Sprecher. Ein "anscheinend" ist aber kein Kaufbeleg.

Auch gab es Probleme bei einer Abrechnung von Mobilcom-debitel, wo laut den Testern sich der Anbieter in "Widersprüche" verwickelte. Dabei ging es um einen Schaden von 130 Euro für Abo-Dienste. Was der genaue Grund der Abbuchungen war, konnte man nicht feststellen. Die Aussagen von Mobilcom gingen von "Drittanbieter-Abrechnung" bis hin zu angeblich abonnierten "Info­Diensten" oder "Mehrwertdiensten", so Stiftung Warentest.

41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Betroffen waren damals auch Kunden von den Anbietern mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil. Dabei ist es zu falschen und somit zu überhöhten Rechnungen gekommen. So haben die Mobilfunkanbieter für Drittanbieterdienstleistungen entsprechende Posten in Rechnung gestellt, die die Kunden gar nicht bestellt haben.

Die Kunden wurden aufgefordert zu zahlen, auch wenn gar kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. So konnten immerhin die Kunden anhand eines Musterbriefs von Stiftung Warentest das Geld erstattet bekommen.

Laut Stiftung Warentest vom 16. September 2019, hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.".

Nachgefragt bei der Bundesnetzagentur

Wir hatten damals bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Immerhin soll die Bundesnetzagentur seit dem 10.Juni 2019 laut der Zeitschrift Finanztest vom Abofallenbetrug gewusst haben und war daher untätig.

Laut der Bundesnetzagentur hatte Vodafone im behördlichen Verfahren Vodafone GmbH zugesagt, sämtlichen betroffenen Kunden die geleisteten Zahlungen ohne weitere Prüfung zurück zu erstatten. Dieses war auch ein Kritikpunkt von der Zeitschrift Finanztest. Die Zeitschrift hatte dazu sogar ein Musterbrief für betroffene Kunden aufgesetzt.

Laut der Bundesnetzagentur soll die Rückzahlung unabhängig davon erfolgen, ob die jeweiligen Kunden Leistungen in Anspruch genommen oder sich bei Vodafone beschwert und der Abrechnung widersprochen haben. Die Rückerstattung ist bei dem Großteil der Kunden seit dem 12. September abgeschlossen. Die Abwicklung kann bei einzelnen Kunden etwas länger dauern.

Bei der Nachfrage von unserer Seite bzgl. eines Inkassoverbotes gab es folgende Antwort(Zitat):

In der Berichterstattung des von Stiftung Warentest angesprochenen Sachverhalts ist es nicht möglich ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot auszusprechen. Die in Rede stehenden Beträge wurden bereits in Rechnung gestellt und einkassiert Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote greifen also nicht.

Zum Hintergrund:

Es liegt der Bundesnetzagentur keine entsprechende Beschwerdelage seitens betroffener Verbraucher vor. Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur zur Klärung des Sachverhalts im Juli 2019 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Vodafone GmbH, im Verfahrensverlauf zudem weitere Unternehmen insbesondere den zwischen Mobilfunkanbieter und Drittanbieter eingeschalteten Aggregator umfangreich angehört.

Bei dem hier geschildertem, nicht ausgeübten rückwirkenden Inkassoverbot, gibt es Ungereimtheiten. Immerhin hatte die Bundesnetzagentur durchaus auch schon mal rückwirkende Inkassoverbote ausgesprochen. Dabei dürfen die Kunden dann Beträge formlos zurückfordern.

So gab es schon mal mindestens ein Fall, dieses war bei einem Rufnummern-Missbrauch laut unseren Recherchen der Fall. Auch gibt es mindestens einen weiteren Fall aus dem Jahr 2007 bei einem "Dialer Einsatz".

Laut der Bundesnetzagentur war der Auslöser der Maßnahmen das Unternehmens Infin. Infin hatte Beschwerden erhalten, denen zufolge im Namen der Infin Drittanbieterleistungen über die Telefonrechnung der Vodafone, der Mobilcom-Debitel und der klarmobil abgerechnet worden waren.

Abgerechnet hatte laut Rechnungstext die Firma Infin. Diese bestreitet dieses und der Rechnungstext wird in der Tat falsch dargestellt. So soll der echte Anbieter die Londoner Texted sein, der Abrechnungsdienstleister ist Mocopay. Dabei steht Texted auf der internen Vodafone-Sperrliste unseriöser Drittanbieter. Trotzdem gab es Rechnung an die Endkunden.

Auch gab es in diesem Jahr rückwirkend beim Rufnummernmissbrauch beim Call by Call ein Inkasso Verbot für die Call by Call Nummer 01048 und 01018.

Mittlerweile kann man eine Beschwerde, wegen falschen Drittanbieter-Rechnungen oder falschen Abbuchungen, sehr schnell und einfach auch Online einreichen.

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