Verbraucherzentrale: Versicherer zocken Verbraucher ab und spielen auf Zeit

• 10.02.16 Wenn man es mit den Versicherungen zu tun hat, kann man immer öfters feststellen, dass diese auf Zeit spielen und damit mitunter dem Verbraucher einen Vermögensschaden zuführen. So hat die Verbraucherzentrale dieses mal eine private Krankenversichung beim Abzocken erwischt.

Versicherte dürfen zeitnah Wechseln

Verbraucher mit einer privaten Krankenversicherung (PKV), die wegen einer längeren Krankheit oder dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr arbeiten können, sondern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, dürfen in den günstigeren Basistarif ihrer Versicherung wechseln.

Doch bei der Einstufung in den preiswerteren Tarif spielen private Krankenversicherungen auf Zeit, so dass betroffene Verbraucher oft ein oder zwei Monate viel zu hohe PKV-Prämien zahlen müssen. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung zum rückwirkenden Tarifwechsel.

"Es kann nicht sein, dass Menschen, die vom Existenzminimum leben, ihr gesamtes Einkommen und manchmal sogar mehr als das an ihre private Krankenversicherung abgeben müssen", sagt Charlotte Henkel, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützerin hatte durchgesetzt, dass ein Privatversicherter, der wegen einer schweren Krankheit Grundsicherung beantragen musste, rückwirkend in den Basistarif seiner Krankenversicherung wechseln konnte.

Die Versicherung HanseMerkur von Herrn J. hatte auf die Übermittlung des Bewilligungsbescheids vom Grundsicherungsamt erst vier Wochen später reagiert und die Antragsunterlagen für den Tarifwechsel sogar erst acht Wochen nach Beginn des bewilligten Grundsicherungsbezugs verschickt. Nach Antragstellung teilte HanseMerkur Herrn J. mit, dass er nicht rückwirkend in den Basistarif aufgenommen werden könnte.

Für den Versicherten bedeutete dies eine Nachzahlung für zwei Monate in Höhe von 1.250 Euro. Diese Sumer ist mehr als er monatlich vom Grundsicherungsamt für seinen Lebensunterhalt bekam. Erst nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) einschaltete, lenkte die Versicherung ein und liess Herrn J. kulanterweise schon zum Beginn seines Grundsicherungsbezugs in den PKV-Basistarif wechseln.

Die Verbraucherzentrale geht von einem System aus. Andere Versicherte erleben wahrscheinlich dasselbe, nehmen es aber einfach hin und zahlen die hohen Summen, obwohl sie es eigentlich nicht können. Tatsächlich gibt es keine eindeutige Regelung für den Zeitpunkt der Umstufung in den Basistarif.

Betroffene, die solche Erfahrungen gemacht haben, sollten die Verbraucherzentrale Hamburg informieren.


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