Widerrufsrecht verweigert: Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Sky

• 17.09.15 Wenn man aktuell sein Widerrufsrecht beim Bezahlsender Sky geltend machen will, stösst man auf taube Ohren. Dabei gibt es wirklich keinen Grund bei Online-Verträgen die Rechte der Verbraucher einzhuschränken. Das sieht ganz so aus, als ob der Bezahlsender Sky wirklich um jeden Kunden kämpft, denn nun geht es vor Gericht, und die Argumente von Sky sind bislang dünn, warum
bei einer Online-Bestellung kein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt.

Widerrufsrecht gilt auch für Streaming-Dienst Sky Online

Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen. Doch Verbrauchern, die ein Abonnement gebucht haben, verwehrt Sky das Widerrufsrecht. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt auf jeden Fall fest, dass das Widerrufsrecht auch für Streaming-Dienst Sky Online gilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den grössten deutschen Anbieter für Bezahlfernsehen daher nun verklagt.

Sky will kein Widerrufsrecht anerkennen

Das ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag binnen der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen hatte, lehnte Sky die Aufhebung des Vertrags ab. Als Begründung führte das Unternehmen an, dass es bereits mit der Registrierung seitens des Verbrauchers digitale Inhalte bereitgestellt habe und das Widerrufsrecht daher erloschen sei.

Zudem habe man in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, dass der Verbraucher mit der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung, der sogenannten Sky PIN, sein Widerrufsrecht verliere, so die Verbraucherschützer.

"Das Widerrufsrecht für die Angebote von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig erlöschen", meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbringen." Doch Sky Online sei ein Streaming-Dienst, mit dem der Bezahlsender Inhalte wie Serien, Kinofilme oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stelle. Daher hat Sky hat seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt, so die Rechtsexperting Rehberg.

Sky handelt anmassend

Daher findet die Verbraucherschützerin es besonders anmassend, wenn Sky entgegen der Rechtslage seinen Kunden vorab mitteilt, dass sie mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte angeblich ihr Widerrufsrecht verlieren. Hier sieht die Verbraucherzentrale sogar eine bewusste Irreführung. Verbraucher sollten sich ihr Widerrufsrecht nicht ausreden lassen.

Sky Online-Abonnent haben 14 Tage ein Widerrufsrecht

Daher betont die Verbraucherzentrale Hamburg nochmals, dass jeder Sky Online-Abonnent seinen Vertrag selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen und dies auch tun möchte, wenn er das gebuchte Streaming-Paket doch nicht nutzen möchte. Für das ausüben des Widerrufsrecht bedarf es auch nicht das Anführen von Gründen.

Da es nun zum Gang vor dem Landgericht Hamburg geht, wird dieses sicherlich recht spannend werden. Denn immerhin sind viele Kunden schon auf Sky mehr als sauer. Ferner gibt es in der Argumentations von Sky eine besondere Arroganz zum Widerrufsrecht. Ob im Falle einer Verurteilung Sky sogar die Übertragungsrechte verliert, dürfte dann wohl sie gesamte deutsche Fussballwelt interessieren. Sollten die geschädigten Kunden recht bekommen, wird wohl auch die Hamburger Staatsanwaltschaft durch die verärgerten Kunden aktiv werden müssen.

Als Fazit bleibt bestehen, dass der Sky Sender wohl hier seine Übertragungsrechte aufs Spiel setzt. Denn der DFB wird und darf im Falle einer Verurteilung auch die Lizenz einziehen. Besonders interressant sind die Fussballrechte mittlerweile auch schon bei ausländischen Organisationen und Geldgeber geworden, die bisher neidisch auf Sky blicken.


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