AKTION 728
Anzeige

Verbraucherzentrale: Temu gibt Unterlassungserklärung ab

• 14.05.24 Die Verbraucherschützer haben gegen die Online-Börse Temu eine schnelle außergerichtliche Lösung erreicht. So hat laut der Verbraucherzentrale Bundesverband der Anbieter Temu eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zuletzt wurde Temu von den Verbraucherschützern abgemahnt. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Anbieter, alle von der Verbraucherzentrale monierten Verstöße zu unterlassen.

Dr.Sim
Anzeige

Verbraucherzentrale: Temu gibt Unterlassungserklärung ab

Im März 2024 hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Temu abgemahnt. Dabei wurden mehrere Rechtsverstösse auf dem Online-Marktplatz mit chinesischen Produkten festgestellt.

Verbraucherzentrale: Temu gibt Unterlassungserklärung ab
Verbraucherzentrale: Temu gibt Unterlassungserklärung ab -Bildquelle: Temu

Außerdem beanstandet der Bundesverband eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Die hinter der Plattform stehende Whaleco Technology Limited hatte zuletzt auf die Abmahnung reagiert.

"In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Verbraucherzentrale hatte hatte Temu in mehreren Punkten abgemahnt, unter anderem:

    • Temu weist Rabatte von beispielweise 70 Prozent bei angebotenen Produkten aus. Weitere Informationen zu den Referenzpreisen werden nicht erteilt.
    • Temu wirbt damit, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Verbraucher ihre Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei haben die Produkte bis zur Zustellung bereits lange Wegstrecken zurückgelegt.
    • Während des Bestellens zeigt der Online-Marktplatz zahlreiche Hinweise, wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb" und "Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal... Dabei sind manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns, laut dem Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten.
    • Der Online-Marktplatz informiert aus vzbv-Sicht unzureichend darüber, wie die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet wird. Anbieter sind jedoch verpflichtet, Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen.
    • Zudem fehlen aus Sicht des vzbv auf der Plattform Angaben über die Identität von Produktanbietern.

Vodafone Sammelklage wegen Preiserhöhungen --Schon mehr als 40.000 Kläger

So haben sich schon nach einer Woche beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz 40.445 Verbraucherinnen und Verbraucher eingetragen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. So können sich seit einer Woche Vodafone Kunden einer Sammelklage wegen den letzten Preiserhöhungen von Vodafone anschliessen. Das Klageregister ist eröffnet. Wir zeigen Ihnen -wie immer- den Weg zum Vodafone Klageregister auf.

Der Provider Vodafone hatte für Festnetz- und Internet-Kunden während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise angepasst. Das Unternehmen hob die Basispreise bei Internet und Telefon-Anschlüssen im letzten Jahr um fünf Euro monatlich an, so die Kritik der Verbraucherschützer.

Vodafone Sammelklage wegen Preiserhöhungen --Schon mehr als 40.000 Kläger
Vodafone Sammelklage wegen Preiserhöhungen
--Schon mehr als 40.000 Kläger -Bildquelle: AVM

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehlt jedoch eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb reichte der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein. Ab sofort können sich Betroffene der Klage anschließen. Dazu müssen sie sich im Klageregister eintragen.

"Wegen fünf Euro Mehrkosten im Monat scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht. Mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichten Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen.", sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. Und weiter: "Wer von den Preiserhöhungen betroffen ist, sollte sich jetzt ins Klageregister eintragen. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, können Verbraucher:innen direkt Geld zurückbekommen".

Bei der Vodafone-Sammelklage mitmachen

Der Klage kostenlos anschließen können sich Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage.

Wie das Klageverfahren abläuft, dass erfahren Kunden mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/vodafone.

Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren, so die Verbraucherschützer.

Sammelklage gegen Vodafone: Verbraucherschützer wollen unzulässige Preiserhöhungen verhindern
Sammelklage gegen Vodafone: Verbraucherschützer wollen unzulässige Preiserhöhungen verhindern
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Davon sind Millionen Kunden betroffen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehlt eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb hat Bundesverbrand eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

"Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam. Mit der Sammelklage setzen wir uns dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kund:innen Geld direkt wiederbekommen können. Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld. Die Sammelklage macht es Verbraucher:innen leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren", sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Schon im letzten Jahr im Monat Mai hatte der vzbv begonnen, eine Klage gegen Vodafone zu prüfen und dafür Betroffene gesucht. Daraufhin meldeten sich binnen weniger Wochen mehr als 10.000 Menschen.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 728
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 6,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 14,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen