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Kaufmännische Krankenkasse übernimmt Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub

  • 21.05.07 Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) erstattet jetzt ihren Versicherten als erste Krankenkasse zahlreiche Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub.

    Die KKH übernimmt anhand der Empfehlungen der Ständigen

    Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts ab sofort sämtliche Kosten für Impfungen gegen die Krankheiten Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung), und FSME / Zecken-Hirnhautentzündung.

    Die Gefahr, aus dem Urlaub mit einer Erkrankung heimzukehren, die auf eine versäumte Impfung zurückzuführen ist, ist dabei nicht unerheblich. Die KKH empfiehlt daher, sich rechtzeitig zu informieren und mindestens sechs Wochen vor dem Auslandsurlaub einen Arzt zu konsultieren. Informationen über die empfohlenen Impfungen für die jeweiligen Urlaubsziele sind auch beim Auswärtigen Amt erhältlich.

    Laut KKH-Analyse verursacht beispielsweise eine Typhus-Erkrankung pro Patient jährlich immerhin bis zu 4.000 Euro Behandlungskosten im Krankenhaus.

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