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Was sind moderne Abhörgeräte und wann sind sie erlaubt?

• 24.06.22 Mittlerweile gibt es unzählige moderne Abhörgeräte online zu kaufen. Doch ist es wirklich so leicht, Wanzen und Co. zu installieren und vor allem, ist es erlaubt? Der Gesetzgeber gibt dafür in Deutschland strenge Regularien vor, um die Persönlichkeitsrechte Einzelner zu schützen.

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Welche Abhörgeräte gibt es?

Verschiedene Wanzen, GSM-Abhörgeräte oder komplette Abhöranlagen - es gibt viele Möglichkeiten, Gespräche von anderen mitzuhören. Die heimliche Überwachung wird nicht nur bei Polizei oder Bundeswehr angewandt, sondern auch von anderen Institutionen.

Privatdetektive nutzen Abwehrmöglichkeiten beispielsweise, um Mitarbeiter von Unternehmen oder den Ehepartner zu überwachen. Der eigene Telefonanschluss wird in solchen Fällen beispielsweise überwacht, um an benötigte Informationen zu kommen bzw. einen Verdacht zu widerlegen.

Wer darf abhören?

Kann wirklich jeder die oftmals frei verkäuflichen Abwehrmöglichkeiten nutzen, um beispielsweise den Partner auszuspionieren? Der Kauf und Besitz selbst sind nicht verboten, die Anwendung hingegen schon. Wer den Verdacht hegt, abgehört zu werden, kann mögliche Wanzen und Co. beispielsweise durch Experten aufspüren lassen.

Das privat gesprochene Wort anderer ist laut § 201 Strafgesetzbuch geschützt. Wer Tonaufnahmen fertigt, nimmt eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vor und kann dafür belangt werden. Einsetzen dürfen Abhörtechniken ausschließlich Ermittlungsbehörden oder die Polizei auch nur dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Andere beobachten und mithören - in Deutschland gibt es dafür klare rechtliche Grenzen.
Abbildung 1: pixabay.com @ Tumisu (CC0 Creative Commons)

GPS-Tracker - eine rechtliche Grauzone?

GPS-Tracker oder Tracking-Apps sind ebenfalls frei am Markt erhältlich, aber sind sie auch tatsächlich erlaubt? Nein, wenn die Ortung heimlich geschieht, ist auch hier ein Verstoß gegen das geltende Recht erkennbar.

Bewegungsprofile dürfen nur erstellt werden, wenn hierfür eine richterliche Genehmigung vorliegt. Heimlich erzeugte und genutzte Aufnahmen sind nicht gestattet. Anders sieht die eigene Verwendung von GPS-Sendern aus. Wer beispielsweise seinen Hund tracken möchte und dafür einen GPS-Sender am Halsband anbringt, darf diesen auch anwenden. Sobald sich der Hund bewegt und beispielsweise aus dem Sichtfeld verschwindet, kann er mithilfe eines GPS-Senders und einer App komfortabel verfolgt und wiedergefunden werden. Aber Vorsicht, denn das Tracking benötigt vor allem viele mobile Daten, die nicht immer in den ausgewählten Smartphonetarifen integriert sind. Das Tracking könnte so zur echten Tarifkostenfalle werden.


Tracking des eigenen Fahrrades - hier macht es Sinn

Auch die Anwendung von GPS-Sendern im eigenen Fahrrad ist denkbar. 2021 wurden beispielsweise deutschlandweit mehr als 234.000 Fahrräder gestohlen, die meisten davon in Leipzig mit 1.375 Fahrrädern.

Beliebt bei Dieben sind vor allem hochpreisige Radmodelle wie E-Bikes. Viele Unternehmen haben bereits darauf reagiert und integrieren in die Fahrräder GPS-Sender, die den Standort des gestohlenen Fahrrades übermitteln können. Eine gute Möglichkeit, um das Rad möglichst zeitnah wiederzufinden und sich aufwendige Kosten für Neuanschaffungen zu ersparen. Doch die rechtliche Grundlage bei der Nutzung von GPS-Sendern beim Aufspüren der Fahrraddiebe ist eindeutig: Sobald das Fahrrad gefunden wurde, darf es vom vermeintlichen Besitzer nicht sofort einfach mitgenommen werden. Stattdessen ist die Information an die zuständige Polizeidienststelle erforderlich.

Abhängig vom Auffindungsort und -zustand nehmen die Beamten die Meldung vor Ort auf und klären die Eigentumsverhältnisse. Immer häufiger wird in der Praxis jedoch ein anderes Modell praktiziert: Wer den Fahrraddiebstahl meldet und seinen Eigentumsnachweis bei der zuständigen Polizeidienststelle hinterlegt, kann sich auf eigene Faust mit dem GPS-Sender auf die Suche nach dem Fahrrad machen. Sobald es gefunden wurde, genügt die telefonische Meldung bei der Polizeidienststelle. Zwingend notwendig hierbei sind jedoch der Nachweis der Eigentumsverhältnisse und der Beleg der Auffindungssituation für den späteren Nachweis, wenn beispielsweise der Dieb Anspruch auf das Fahrrad erhebt.

Abhören von Mitarbeitern - ist das wirklich erlaubt?

Einige Chefs möchten sicherstellen, dass sich ihre Mitarbeiter an die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten halten. Um dies zu überwachen, setzen sie beispielsweise auf Trackingsysteme am PC, welche die Arbeitszeiten analysieren. Auch hier bestehen beim Arbeitsrecht deutliche Grenzen: Ohne Wissen und ausdrückliche Zustimmung der Mitarbeiter sind solche Tools nicht gestattet.

Was geschieht, wenn Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer überwachen lassen, um Fehlverhalten aufzudecken? Wird damit beispielsweise eine Detektei beauftragt, sieht die rechtliche Lage anders aus. Die Überwachung darf nur dann stattfinden, wenn es einen begründeten (!) und nachweisbaren (!) Anfangsverdacht über ein Fehlverhalten gibt. Die Aufzeichnungen der Detektei dürfen nur für die Beweisführung genutzt werden.

Werde ich abgehört? So leicht findet es jeder heraus

Das Abhören anderer ohne deren Wissen ist rechtlich nicht gestattet. Wer den Verdacht hegt, dass Abhörtechnik genutzt wird, um das gesprochene Wort mitzuhören oder aufzuzeichnen, kann sich gezielt auf die Suche machen.

Technik kann vielfältig zum Einsatz kommen und installiert sein. So gibt es USB-Sticks mit integrierter Aufnahmefunktion. Beliebt sind auch Uhren, die über eine Kamera oder ein Mikrofon verfügen.

Viele Besitzer von Ferienimmobilien nutzen Überwachungstools beispielsweise dafür, um sicherzustellen, dass sich keine fremden Gäste auf dem Areal befinden. Auch hier ist die Gesetzeslage eindeutig: Die Überwachung ohne Wissen der Anwesenden ist nicht erlaubt. Wer hingegen Kamera oder Mikrofon für die Überwachung eines nicht gebuchten Zeitraumes nutzt, darf das. Sobald die Ferienimmobilie jedoch vermietet wurde, muss die Überwachung nachweislich abgestellt oder die ausdrückliche Erlaubnis der Gäste dafür eingeholt werden.

GPS-Tracking anderer ohne deren Wissen und die ausdrückliche Zustimmung ist
nicht erlaubt. Anders sieht es mit eigenen GPS-Trackern,
beispielsweise beim Fahrrad oder beim Hund, aus.
Abbildung 2: pixabay.com @ mohamed_hassan (CC0 Creative Commons)

Abhörgeräte im Spielzeug: Wenn Puppen und Co. plötzlich mithören

Vor einigen Jahren sorgte eine Puppe für Aufregung unter Eltern. „Cayla“, eine 45 cm große Puppe mit langen blonden Haaren und einer interaktiven Software, wurde über Nacht zum Fall für Spionagekritiker. 2017 verbot die Bundesnetzagentur „My Friend Cayla“ sogar offiziell, da sie über einen integrierten Abhörmechanismus verfügte. Ein Lauschangriff im Kinderzimmer durch Puppen und andere Spielzeuge ist heutzutage gar nicht so abwegig.

Da die Spielzeuge immer innovativer werden und beispielsweise über Bluetooth-Verbindungen verfügen, kann theoretisch jeder bei einem ungeschützten Netzwerk mithören. Gleiches gilt für Babyphone, denn auch sie arbeiten mit dem Bluetooth-Übertragungsprinzip. Für Eltern eine grausige Vorstellung, genauso wie für Datenschützer.

Die Bundesnetzagentur warnt eindringlich vor intelligenten Spielzeugen, vor allem bei Bluetooth-Übertragungen. Um das Spielvergnügen nicht zu gefährden und im sicheren Umfeld zu agieren, empfiehlt sie einen Passwortschutz für den Verbindungsaufbau. Andernfalls könnten sich technisch versierte Köpfe in die Spielzimmer der Kinder einschalten und beispielsweise über die Spielzeuge mit ihnen kommunizieren oder sogar Videoaufnahmen fertigen. Auch das ist nicht nur in Deutschland streng verboten und stellt einen Straftatbestand dar.



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