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Verbraucherzentrale: LTU muss irreführende Preiswerbung einstellen

  • 22.08.06 Im Flugpreisstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und zahlreichen Fluggesellschaften hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen LTU erlassen. Ändert LTU seine aus Sicht des vzbv irreführende Preiswerbung auf der Startseite nicht, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

    Der vzbv bewertet den ihm heute zugestellten Beschluss des Landgerichts als einen ersten wichtigen Schritt zu mehr Preistransparenz und Wettbewerb im hart umkämpften Markt um Flugkunden. Neben LTU hat der vzbv Verfahren wegen mangelnder Preistransparenz und Irreführung über die Verfügbarkeit besonders günstiger Flüge gegen Aer Lingus, Air Baltic, Air France, Condor, easyJet, Germanwings, Hapag Lloyd Express, Hapag Lloyd, Iberia, KLM, LTU, Norwegian Air, Ryanair eingeleitet.

    Die Lockvogelangebote und Werbestrategien der Fluggesellschaften suggerieren, Fliegen sei so billig wie noch nie. Eindrucksvoll widerlegt wird dies durch die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes. Demnach ist Fliegen für

    Verbraucher von 2000 bis 2005 um 24,4 Prozent teurer geworden. Flüge innerhalb Deutschlands haben sich sogar um 38,7 Prozent verteuert, innerhalb Europas liegt die Teuerungsrate bei 21,3, für internationale Flüge bei 25 Prozent.


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