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Balkonkraftwerke: Ampelregierung einigt sich auf Klimaschutzgesetz und Solarpaket

• 16.04.24 Viele Bürger sind schon mehr als sauer auf die Verschleppung bei den Balkonkraftwerken mit einer Leistung von 800 Watt. Diese Neuregelung war für Januar versprochen worden. Nun tut sich in der Regierung von vielen Monaten nun endlich was, es gibt eine Einigung zum Klimaschutzgesetz und Solarpaket. Sogar Fahrverbote wurden vom Verkehrsminister Volker Wissing für
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den Sommer schon empfohlen. Daher sieht man, wie chaotisch und selbstzerstörerisch diese Ampelregierung auf Kurs ist.

Balkonkraftwerke: Ampelregierung einigt sich auf Klimaschutzgesetz und Solarpakete

So haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP gestern die gegenseitige Blockade bei wichtigen Klimaschutzgesetzen beendet und sich geeinigt. Dieses geht aus einer Regierungserklärung hervor.

Balkonkraftwerke: Ampelregierung einigt sich auf Klimaschutzgesetz und Solarpaket
Balkonkraftwerke: Ampelregierung einigt sich auf
Klimaschutzgesetz und Solarpaket -Screenshot

Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis zum Jahr 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen.

Vom neuen Solarpaket sollen Kommunen profitieren, die einfacher und schneller Wind- und Solarparks planen und umsetzen können. Und endlich sollen die Bürger einfacher mit Balkonkraftwerken Geld sparen.

So Dr. Lukas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion FDP dazu: "Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden.".

Und weiter: "2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können."

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler

So besagt die EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/631), dass alle Erzeugungsanlagen bis 800 Watt nicht relevant für das Stromnetz sind. Daher hatte die EU daraufhin alle Meldepflichten für Minisolaranlagen und auch Balkonkraftwerke unter 800 Watt gestrichen und den Einsatz solcher Geräte freigegeben. Diese Regelung wurde aber in Deutschland bislang nicht angewandt.

Neuerungen gibt es nun durch das Positionspapier des Elektrotechnik-Verbandes (VDE). Damit soll es viele Vereinfachungen rund um die Stecker-Solar-Geräte geben. So hatte sich schon der Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller gegen einen Wieland Spezialstecker ausgesprochen und forderte einen Schuko-Stecker.

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler
800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt
und rückwärtslaufende Stromzähler -Bild: © pixabay.com

"Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk", sagt VDE-Chef Ansgar Hinz. "Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.".

So will VDE nun auch 800 Watt Balkonkraftwerke unterstützen und der Verband spricht sich für eine Duldung der Schuko-Stecker-Variante bis 800 Watt aus. Immerhin sind bei den rund 200.000 betriebenen und gemeldeten Balkonkraftwerken in Deutschland keine Probleme aufgetreten, obwohl viele Eigentümer einfach die Anlagen mit einem Schuko Stecker statt einem Wieland Stecker betreiben.

Auch soll nun laut VDE die 800-Watt-Bagatellgrenze eingeführt werden. Damit wären diese Anlagen nicht mehr als netzrelevant betrachtet. Dabei gibt es aber schon seit Jahren die entsprechende EU-Norm mit der 800 Watt Bagetellgrenze, welche in Deutschland unterwandert wird. Viele Anlagenbetreiber haben sich daher erfolgreich zur Wehr gesetzt. Es gibt bislang kein rechtskräfiges Urteil, welches die 600 Watt Anlagen mit einem Wieland Stecker unterstützt. Deutschland hat hier außerhalb der EU-Norm im Graubereich gehandelt.

Rückwärts laufende Zähler geduldet

Anlagenbetreiber wurden in der Vergangenheit von einigen Netzbetreibern kriminalisiert, wenn der Zähler bei den Kunden rückwärts lief. Der Vorwurf geht hin bis zum Steuerbetrug beim Anlagenbetreiber. Auch drohte man unverhältnismässig mit Abklemmen des Hauses vom Stromnetz. Der Stromkunde war hier Opfer bei der Willkür der Netzbetreiber.

Mit dieser Duldung schuldet man dem Umstand, dass die Netzbetreiber in der Vergangenheit die Umstellung bei den Stromkunden auf intelligente Smart Meter versäumt haben. Erst die Energiekrise macht die Balkonkraftwerke interessanter und man muss nicht mehr auf die Installation eines Smart Meters warten. Der eingespeiste Strom wird dabei nicht vergütet und fliesst zum Nachbarn und der Netzbetreiber berechnet dafür die Netzentgelte und der Stromanbieter darf den Stromtarif für den Nachbarn ohne Vorleistung abrechnen. Eine Nulleinspeisung lohnt sich in der Regel durch den hohen Aufwand und die Kosten für einen Balkonkraftwerksbetreiber bislang nicht.

Meldung beim Marktstammdatenregister reicht aus

Wer bislang ein Balkonkraftwerk anmelden wollte, musste dieses beim Marktstammdatenregister und Netzbetreiber machen. So gab es statt einer einfachen Anmeldung für das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber teilweise ein komplexes Formular mit der Forderung der Bestätigung einer Elektrofachkraft und dem Einbau eines Wieland Steckers vom Netzbetreiber. Dieses trieb die Kosten für ein Balkonkraftwerk unverhältnismässig nach oben. Auch gab es mangels Fachkraft selten einen Einbau eines Wieland-Steckers. Nun sollen nur noch die Anlagen bis 800 Watt beim Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Balkonkraftwerk einfach: Bundesnetzagentur mit vereinfachter Anmeldung

Ab dem 1.April 2024 werden nur noch 5 Datensätze verlangt, bisher waren es 20. Dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: "Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen.

Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung".

1,6 Mio. neue Solaranlagen im Register

Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke.

So will die Bundesnetzagentur eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.

Weitere Entbürokratisierung

Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein.

Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Bundesrechnungshof: Habecks Energiewende nicht auf Kurs, Gefährdung des Wirtschaftsstandort

Statt weniger Gas- und Ölheizungen, gab es im letzten Jahr einen Einbau-Boom. Diese verfehlte Energiepolitik vom Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) ist natürlich schädlich für das Klima und nun auch für die Wirtschaft. So sieht nun der Präsident des Bundesrechnunghofes Kay Scheller, ein Scheitern beim Erfolg der Energiewende mit einer Gefährdung des Wirtschaftsstandort Deutschland und das Erreichen der Klimaschutzziele. Auch werden die Systemkosten und die damit verbundenen hohen Stromkosten bislang nicht berücksichtigt.

So gibt es dann auch eine harsche Kritik vom Bundesrechnungshofpräsident Kay Scheller, der öffentlich austeilt und "Die Energiewende ist nicht auf Kurs." beschreibt. Ferner fordert er, dass die Bundesregierung dringend umsteuern muss, damit die Transformation erfolgreich ist.

Bundesrechnungshof: Habecks Energiewende nicht auf Kurs, Gefährdung des Wirtschaftsstandort
Bundesrechnungshof: Habecks Energiewende nicht auf Kurs, Gefährdung des Wirtschaftsstandort
© PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei muss die "Klimaneutralität bei gleichzeitiger sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Versorgung mit Strom erreicht werden. Das Generationenprojekt Energiewende muss zielgerecht umgesetzt werden.", so die weitere Kritik.

Auch hält aktuell der Bundesrechnungshof für den Bereich Strom fest: "Die sichere Versorgung ist gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten kann", sagte Scheller weiter.

Parallel zum Ausbau erneuerbarer Energien wird der Bruttostromverbrauch in den nächsten Jahren deutlich steigen. Durch die zunehmende Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme geht die Bundesregierung von einem Anstieg um 33 Prozent auf 750 TWh in 2030 aus (von 565 TWh in 2021). Gleichzeitig hält die Bundesregierung am vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030 fest, den Ausstieg aus der Kernenergie hat sie bereits im April 2023 vollzogen.

Um die angestrebte Versorgung mit Strom weitestgehend aus volatilen erneuerbaren Energien zu sichern, muss der Bund dringend die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Hier ist die Energiewende nicht auf Kurs.

Ausbauziele werden nicht erreicht

Auch gibt es daher die Forderungen vom Rechnungshof, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die erneuerbaren Energien entsprechend den gesetzlich festgelegten Zielpfaden ausbauen muss. Allerdings ist absehbar, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden. So konnte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2023 lediglich 50 Prozent des Zielvolumens für Windenergieanlagen an Land vergeben: statt 12,84 GW nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste sie im Jahr 2024 nunmehr 16,46 GW vergeben. Das ist nicht realistisch.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windanlagen unterliegt Schwankungen, sodass es zu Versorgungslücken kommen kann. Deshalb ist der Zubau ausreichender gesicherter, steuerbarer Backup-Kapazitäten bis zum Jahr 2030 von zentraler Bedeutung. Diesen muss das BMWK gewährleisten. Mit der Kraftwerksstrategie 2026 wird ihm das aber nicht gelingen, denn die darin vorgesehenen 10 GW H2-ready-Gaskraftwerke werden nicht ausreichen, so die Kritik vom Bundesrechnungshof.

Auch die Ausgestaltung eines zusätzlich geplanten Kapazitätsmechanismus für weitere Leistung ist noch offen. So ist nicht sichergestellt, dass die erforderlichen Backup-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar sind.

Außerdem ist ein erheblicher Ausbau der Stromnetze nötig. Der Netzausbau liegt aber erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6 000 km. und es gibt ein "..ein wirklichkeitsfremdes Monitoring..", so die harsche Kritik.

Versorgungssicherheit ist wirklichkeitsfremd

Gleichzeitig bewertet der Bundesrechnungshof die Annahmen der Bundesregierung beim Monitoring der Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. Die BNetzA betrachtet in ihrem Monitoringbericht für die Jahre 2025 bis 2031 lediglich ein "Best-Case"-Szenario. Danach werden die Ausbauziele sicher erreicht. Alternative Szenarien betrachtet das Monitoring nicht - obwohl der Ausbau weder bei den erneuerbaren Energien noch den Stromnetzen auf Kurs ist.

"Das Szenario ist sehr unwahrscheinlich. Es weicht von den tatsächlichen Entwicklungen erheblich ab", so Scheller. Und weiter: "So nimmt das BMWK hin, dass Gefahren für die sichere Versorgung mit Strom nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe wird faktisch ausgehebelt."

Als Fazit legt der Bundesrechnungshof eine Gefährdung der Versorgungssicherheits fest. Das Ziel einer sicheren Versorgung mit Strom kann so langfristig nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss daher verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten betrachten und auch ein "Worst-Case"-Szenario einbeziehen, so die Forderungen.

Hohe Strompreise sind Risiko für den Wirtschaftsstandort

Hohe Strompreise sind ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende. Die Preise für Strom sind in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie gehören zu den höchsten in der EU. Weitere Preissteigerungen sind absehbar. Bis zum Jahr 2045 fallen allein für den Ausbau der Stromnetze massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. Euro an.

Das BMWK berücksichtigt diese Systemkosten bisher nicht bei seiner Darstellung der Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien. Um den sehr hohen Strompreisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung diese wiederholt mit staatlichen Mitteln punktuell bezuschusst. "Dadurch entsteht ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation", macht Scheller deutlich.

Die Bundesregierung muss die Systemkosten der Energiewende klar benennen. Darüber hinaus sollte sie endlich bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Stromversorgung versteht.

Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung um 5,5 Milliarden Euro

Erstmals bestätigt ein Kopf der Energiebranche mit Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, wie hoch der Schaden an die Verbraucher ist. So Klaus Müller: "Durch den Wegfall der geplanten Subvention von 5,5 Milliarden Euro wird ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt 120 Euro mehr Netzentgelt im Jahr zahlen.", sagte Müller gegenüber der "Rheinischen Post".

Auch rechnet der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller weiter mit hohen Strompreisen für Verbraucher. "Die Großhandelspreise für Strom sind deutlich gefallen gegenüber 2022. Dennoch ist das Preisniveau höher als vor dem russischen Angriffskrieg. Daran wird sich so schnell nichts ändern". Und weiter: .

Auch verteidigt der Behördenchef die Sparbeschlüsse der Ampel-Koalition, die die Zuschüsse für Netzentgelte 2024 streicht: "Das war eine schwere Entscheidung für die Bundesregierung. Leider kann man kein Geld einsparen, ohne dass das Auswirkungen hat. Insofern kann ich die Entscheidung nachvollziehen.".

Das Gehalt bezieht der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, mit mindestens Stufe B11 der Besoldungsgruppe B. Auf der Stufe B11 gibt es mindestens monatliche 14.157,33 Euro monatliches Grundgehalt. Damit verdient der Präsident mehr als rund 99 Prozent der deutschen Stromkunden in Deutschland. Seine Stromrechnung wird ihn daher nicht gross schockieren.

Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.

Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.

So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.

"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so dass Ministerium.

So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.

Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.

"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

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