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Verbraucherzentrale: Vodafone gibt oftmals Anlass zur Beschwerde

• 12.05.21 Beim Kabelnetzbetreiber Vodafone gibt es nicht nur weitere Haushalte, welche den Vodafone Gigabit Kabelanschluss mit Gigabit Speed buchen können, sondern es gibt auch viele Verbraucherbeschwerden, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. Dabei stehen die Beschwerdezahlen nicht im Verhältnis zur Marktgröße, so die Kritik.

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Verbraucherzentrale: Vodafone gibt oftmals Anlass zur Beschwerde

So vermelden die Verbraucherschützer in den Verbraucherzentralen auffällig viele Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter Vodafone. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte nun die Beschwerden zu Vodafone ausgewertet und kommt zu einem schlechten Ergebnis für den Anbieter.

Verbraucherzentrale: Vodafone gibt oftmals Anlass zur Beschwerde
Verbraucherzentrale: Vodafone gibt oftmals Anlass zur Beschwerde -Bild: Verbraucherzentrale

Die Auswertung aller Verbraucherbeschwerden im Jahr 2020 hat dabei häufig Vodafone als Ursachen .Die Vodafone Marke ist der zweitgrößte Anbieter in Deutschland für Breitband und Festnetz, vereint aber mit deutlichem Abstand die meisten Beschwerden in den Verbraucherzentralen auf sich, so die Kritik.

Beim Breitband und Festnetz entfallen unter den fünf größten Anbietern 66 Prozent der Verbraucherbeschwerden auf Vodafone. Dabei hat Vodafone einen Marktanteil bei Breitband von 34 Prozent.

Auch im Bereich Mobilfunk steht das Unternehmen schlecht da. Hier ist Vodafone der drittgrößte Anbieter, dennoch beziehen sich im Vergleich zu den anderen Anbietern die meisten Beschwerden zu Mobilfunkanbietern auf das Unternehmen. Bei einem Marktanteil von 20 Prozent gibt es 32 Prozent der Beschwerden.

Die Vertriebsform des Unternehmens ist der häufigste Beschwerdegrund. Das beinhaltet Haustürgeschäfte und untergeschobene Verträge im stationären Handel sowie am Telefon. Außerdem ärgern sich die Verbraucher über Probleme im Zusammenhang mit dem Internet- und Festnetzanschluss.

Bei untergeschobenen Verträgen haben Verbraucher meist das Nachsehen, obwohl diese Verträge in der Regel rechtlich keinen Bestand haben. Im Zusammenhang mit Vodafone berichten Verbraucher, wie sie sich mit Zahlungsforderungen auseinander setzen müssen oder nicht genehmigten Geldabbuchungen hinterherlaufen müssen.

"Manche Verbraucher schildern uns, wie sie resignieren, weil sie mehrfach versucht haben, sich beispielsweise gegen untergeschobene Verträge durch Vodafone zur Wehr zu setzen. Aus einzelnen Verbraucherbeschwerden wird deutlich, wie problematisch es sein kann, die Rechte gegenüber Vodafone durchzusetzen", berichtet Carola Elbrecht.

Vodafone: 41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hatte erstmals im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. "Abo-Fallen" geschützt. Dabei hatten wir zuvor ausführlich drüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur nicht auf die Anfragen von Stiftung Warentest vom 16. September 2019 reagiert hatte. Erst auf unsere Presseanfragen bei der Bundesnetzagentur kam Bewegung ins Spiel.

So hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.", so die Tester.

Daher gab es durch das Nachfragen von unserem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner im letzten Jahr zu besonderen Vorgaben beim Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ab dem Februar 2020. In der Folge ist die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden.

Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Anfragen im Verbraucherservice

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

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