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Versicherungstipp für die sichere Fahrt in den Urlaub

  • 15.07.09 Die Deutschen verreisen gern. Jeder fünfte wählt das Auto, wenn es in den Urlaub geht, auch ist Italien ein beliebtes Autoreiseziel. Das ergab eine Umfrage, die forsa im Auftrag der Versicherung CosmosDirekt durchgeführt hat. Zum Start der Ferienzeit hat der Direktversicherer ermittelt, wohin es Autoreisende zieht. Auf Platz zwei landeten Frankreich und Österreich, dicht
    gefolgt von Spanien, Niederlanden, Schweiz, Dänemark, Kroatien und Polen.

    In jedem Land gilt ein eigenes Verkehrsrecht. So kostet in Italien das Telefonieren am Steuer 600 Euro. Wer sich weigert, bei einer Fahrzeugkontrolle zu pusten, wird mit 1,5 Promille berechnet, riskiert eine Haftstrafe und ein Bußgeld von bis zu 6.000 Euro. Österreich bittet Drängler zu Kasse und verlangt bis zu 2.180 Euro Strafe.

    Kommt es zu einem Zusammenstoß, gilt das Recht des Unfallorts. Das bedeutet, prallen Spanier und Deutsche in Rom zusammen, greift italienisches Recht.

    Ferner gibt es 5 Punkte, die zu beachten sind:

    • Die Grüne Karte: Sie ist der internationale Nachweis einer Autohaftpflichtversicherung, hilft bei der grenzüberschreitenden Schadensabwicklung und symbolisiert Vertrauen. In Polen ist die Grüne Karte Pflicht bei der Einreise mit dem Pkw, in Italien und Spanien bei Unfällen.
    • Die Warnweste: Viele Länder schreiben eine Warnweste verbindlich vor. Sie schützt Menschenleben und sichert Autofahrer auf Straßen. Neben Verbandskasten und Warndreieck gehört sie also in jeden Kofferraum.
    • Der Notruf: Die EU hat eine Notrufnummer eingerichtet, die in ganz Europa gilt. Unter 112 erreicht jeder mit seinem Handy Hilfe. In Spanien und Polen ist es Pflicht, nach einem Unfall die Polizei zu informieren. Ein Anruf, der sich in jedem Fall rentiert.
    • Das Protokoll: Um einen Unfall sauber abzuwickeln, ist das Protokoll der erste Schritt. Der Europäische Unfallbericht hilft. Er ist standardisiert und gehört in jedes Reisegepäck.
    • Die Versicherung: Jeder Unfall muss der Versicherung gemeldet werden.

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