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Neue Sicherheitsbestimmungen der EU bei Flügen

  • 06.11.06 Ab heute, dem 6. November 2006, werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union neu geregelt bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu
    gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.

    Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

    Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel

    zulässig sind (z. B. handelsübliche Gefrierbeutel mit einem sogenannten Zipp-Verschluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

    Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.

    Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind.

    Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst ab dem 6.05.2007 rechtsverbindlich.


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