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Verbraucherzentrale begrüßt EU Gerichtsurteil gegen Google wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
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Und weiter: "Der Fall von Google Shopping zieht sich jetzt seit elf Jahren
hin. Dass diese Prozesse zu lange dauern, ist ein Kernproblem des
Wettbewerbsrechts. Hier ist schnelleres Gegensteuern gefragt. Deshalb setzt
sich der vzbv dafür ein, dass großen Digitalkonzernen mit dem europäischen
Digital Marktes Act umfangreiche und sofort greifende Pflichten auferlegt
werden können. Diese sollen dafür sorgen, dass Google & Co. sich fair
gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wettbewerbern verhalten
müssen. Dazu zählt auch ein Verbot der Selbstbevorzugung, wie im
Google-Shopping-Fall.".
Bei Google gilt das Gesetz des Stärkeren. Hier ist man
gleichzeitig Marktplatz und Verkäufer und ist obendrein noch Schiedsrichter
und Mitspieler zugleich. Daher ist es offensichtlich, dass Kunden und
Verbraucher und Wettbewerber bei Google und Co. bei einem Streit schlechte Karten haben.
So hatte die EU-Kommission gegen Google als Suchmaschinenbetreiber ein
Bussgeld in der Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2017 verhangen, dieses wurde nun vom Gericht der Europäischen Union bestätigt.
Gibt es bald DNS Sperren für Google?
Daher fordern Kritikern wie der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk
Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, Google am besten bei allen Behörden, Schulen, Verwaltungen
und öffentlichen Plätzen mittels einer DNS Sperre zu verbannen. Diese
DNS Sperren bei der Clearingstelle Bundesnetzagentur funktionieren mittlerweile sehr gut bei Portalen, welche
Urheberrechtsverletzungen betreiben. Auch kann man diese DNS-Sperren im WLAN
gut einrichten, so dass man auch hier auf öffentlichen Plätzen mit WLAN entsprechende Massnahmen einrichten kann.
EU Gericht: Google erleidet Schlappe wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung bei der Suche
Daher ist laut dem EU-Gericht die Strafe in der Höhe von 2,4 Milliarden Euro
berechtigt, da Google mit voller Absicht seine eigene Shopping-Suche gegenüber
den Angeboten der Konkurrenz bevorzugt habe, teilte das Gericht am
gestrigen Mittwoch, dem 10.November 2021 mit.
Das Gericht weist die Klage von Google gegen die Entscheidung des Feststellung
der Kommission, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht hat,
indem es seine eigene begünstigte Preisvergleichsdienste gegenüber
konkurrierenden Preisvergleichsdiensten hervorhob.
Mit Entscheidung vom 27. Juni 2017 stellte die Kommission fest, dass Google
seine beherrschende Stellung missbraucht hatte auf dem Markt für allgemeine
Online-Suchdienste in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, durch
Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes, eines spezialisierten
Suchdienstes, gegenüber der Konkurrenz Preisvergleichsdienste.
Die Kommission stellte fest, dass die Ergebnisse der Produktrecherchen mit der
allgemeinen Suchmaschine von Google wurden auffälliger positioniert und
angezeigt wenn die Ergebnisse von Googles eigenem Preisvergleichsdienst
stammen, als wenn sie stammten von konkurrierenden
Preisvergleichsdiensten.
Darüber hinaus sind die letzteren Ergebnisse, die erschienen als einfache
generische Ergebnisse wurden
dementsprechend im Gegensatz zu Ergebnissen aus Der Preisvergleichsdienst von
Google, der dazu neigt, von Anpassungsalgorithmen in herabgestuft zu werden.
Wegen dieser Zuwiderhandlung verhängte die Kommission gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von 2 424 495 000 Euro,
davon 523 518 000 EUR gesamtschuldnerisch mit Alphabet, ihrer
Muttergesellschaft. Google und Alphabet haben gegen die Entscheidung der
Kommission Klage beim General erhoben Gericht der Europäischen Union.
Mit dem aktuellen Urteil weist nun das Gericht die Klage der zwei Unternehmen und
hält die von der Kommission verhängte Geldbuße aufrecht.
Gegen das
Urteil des EU-Gerichts
kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
EU-Kommission brummt Google Rekord-Strafe von 2,42 Mrd Euro auf
Die Europäische Kommission hatte eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro gegen
Google am 27.Juni 2017 verhängt, da das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen
hat. Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber
missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, seinem
Preisvergleichsdienst, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat. Für das
Bezahlen der Strafe hatte Google 30 Tage Zeit, hat aber nun Klage dagegen erhoben.
Das teilte der US-Konzern teilte dieses mit, ohne
weitere Details zu nennen. Auch das Gericht der Europäischen Union bestätigte
der Deutschen Presse-Agentur gegenüber den Eingang der Beschwerde.
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Preisvergleiche
sorgen für Ersparnis beim Verbraucher -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com
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Das Verhalten von Google stellt somit eine missbräuchliche Ausnutzung seiner
marktbeherrschenden Stellung in der allgemeinen Internet-Suche dar, da es den
Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten behindert.
In dem Beschluß kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google
auf jedem nationalen Markt für allgemeine Internetsuche im gesamten
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine
beherrschende Stellung innehat.
Die Bewertung der Kommission stützt sich auf die Tatsache, dass auf die
Google-Suchmaschine in allen EWR-Staaten sehr hohe Marktanteile entfallen, die
meist über 90 Prozent liegen. Das Unternehmen konnte diese Position seit mindestens
2008, d. h. seit Beginn des Untersuchungszeitraums, halten.
Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung
Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften
nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine
besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht
missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt
oder auf anderen Märkten einschränken.
Google hat die Suchergebnisse manipuliert
Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten
plaziert Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf
der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der
rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert, so die EU-Kommission.
Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen
Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht
immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem
Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen
möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den
eigenen Preisvergleichsdienst an.
Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen
Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen
(sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten
rutschen). Preisvergleichsdienste können durch mindestens zwei verschiedene
Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft
werden. Die am besten plazierten Wettbewerber werden nachweislich im
Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und
andere Dienste sind sogar noch weiter unten plaziert Praktisch bedeutet das,
dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in
den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.
Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Vergehens
Die Kommission berücksichtigte bei der Festlegung der Geldbuße die Dauer und
die Schwere der Zuwiderhandlung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission
zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 wurde die Geldbuße auf der
Grundlage der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den
betreffenden 13 Europäischen Wirtschaftsraum Staaten errechnet.
Mit dem Beschluß wird Google dazu verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten
bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von
allen Maßnahmen abzusehen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck
bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben.
Google manipuliert Suchergebnisse bei Preisvergleichern
Google verwendet seine Ergebnisseiten, um entsprechende eigene Preisvergleiche
anpreisen. Dabei werden sogar die Suchergebnisse manipuliert, so dass andere
Preisvergleicher erst gar nicht mehr bei dem Suchergebnis auftauchen. Immerhin
kann dieses jeder Nutzer zum Beispiel bei der Verwendung von Bing oder duckduckgo.com nachvollziehen.
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